Rechtsanwälte im Familienkonflikt


 

Ein guter Lehrer ist ein Lehrer, der sich selbst überflüssig macht. Ein "schlechter" Anwalt ist ein Anwalt, der sich selbst unabkömmlich macht.

Spruchweisheit aus Deutschland, 2001


 

Rechtsanwälte als Brandstifter ?

 

 

Um es vorwegzunehmen, es gibt gute Rechtsanwälte, die ihre Mandanten engagiert vertreten und trotzdem die objektiv vorhandenen Gemeinsamkeiten von Kind, Mutter und Vater nicht aus dem Blick verlieren. Und trotzdem: Nur wenige Berufe sind so gut geeignet, eigene Aggressionen auf eine gesellschaftlich anerkannte Art und Weise auszuleben, wie der Beruf des Anwalts. Während in vielen gesellschaftlichen Bereichen Aggressivität und Gewalt zumindest offiziell geächtet sind, ist der Anwalt befugt jeden Tag seine Aggressivität in Schriftsätze an die "gegnerische" Seite zu giessen. Man sagt dann, "der Anwalt hat Biß". Dafür erhält er auch noch Geld. Natürlich befriedigt diese Art von Gewalttätigkeit den aggressiven Anwalt letztlich nicht und so versucht er quasi im Wiederholungszwang den aggressiven Akt zu wiederholen. Die Wiederholungstat gelingt ihm in der Regel, da zum einen durch seinen aggressiven Schriftsatz die "gegnerische Seite" eventuel zum "Gegenschlag" provoziert wird und zum anderen, weil seine Mandaten ja gerade ihn als Anwalt gewählt haben, um eigenen nichtausgelebten Aggressionen eine Stimme zu geben.

Nach dieser Vorbemerkung wird es vielleicht klar, warum die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit der Beteiligung von Anwälten bei Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten in nicht wenigen Fällen aus familiensystemischer Sicht sehr fragwürdig und in nicht wenigen Fällen wohl auch kindeswohlgefährdend ist. Die Familie (Vater, Mutter und Kind), auch die getrennt lebende, stellen ein System dar, in dem das Wohlergehen eines einzelnen Mitgliedes positiven Auswirkungen auf das Wohlergehen der anderen hat und umgekehrt.  Die Beteiligung von Anwälten zielt in der Regel nicht auf eine Verbesserung des Systems, sondern in der "Bekämpfung" eines Teiles des Systems, des Vaters oder der Mutter. Jeder Anwalt / jede Anwältin kann unabhängig von einer wünschenswerten Zusatzausbildung wie z.B. Mediation, Klienten in Familienangelegenheiten vertreten. Eine Prüfung, ob Anwälte konfliktverschärfend (und damit auch kindeswohlschädigend arbeiten) findet staatlicherseits nicht statt. Jeder Anwalt, der es möchte, kann im Namen des Mandanten /der Mandantin  und des angeblichen Kindeswohls relativ ungefährdet eigene Aggressionen ausleben.

Die gesellschaftliche Tolerierung von eskalierend arbeitenden Anwälten, die sich nicht selten sich auch noch über die Prozesskostenhilfe aus Steuergeldern finanzieren lassen, ist kaum erklärbar. Man stelle sich ein brennendes Haus vor. Die Feuerwehr (Familienberatungsstelle, Jugendamt etc.) versucht zu löschen und zwei Pyromanen/Pyromaninnen (Kampfanwälte) werfen vor ihren Augen Benzinflaschen in das brennende Haus. Wenn die Benzinfässer alle sind, gehen die Pyromanen zum Staat (Gericht) und beantragen Geld (Prozesskostenhilfe) mit dem sie sich umgehend neue Benzinflaschen kaufen.

Die gesellschaftlich zu tragenden Folgekosten streitsüchtiger Anwälte dürfte durch langandauernde, sich verschärfende gerichtliche Konflikte, Eskalationen des Streits bis hin zu Sachzerstörungen und Gewalttätigkeiten, eintretende Verarmung und Sozialhilfebedürftigkeit und entstehende Kosten bei den Krankenkassen, in die Millionen gehen.

 Eine Beschwerde über eskalierend arbeitende Anwälte kann bei der Rechtsanwaltskammer eingereicht werden, schon um die unmögliche konfliktverschärfende "Arbeitsweise" dieses Anwaltes  öffentlich zu machen. Bei Beleidigungen und Verleumdungen ist auch eine Strafanzeige, bzw. Privatklage gegen diesen Anwalt/Anwältin denkbar.

Vom Gesetzgeber ist zu fordern, dass er die geforderten Voraussetzungen an Anwälte in den genannten Verfahren wesentlich verschärft. Eine abgeschlossene Mediationsausbildung sollte das Mindeste sein, was Anwälten abzufordern wäre, bevor man ihnen gestattet, in Umgangs- und Sorgerechtsangelegenheiten tätig zu werden. Auffällig gewordene Anwälte sollten abgemahnt werden und bei weiterer eskalierender Arbeitsweise die Zulassung  entzogen werden.

Es wäre interessant, im Rahmen einer wissenschaftlichen Langzeitstudie einmal die Arbeitsweise von "harten" Rechtsanwälten genauer unter die Lupe zu nehmen. Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel würde der Staat mit Sicherheit in zehnfacher Höhe durch eine anschliessend veränderte Haltung zur Arbeitsweise von Rechtsanwälten wieder hereinbekommen. Sozusagen eine Rendite von 1000 Prozent. Da wäre jedes privatwirtschaftliche Unternehmen schon längst auf dem Plan. Der Staat scheint daran aber kein Interesse zu haben, denn seine Steuerkassen scheinen sich auf geheimnisvolle Weise immer wieder von allein neu zu füllen.


Existenzsicherung durch Streitverschärfung

 

Rechtsanwälte, die ihre Mandanten dabei unterstützen, zu konfliktlösenden Regelungen zu kommen, werden diese Mandaten in der Regel nur einmal als zahlende Kunden haben. 

Aus wirtschaftlicher Sicht ist es daher für Rechtsanwälte in der Regel vorteilhafter keine Lösung im Familienkonflikt zu erzielen, sondern einen "Sieg" über die "gegnerische Partei" zu erringen. Der "Sieg" sichert mit großer Wahrscheinlichkeit, dass der/die "Unterlegene" versuchen wird, an einer passenden Stelle (Umgangsrecht, Sorgerecht, Kindesunterhalt") zu passender Zeit, die Niederlage wett zu machen, was häufig wieder in einen Rechtsstreit einmünden wird. Jetzt ist wieder der/die Rechtsanwalt/Rechtsanwältin gefragt, die für gutes Geld des Mandanten oder des Steuerzahlers (PKH), den nächsten Schlagabtausch führt. Mit der Folge, daß es wieder nur "Gewinner" und "Verlierer" gibt, oder sogar zwei Seiten, die sich als "Verlierer" fühlen.

Der "Streitwert" im gerichtlichen Verfahren einer "normalen" Umgangsrechtssache beträgt 5000 DM. Bekommt eine streitende Partei Prozesskostenhilfe bewilligt, kann der sie vertretende Anwalt/Anwältin mit ca. 800 DM rechnen, die er aus der Justizkasse erhält.

In Streitfällen den Kindesunterhalt betreffend ermittelt sich der Streitwert aus dem strittigen jährlichen Betrag. Also z.B. strittig sind monatlich 400 DM. Streitwert = 4800 DM. Auch hier kann der/die vertretende Anwalt/Anwältin ca. 800 DM Prozesskostenhilfe beanspruchen.

Das heisst, wenn ich als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin eine Mutter im Umgangskonflikt vertrete und dafür sorge, das dieser keinem konfliktlösenden oder konfliktberuhigenden Ende zugeführt wird, kann ich mit Sicherheit damit rechnen, demnächst wieder von meiner Mandantin betraut  zu werden. Entweder mit der nächsten strittigen Umgangssache ein Jahr später oder aber mit endlosen gerichtlichen Auseinandersetzungen um den Kindesunterhalt, der als zweiter Kriegsschauplatz eröffnet wird und am Kochen gehalten wird. Irgendwann sind Mutter und Vater k.o., weil sie sich letztlich im rechtlich verbrämten Krieg kaputt gemacht haben. Die gemeinsamen Kinder sind ebenfalls traumatisiert. Eine gute Ausgangslage, damit sie 20 Jahre später einen ebenso sinnlosen wie zerstörerischen Beziehungskrieg mit ihren späteren Partnern ausfechten.

Der Rechtsanwältin ist inzwischen in Pension und dank des guten Einkommens aus seinem Arbeitsleben, geht es ihm finanziell nicht schlecht. Er sitzt in seinem Sessel und liest verwundert die Zeitung über die kriegerischen Auseinandersetzungen rivalisierender Stämme in Afrika - na ja, die leben halt im Busch und wissen noch nicht was Zivilisation bedeutet.


 

Parteilichkeit

"...

Der Anwalt vertritt eine Partei mit deren Interessen; deshalb kann Einseitigkeit und Parteilichkeit bei ihr nicht als unfair gerügt werden. Dabei darf sie sich allerdings nicht unsachlich verhalten. Unsachlich ist ein Verhalten, bei dem es sich um die bewusste Verbreitung von Unwahrheiten oder solche herabsetzenden Äußerungen handelt, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensablauf keinen Anlass gegeben haben, § 43 a Abs. 3 BRAO, Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG.

..."

aus: "Gerechtigkeit und Fairness im familiengerichtlichen Verfahren - Versuch einer Bestandsaufnahme -"

Margarethe Fabricius-Brand, Rechtsanwältin und Diplompsychologin, Hannover

in: "Familie, Partnerschaft, Recht", FPR 3/2000, S. 144-151

 

Man höre...

Und wenn man sich nur ein bißchen mit der Fachliteratur, mit den eigenen Erfahrungen als getrennt lebende Frau/Mutter oder als getrennt lebender Mann/Vater beschäftigt hat, wenn man das seelische Elend der (eigenen) Kinder nur ein wenig mitgefühlt hat, dann frage man sich in letzter Ehrlichkeit: Was tue ich meinem eigenen Kind an? Wozu soll das gut sein, unser Kind als Schlachtfeld, als Druckmittel gegen meinen Ex zu mißbrauchen?

Rechtsanwälte, Richter und Jugendamtvertreter sollten aber fragen: Diene ich wirklich dem seelischen Wohl des Kindes? Oder als Anwalt frage man sich: Unterstütze ich vor dem Familiengericht nur die Neigung meiner Mandantin,  schmutzige Wäsche zu waschen – und kassiere dabei gutes Geld?

Die Hauptverantwortung tragen freilich die Eltern. Die staatliche Behörde – Richter, Sozialpädagoge, Rechtsanwalt – kann nur in einem begrenzten Rahmen Hilfe bieten, für deren Annahme aber die innere Bereitschaft der Eltern zum Konsens erforderlich ist. In etwa 90% der Fällen ist die Mutter nicht kooperativ !

Quelle:

Dr. Otto Zsok

Die Seele des Kindes
- Eine Botschaft für getrennt lebende Eltern -

 

Anwaltsliste

Rechtsanwälte

Familienrecht - Kindschaftsrecht


 

Wenn es nicht ganz ohne Anwalt geht, dann wenigstens keinen Kampfhund  (Dobermann), sondern qualifizierte, sachliche und kompetente Rechtsanwälte, die auch die streitenden Eltern und das Kind als ein System begreifen, bei dem es nicht darum gehen kann, einen Teil des Systems zu verunglimpfen und zu eliminieren. Und natürlich jemanden, der/die bereit ist, sich auch für Vater-Kind-Beziehungen zu engagieren. Wenn Sie ihrem Bedürfnis nach Rache und Vergeltung folgen und einen stadtbekannten Dobermannanwalt beauftragen, werden Sie für einen kurzen Moment das Gefühl der Genugtuung haben können. Mittelfristig werden Sie dafür im wahrsten Sinne des Wortes teuer bezahlen. Denn durch die fortschreitende Eskalation wird sich das Verfahren in die Länge ziehen und die von ihnen für den Anwalt aufzubringenden Kosten steigen an. Zum Schluss sind alle beschädigt oder zerstört,  Mutter, Vater, Kind. Der lachende Dritte ist ihr Dobermannanwalt. Vielleicht haben Sie das ja auch gewollt, dann war der Dobermann die richtige Wahl.

Übrigens, arme Mütter kriegen ihren Dobermann übrigens staatlich über Prozesskostenhilfe finanziert. Na wenn das kein schönes Angebot und Einladung zum Beißen ist.

Interessierte, kompetente, deeskalierend und engagiert arbeitende Anwälte, die sich über diese Seite vorstellen wollen, können sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Empfehlungen zu Anwälten, die den obengenannten Kriterien  entsprechen, nehmen wir ebenfalls entgegen.

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