SIEBEN CDU FRAKTIONSMITGLIEDER BLIEBEN DER OBR-SONDERSITZUNG ZUR B 1007 AM 24.01.2002 FERN
Die CDU Fraktion im Ortsbeirat 5 weist den Vorwurf zurück, dass das Fernbleiben von sieben Fraktionsmitglieder zu der Beschlussunfähigkeit der Ortsbeiratssitzung geführt hat. Für die Beschlussfähigkeit der Ortsbeiratssitzung sind zehn Mitglieder nötig. Der Ortsbeirat 5 hat neunzehn Mitglieder und fehlen davon sieben, so ist der Ortsbeirat mit zwölf Mitgliedern selbstverständlich beschlussfähig. Weiterhin haben wir unseren Ortsvorsteher Wolfgang Gilles zu der Sitzung gesandt und haben somit eine Beschlussfähigkeit gewährleistet, wenn die beiden antragstellende Fraktionen Grüne (4) und SPD (5) alle Ihre Mitglieder zu der Sitzung gesandt hätten. Die Beschlussunfähigkeit der Ortsbeiratssitzung haben Grüne und SPD selbst zu verantworten.
Die sieben CDU Fraktionsmitglieder konnten aus terminlichen Gründen am 24.01.2002 um 20:00 Uhr an dieser Sitzung nicht teilnehmen. Unter Abwägung aller Umstände hielten diese Fraktionsmitglieder den Grund der Sondersitzung für nicht so wesentlich, dass Sie einsahen ihre Termine zu verschieben. Die B 1007 ist lediglich die Stellungnahme der Stadt Frankfurt beim Regierungspräsidenten zum Raumordnungsverfahren Flughafen. Diese Stellungnahme wurde dem Ortsbeirat und der Stadtverordnetenversammlung informativ zu Verfügung gestellt. Weder Stadtverordnetenversammlung noch Ortsbeirat können den Magistrat zwingen Änderungen an dieser Stellungsnahme zum Raumordnungsverfahren vorzunehmen. Dazu besteht kein rechtlicher Anspruch. Das heißt: Es ist vollkommen egal was der Ortsbeirat auf seiner Sondersitzung zu diesem Punkt beschließt. Dieser Beschluss hat keine verbindliche Rechtswirkung auf die Stellungnahme des Magistrats.
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