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PATIENTENVERFÜGUNG NEWS
10.09.2008
1.) Freiheit des Andershandelnden
2.) Vom Schmerz
3.) Zeugen Jehovas
1.) Patientenverfügung darf nicht zum Spielball von "Beratungsrunden" werden -
Die Freiheit des Andershandelnden
Der Würzburger Rechtsphilosoph und Staatsrechtler Prof. Horst Dreier hat in einem ganzseitigen Artikel in der FAZ (Samstagsausgabe vom 30.8.) eindrücklich davor gewarnt, das in einer Patientenverfügung zum Ausdruck kommende Selbstbestimmungsrecht ignorieren zu wollen. Er kritisiert alle Versuche, dieses "klein zu reden" oder als Fiktion ins Reich der Irrealität zu verweisen - etwa mit brandmarkenden Begriffen wie "Suggestionsvokabel", "vermeintliche Zauberformel" oder auch "menschlicheAnmaßung" in biblischer Konnotation. Eine solche Rhetorik würde, so Prof. Dreier, in erschreckendem Maße eine "grundrechtsskeptische, ja grundrechtsnihilistische" Sicht enthüllen.
Niemand würde in der Debatte um ein Patientenverfügungs-Gesetz leugnen, dass vorsorgliche persönliche Autonomie von sozialen Kontexten, Erwartungen und lebensweltlichen Faktoren beeinflusst ist. Doch würden Rechtsordnung und Verständnis grundrechtlicher Freiheit insbesondere die personale Selbstbestimmung über den eigenen Lebensentwurf und seinen Vollzug geradezu selbstverständlich voraussetzen. Andernfalls handele es bei allen Menschenrechtsdokumenten seit der Virginia Bill of Rights von 1776 "nur um leeres Gerede".
Der in einer Patientenverfügung klar und eindeutig formulierte Wille dürfe heutzutage nicht zu einer "unverbindlichen Meinungsäußerung umgedeutet und zum argumentativen Spielball einer Beratungsrunde von Ärzten und Verwandten verwandelt" werden, schreibt Dreier. Er weist darauf hin, dass niemand eine Patientenverfügung verfassen müsse. Wer aber die Last einer solchen Entscheidung trage, "der darf Respekt für seine überlegte und verantwortungsbewusste Entscheidung verlangen und hat infolgedessen einen auch und gerade durch die Grundrechte verbürgten Anspruch, dass der in der Patientenverfügung fixierte Wille befolgt wird".
Der Rechtsexperte warnte, die Nichtbefolgung einer Patientenverfügung, die weitere lebensverlängernde Maßnahmen ausschließt, wäre letztlich eine "Pflicht zum Weiterleben". Eine solche Verpflichtung sei dem freiheitlichen Verfassungsstaat "zutiefst fremd". "Freiheit ist nicht nur die Freiheit des Andersdenkenden. Sie ist auch die Freiheit des Andershandelnden."
2.) Vom Schmerz
Wolfgang Prosinger: "Tanner geht". S. Fischer Verlag, Frankfurt/M. 2008, 176 Seiten, 16,90 ?
<< Ganz neu ist der Gegenstand des Buches nicht. Schon mehrfach haben Journalisten und Fernsehteams todkranke Menschen, die Sterbehilfe in Anspruch nehmen wollten, begleitet. Warum erlebt das Thema eine solche Konjunktur? Prosinger hat dafür eine Erklärung gefunden: Die Generation, die nun in die Jahre kommt, ist selbstbestimmter aufgewachsen als die Generationen zuvor, ohne den Drill des Nationalsozialismus, ohne die Erfahrung von Krieg. ... >>
Quelle: TAZ vom 8.9.08:
<< ... wie fühlt sich der Schmerz an, wie zermürbend ist er? Das weiß allein der Betroffene. Es ist diese Frage der Perspektive, die auch in der Debatte um Sterbehilfe eine wichtige Rolle spielt. Der Journalist Wolfgang Prosinger versucht in seinem Buch "Tanner geht", die Sicht des Leidenden auch für Außenstehende begreifbar zu machen.
Der Text ist eine Annäherung. Drei Monate lang hat Prosinger sich mit Ulrich Tanner, wie der Kranke im Buch heißt, regelmäßig getroffen. Stundenlang ließ er sich die Gedanken, Gefühle und Erinnerungen des 51-Jährigen schildern. ...
Wer das Buch liest, bekommt zumindest eine Ahnung vom Ausmaß der Qual, die jemand wie Tanner tagtäglich ertragen muss. Und von der Konsequenz, die sich daraus ergibt: Für den Kranken ist der Tod keine Bedrohung, sondern eine Erlösung. ...>>
Quelle und mehr: http://www.taz.de/1/leben/buch/artikel/1/vom-schmerz/
Auszug aus dem Buch:
http://www.welt.de/welt_print/article2398524/Ein-Mann-plant-seinen-Tod.html
3.) Wieder tragischer Fall um Gebärende, die den Zeugen Jehovas angehörte
Tod wegen u. a. in Patientenverfügung abgelehnter Bluttransfusion
http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Kreis/Staedte-und-Gemeinden/Lich/Selbstbestimmungsrecht-der-Frau-respektiert-_arid,58701_regid,1_puid,1_pageid,48.html
http://www.fr-online.de/top_news/1590946_Zeugen-Jehovas-nehmen-aerzte-in-Schutz.html
26.06.2008
Bundestags-Trauerspiel - babylonisches Stimmengewirr - brillante Analyse
- 1.) Pressestimmen, Kommentare, brillante Analyse
- 2.) Stimmen aus der heutigen Bundestagsdebatte
- 3.) Veranstaltungshinweis von RA Wolfgang Putz, 28.6. in Hanau
1.) Pressestimmen, Kommentare, brillante Analyse von M. Kamann (Welt)
27.06.2008 (Ausgabe von morgen) LAUSITZER RUNDSCHAU:
"Uneinig bei Patientenverfügung - Trauerspiel im Parlament
Cottbus (ots) - Als der Bundestag über Embryonenschutz und Stammzellforschung debattierte, sprachen Beobachter von einer "Sternstunde des Parlamentarismus". Die gestrige Debatte zum Thema Patientenverfügungen glich eher einem Trauerspiel. Parteipolitik und Desinteresse siegten über die bei diesem brisanten Thema gebotene Sachlichkeit. ...Ein wirkliches Armutszeugnis (...) ist, dass die große Mehrheit des Parlaments auch nach mehreren Jahren öffentlicher Debatten scheinbar nicht in der Lage ist, sich zum Thema Patientenverfügungen eine Meinung zu bilden. ... schon zu Zeiten der rot-grünen Bundesregierung standen die Patientenverfügungen auf der Tagesordnung des politischen Berlin. Geht es in diesem Tempo weiter, ist am Ende, wie so oft, der Bürger der Verlierer. ... >>
Weitere Pressestimmen und Kommentare:
Die Beurteilung fällt wirklich schwer, denn immerhin regele der mündige Bürger mit der Patientenverfügung bei klarem Verstand, "was mit ihm höchstpersönlich in einer extremen Unglückssituation geschehen soll, wenn er nicht mehr Herr seiner Sinne ist", schreibt der WESER-KURIER. "Es erstaunt, ja erschreckt zutiefst, dass viele Politiker dieser höchst intimen Willensbekundung nicht die gleiche Zurückhaltung, den gleichen Respekt entgegenbringen wollen wie dem religiösen Bekenntnis oder der sexuellen Disposition. Der einzige bislang als Antrag vorliegende Entwurf will eigentlich nur eine Selbstverständlichkeit: dass das Recht auf Selbstbestimmung des Patienten in jeder Lebensphase gewährleistet ist. Offenbar ist das aber notwendig."
"An die acht Millionen Bundesbürger haben eine sogenannte Patientenverfügung aufgesetzt", schreibt die MÄRKISCHE ODERZEITUNG. Diese Bürger würden hoffen, dass ihr Wille anerkannt wird. Aber "sicher sein können sie sich allerdings nicht. Ebenso wenig, wie die Angehörigen, Betreuer und Ärzte, wenn sie denn den vermeintlichen Willen des Kranken umsetzen. Der Grat zwischen Sterbebegleitung und Sterbehilfe ist verdammt schmal." Deshalb fordert das Blatt:"Es muss ein Gesetz her, das Rechtssicherheit gibt für alle Seiten. Ein Weg könne die fachliche Beratung sein, so wie es auch die Hospiz Stiftung vorschlägt."
Auch das NEUE DEUTSCHLAND weist auf den Umstand hin, dass sowohl die Hospiz-Stiftung als auch der Humanistische Verband Deutschlands eine gesetzlich normierte Selbstbestimmung ohne Reichweitenbeschränkung in einem Patientenverfügungsgesetz befürworten. Man zeige sich überzeugt, dass damit der Rahmen für eine verantwortungsvolle Praxis geboten sei und spreche aus Erfahrung. Beide Organisationen bieten seit vielen Jahren Beratung und Abfassungshilfe bei der Abfassung solcher Dokumente an. Die Unions-Fraktion (aus der kein einziger Abgeordneter den Stünker-Entwurf unterschrieb), müsse sich den Vorwurf gefallen lassen, politischen Druck auf ihre Abgeordneten auszuüben, um nicht die Kirche zu verärgern.
Siehe auch: "Union warnt vor Patientenverfügung"
Quelle: ttp://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,562346,00.html
Brillante Analyse (aus DIE WELT vom 25.6.):
Brilliant hat Matthias KAMANN, beim an sich "unspektakulären" Problem Patientenverfügung die mangelnde Zurückhaltung und die maßlose Überfrachtung analysiert:
<< Dass über Patientenverfügungen in Deutschland ein jahrelanger Grundsatzstreit geführt wird, versteht sich keineswegs von selbst. Denn es geht bei diesem Thema ja nicht um Grundfragen von Leben und Tod, nicht um letzte Dinge, die solche Diskussionen rechtfertigen würden. Vielmehr stellt sich bei Patientenverfügungen nur ein zwar kompliziertes, aber unspektakuläres Problem.
Nämlich, wie man das Grundrecht jeden Bürgers auf das Akzeptieren oder Ablehnen eines medizinischen Behandlungsangebotes gewährleisten kann, wenn sich dieser Bürger infolge schwerer Krankheit nicht mehr äußern kann.
Zu klären ist lediglich ein Sonderfall von Kommunikation: Wodurch lässt sich das direkte Gespräch zwischen Arzt und Patient ersetzen? Dazu definiert der im Bundestag debattierte, aus vier Fraktionen unterstützte Entwurf des SPD-Politikers Joachim Stünker klare Regeln für die Umsetzung und Überprüfung schriftlicher Verfügungen. Man mag diese Regeln im Detail kritisieren. Aber anhand ihrer eine Debatte über Leben und Tod zu führen - nicht weniger als eine neue "Ars Moriendi" will die Grüne Renate Künast aus der Kritik an Stünker entwickeln -, ist unangemessen und zerrt persönliche Behandlungswünsche bemitleidenswerter Menschen vor ein moralisches Ethik-Tribunal.
.. Warum geschieht das? Seit langem ist festzustellen, dass die meisten Europäer weder fähig noch gewillt sind, sich unter dem Danach des Todes etwas Konkretes vorzustellen. Hölle und Gottesgericht sind bis weit in die katholische Kirche hinein kaum noch verkündigungsrelevant. Zugleich bleibt blass, was Gott durch Jesus als Erlösung verheißt. Und wer nicht glaubt, das zeigen Umfragen, stellt sich das Jenseits entweder als unbewertbares Nichts vor oder - mehrheitlich - als diffuses Aufgehobensein in kosmischen Kräften. ... >>
Weiter: http://debatte.welt.de/kommentare/78126/ber+die+herausforderung+des+todes?req=RSS
2.) AUS DER BUNDESTAGSDEBATTE:
Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Joachim Stünker verteidigte seinen Gesetzentwurf. Er beklagte, dass in diesem Punkt in Deutschland Rechtsunsicherheit herrscht. Es gebe ein "babylonisches Stimmengewirr", das die Menschen verunsichere. "Wir wollen Rechtssicherheit." Er trat gleichzeitig Missverständnissen der eigenen Position entgegen. Sein Antrag sehe keinen Automatismus zwischen dem in einer Patientenverfügung erklärten Willen und dem Handeln des Arztes vor, betonte der SPD-Abgeordnete. Jede Patientenverfügung bedürfe vielmehr der Interpretation von Arzt und Angehörigen. Diese müssten letztlich entscheiden, ob sich in dem Dokument auch der mutmaßliche aktuelle Wille des Patienten spiegele und ob die beschriebene Situation auf die eingetretene zutreffe.
Stünker wurde in der Debatte neben Kollegen aus der SPD vor allem aus den Reihen der Liberalen unterstützt. Der FDP-Abgeordnete Michael Kauch sagte, er habe keine naive Vorstellung vom Selbstbestimmungsrecht. Die Alternative zur Anerkennung der Patientenverfügung wäre die Inkaufnahme von Zwangsbehandlungen. "Fürsorge in Fremdbestimmung ist so schlecht wie Selbstbestimmung ohne Fürsorge", betonte etwa der FDP-Abgeordnete Michael Kauch. Und die Abgeordnete der Linkspartei, Luc Jochimsen, hob hervor, dass das Gesetz den abwägenden Dialog über die Verfügung erst ermöglichen solle.
Den Kritikern des Entwurfs, die überwiegend aus der Unionsfraktion kommen, aber auch Politiker aus den Reihen der Grünen, reicht dies jedoch nicht. Scharfe Kritik äußerte erwartungsgemäß die Grünen-Politikerin Katrin Göring- Eckardt. Sie warnte vor wachsendem Druck auf Patienten. Um einen Automatismus zu verhindern, sollte besser nur auf eine Vertrauensperson gesetzt werden. Die CDU-Parlamentarierin Julia Klöckner, auch Mitglied im Zentralkomitee der Katholiken, meinte, dass der Entwurf den Bereich erlaubter Sterbehilfe überschreite, wenn es auf die Art und das Stadium einer Erkrankung nicht ankomme.
Der CDU-Parlamentarier Markus Grübel schlug als Kompromiss vor, eine Patientenverfügung dann voll anzuerkennen, wenn sie unter anderem nach einer ärztlichen Beratung abgegeben und regelmäßig aktualisiert wurde. Man könne zwei unterschiedliche Formen von Patientenverfügungen einführen, so Grübel. Eine "Volkspatientenverfügung", die den Willen nur standardisiert ausdrückt und den Arzt weniger stark bindet, und eine qualifizierte, für Menschen die sich intensiv mit der Problematik auseinandergesetzt hätten und die dann eine höhere Verbindlichkeit hätte.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte sich bereits vor der Debatte für eine gesetzliche Regelung ausgesprochen. Der Gesetzgeber dürfe sich seiner Verantwortung nicht entziehen, schrieb sie in der "Frankfurter Rundschau". "Es geht um Situationen, die jeden treffen können. Ein Schlaganfall oder eine schwere Krankheit können dazu führen, dass man plötzlich nicht mehr ansprechbar ist.
Aus Interview im Deutschlandfunk, 26.6,. mit dem Grünen-Politiker Joseph Winkler, der den eingebrachten Gesetzentwurf ablehnt:
FRAGE: Warum haben sich denn die Gegner des Entwurfs noch nicht auf einen gemeinsamen Gegenentwurf einigen können?
Winkler: Es ist eine sehr komplizierte Sachlage. Wir haben in unserem Entwurf - in unserem heißt in diesem Fall, den ich mit den Kollegen Bosbach, Röspel und Fricke mal erarbeitet hatte - den Punkt einer Reichweitenbeschränkung eingefügt, wo wir gesagt haben, nur wenn der irreversible tödliche Verlauf einer Krankheit feststeht, soll eine Patientenverfügung auch durchgesetzt werden, die lebenserhaltende Maßnahmen beenden will. Das hat sehr, sehr viele Kolleginnen und Kollegen befremdet. Es hat die Bundesärztekammer gegen uns aufgebracht. Gleichzeitig hatten wir für die Wachkoma-Kranken, also Schwerstbehinderten eine Regelung, die die Katholische Kirche gegen uns aufgebracht hat, so dass wir irgendwie fast völlig ohne Unterstützer geblieben sind, so dass wir jetzt gesagt haben, das erscheint uns nicht sinnvoll, auf dieser Position zu beharren ...
3.) HINWEIS von RA Wolfgang PUTZ:
Veranstalter: Förderverein Palliative Patientenhilfe Hanau e. V.
Samstag, 28. Juni 2008 im Congress Park Hanau
Freier Eintritt
"Die Würde des Menschen am Lebensende" - Wünsche, Sorgen, Visionen
Fachforum für alle Interessierten
Palliativversorgung 2008
Vorträge und Podiumsdiskussion: 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr:
Prof. Dr. Dr. Reimer Groenemeyer, Justu-Liebig-Universität, Institut f. Soziologie, Gießen
Karl Kardinal Lehmann, Mainz
Prof. Dr. Peter Kamptis, Dekan d. Fakultät für Philosophie, Wien
Dr. Eckhardt Nordhofen, Bistum Limburg
Dr. F. Elsner, Arzt f. Palliativmedizin, Aachen
Wolfgang Putz, Rechtsanwalt für Medizinrecht / LMU München
9.00 Uhr Eröffnungsreferat R. Groenemeyer
11.00 Uhr Einzelvorträge
13.00 Uhr Podiumsdiskussion
12.06.2008
Was eine 2/3 Mehrheit und was eine Grünen-Politikerin will
WIE PATIENTEN IHREN WILLEN RESPEKTIERT WISSEN WOLLEN
<< Umfrage: Zwei Drittel der Verfasser von Patientenverfügungen möchten, dass ihr Wille im Entscheidungsfall strikt befolgt wird
.. In einer Umfrage des Lehrstuhls für Palliativmedizin der Universität München hat sich die Mehrheit dafür ausgesprochen, dass die Patientenverfügung von Ärzten und Angehörigen strikt befolgt werden sollte. 69,1 Prozent der 402 Befragten hatten diesen Wunsch geäußert. In der von ihnen angekreuzten Antwortoption heißt es im Wortlaut: "Ein von mir Bevollmächtigter oder gerichtlich bestellter Betreuer hat die Aufgabe, meinen in dieser Verfügung festgelegten Willen durchzusetzen."
Die Studie dürfte in der laufenden Debatte für einiges Aufsehen sorgen. Bisher nämlich hat sich die empirische Forschung darauf beschränkt, in dieser Frage die Einstellungen von Ärzten und Richtern zu ermitteln. Die Münchner Studie stützt sich dagegen auf die Maxime, dass es "dem Gedanken der Selbstverantwortung entspricht, die Verfasser von Patientenverfügungen selbst zu befragen, welchen Grad an Verbindlichkeit sie damit intendieren". "Viele Ärzte sind durch die anhaltende Diskussion und die unterschiedlichen Interpretationen der Rechtslage verunsichert. Sie haben Angst vor einer Anklage, wenn sie Patienten beim Wort nehmen", sagt der Münchner Palliativmediziner und Mitverfasser der Studie Gian Borasio. Er plädiert für ein Gesetz, das die Patientenautonomie bestätigt und damit für Rechtssicherheit sorgt...
Den Konservativen geht eine solche Regelung dagegen zu weit. In dem Gesetzentwurf des CDU-Politikers Wolfgang Bosbach, der auch von vielen Grünen unterstützt wird, heißt es, wir könnten im Vorhinein "zwar vermuten, aber nicht unumstößlich wissen", was wir in einem Krankheitsfall wirklich wollen. "Gesunde", heißt es weiter, "schätzen den Wert eines Lebens mit massiven Einschränkungen oft wesentlich geringer ein, als sie es als tatsächlich Betroffene tun." ...
Der Palliativmediziner Borasio kritisiert diese Position: "In dem Gesetzentwurf von Herrn Bosbach wird leider Fürsorge mit Bevormundung verwechselt. Im Kern besagt er: Du könntest dir durch deine Entscheidung schaden, also nehme ich dir deine Entscheidungsfreiheit", sagt Borasio der WELT. ... Entgegen der Einschätzung Bosbachs wünschten die lebensbedrohlich Erkrankten sogar auffällig häufiger als die übrigen Teilnehmer, dass ihre Verfügung strikt befolgt werde. 77,7 Prozent von ihnen ...>>
Weiter: http://www.welt.de/welt_print/article2081445/Wie_die_Deutschen_sterben_wollen.html
ZU UNSEREM LETZTEN PV-NEWSLETTER VOM 8.6.2008:
Sollte bei unserem letzten PV-Newsletter der Eindruck entstanden sein, dass die Grünen den Tagesordnungpunkt zur 1. Lesung des "PV-Gesetzes" von der Tagesordnung genommen haben, so ist dies nicht der Fall. Es war schließlich vielmehr die SPD bzw. Stünker selbst. Er wäre zwar zu dem Kompromiss bereit gewesen, den Grünen-Antrag und den Gesetzentwurf als einen Tagesordnungspunkt zu diskutieren, nicht aber, mit seinem Gesetzesantrag erst nach der Debatte über den Grünen-Antrag auf die Tagesordnung zu kommen: "Dann wäre das Thema nicht mehr auf dem Platz gewesen, der ihm zukommt", erläuterte Stünker gegenüber der F.A.Z. vom 6.6.2008. Der F.A.Z.-Beitrag weist darauf hin, dass auch die Deutsche Hospizstiftung, welche die Interessen v. a. von schwer- und sterbenskranken Patienten vertritt, die Bundestagsabgeordneten aufgefordert hat, "endlich eine gesetzliche Regelung zu schaffen".
Die angekündigte Veranstaltung mit Joachim Stünker zum (Diskussions-)Stand und Procedere der Gesetzgebung - konfrontiert mit Vertretern aus der Praxis - findet jetzt um 18.30 Uhr statt, am 18.6. in Potsdam. Anschließend informelle Gesprächsmöglichkeit, Übernachtungen im Tagungs-Hotel Voltaire sind noch möglich.
Siehe:
http://www.patientenverfuegung.de/pv/detail.php?uid=503
Im folgenden zwei erfrischende Kommentare von Lutz Barth, zunächst zu Renate Künast, Fraktionsvorsitzende der Grünen (wir berichteten am 8.6.).
In einem Interview in der Frankfurter Rundschau vom 29.03.2007 hatte Künast Einblick in ein für sie persönlich unendlich-schwierigen Lebensprojekt gewährt: Die tabuisierte Kunst zu sterben. Zu "den schwierigsten Fragen" wünsche sie sich auch im Parlament, "dass wir uns wirklich die Zeit und die Konzentration nehmen, uns der Debatte in ihrer ganzen Tiefe zu widmen."
Dazu Lutz Barth:
<< Das vollständige Interview ist bei Frau Künast auf ihrer Homepage... nachzulesen und eröffnet uns einen Einblick in die Sichtweise der Politikerin. Die Auffassung mag man/frau akzeptieren, wenngleich wir doch nachfragen wollen, wie lange Frau Künast noch Zeit für sich reklamiert, um über die ars moriendi nachdenken und vor allem zu debattieren zu wollen.
Mein Rat an Frau Künast: Widmen Sie sich in den kommenden Tagen etwas intensiver dem Quellenstudium und Sie werden zu der an sich nicht überraschenden Erkenntnis gelangen, dass die Debatte in der Tiefe durchdrungen ist. Die Diskussion scheint an einem Punkt angelangt zu sein, wo die bisherigen Ergebnisse in "der Tiefe versenkt werden" sollen ...
Und die Meldung "Wie die Deutschen sterben wollen" aus der WELT kommentiert er:
"...Wir dürfen darauf gespannt sein, wie nunmehr die politisch Verantwortlichen, aber auch die Alltagsphilosophen auf diese neue Umfrage reagieren werden. ... Der Grad zwischen einem wohlmeinenden Paternalismus unter strikter Beachtung des Selbstbestimmungsrechts und verklärter Selbstherrlichkeit, ggf. über den Willen eines Anderen bestimmen zu können, ist in unserer Gesellschaft in den letzten Monaten sehr schmal geworden.
Sendboten aus den großen ethischen Lagern schwingen sich auf, uns an ihren Visionen von einem gelungenen Abschied aus dem Leben teilhaben zu lassen. Dies erscheint nur solange unproblematisch, wie eben diese Alltagsphilosophen das Selbstbestimmungsrecht der Patienten respektieren ... Den Normexergeten stände es gut zu Gesichte, sich etwas zu bescheiden und den Blick in die ethische Glaskugel durch einen Blick in das Verfassungsrecht zu ersetzen. ... >>
Quelle:
http://www.openpr.de/news/217614/Michael-Kauch-FDP-Gruene-torpedieren-Beratung-von-Patientenverfuegungsgesetz.html
http://www.openpr.de/news/218216/Wie-wollen-die-Deutschen-tatsaechlich-sterben.html
23.08.2007
Couragierte Angehörige und Ärzte setzen Patientenwillen gegen bornierte Lebensschützer und richterliche Anordnung durch
- Krasse Missachtung einer Patientenverfügung durch Straubinger Vormundschaftsgericht erfolgreich vereitelt
- Strafanzeige gegen Vormundschaftsrichter wegen versuchter Körperverletzung im Amt
Trotz eindeutig gegen eine Amputation gerichteter Patientenverfügung wollte ein Vormundschaftsrichter in Straubing diese lebensverlängernde Behandlung bei einer inzwischen gestorbenen Pflegeheimbewohnerin erzwingen. Die Familie, ein befreundeter Chirurg und die Ärzte des dortigen St. Elisabeth Krankenhauses widersetzten sich jedoch dessen Anweisung, so dass die 82-jährige Maria M. ihrem Willen gemäß unter einer Morphiumtherapie palliativ begleitet friedlich einschlafen durfte. Der Vormundschaftsrichter erstattete sofort Strafanzeige gegen den Enkel, der Bevollmächtigter war. Unmittelbar vor der Beerdigung erfolgte die Beschlagnahme der Leiche, so dass die anberaumte Trauerfeier mit 450 Trauergästen des Ortes bei leerem Sarg durchführt werden musste.
Es scheint sich ein neuer Trend anzudeuten, dass sich Klinikstationen und Ärzte selbst verpflichten, eindeutige und aktuelle Patientenverfügungen strikt zu respektieren, selbst wie hier entgegen einer - rechtswidrigen und inhumanen - richterlichen Anordnung. Die Münchner Rechtsanwälte Wolfgang Putz und Beate Steldinger bewerten das couragierte Verhalten von Enkel und Ärzten als vorbildlich - glücklicherweise kämen solche drastischen Fälle selten vor.
Da die Patientin seit vielen Jahren zuckerkrank war, hatte sie sich mit dieser Problematik eingehend befasst und ihre Ablehnung einer lebensnotwendig werdenden Fußamputation der Familie mehrfach mitgeteilt. Dem bevollmächtigten Enkel nahm sie das Versprechen ab, diesem Eingriff niemals zuzustimmen. In einer zweiten schriftlichen Patientenverfügung wiederholte die Verstorbene Anfang August 2007 im Pflegeheim Marienstift in Straubing diesen Willen. Dort respektierten Ärzte und Pflegekräfte ihre Entscheidung. Doch die Ferienvertreterin des Hausarztes reagierte empört und wandte sich an das Vormundschaftsgericht, der die Krankenhauseinweisung anordnete und statt des sich weigernden Bevollmächtigten einen Betreuer einsetzte.
Hätte sich der Enkel dem Vormundschaftsrichter gebeugt, wäre es zu einer Lebensverlängerung der Schwerkranken gekommen - durch Zwangsbehandlung. Deshalb erstatteten die Rechtsanwälte am 22. August 2007 bei der Staatsanwaltschaft Regensburg/ Zweigstelle Straubing Strafanzeige wegen versuchter Körperverletzung im Amt gegen den Vormundschaftsrichter.
Mehr siehe Presseerklärung vom 23.8.07 der Rechtsanwälte Putz und Steldinger:
http://www.putz-medizinrecht.de/start.php?seite=pressemitteilungen.html
Sie finden dort mit Datum vom 25.3. auch eine Pressemitteilung, die sich gegen den Gesetzentwurf "Patientenverfügung" mit Reichweitenbeschränkung der MdB Wolfgang Bosbach (CDU), René Röspel (SPD), Josef Winkler (Bündnis 90 / Die Grünen) und Otto Fricke (FDP) richtet:
"Gesetzentwurf ist Mogelpackung/ ... Massive Einschränkung der Patientenrechte/ ... Staatliche Zwangsbehandlung"
Für eine gesetzlich verankerte Reichweitenbeschränkung bei der Patientenverfügung macht sich auch die katholische Kirche stark - die vorsorgliche Verweigerung einer lebensverlängernden Amputation wie im vorliegenden Fall wäre damit definitiv ausgeschlossen. Vorsicht also, wenn wie hier der Berliner Kardinal Georg Sterzinsky eine baldige rechtliche Regelung der Patientenverfügungen fordert - mit der Förderung von Patientenselbstbestimmung hat dies nicht das Mindeste zu tun.
http://www.oecumene.radiovaticana.org/ted/Articolo.asp?c=150379
11.01.2007
Die Sterbehilfeorganisation Dignitas wehrt sich gegen Vorwürfe, sie ließe Menschen leiden.
Wer die Vorwürfe gegen die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) und den Arzt und Sterbehelfer Julius Hackethal aus den frühen neunziger Jahre bewusst miterlebt hat, wird sich vielleicht erinnern: Auch damals waren die angeblich qualvollen Todesumstände von Suizidwilligen, z. B. nach der Einnahme von Zyankali, die schärfste und wirksamste Waffe im Kampf gegen den "Selbstmord", wenn eine moralische Empörung zunehmend im Sande verlief.
Empirische Tatsachen und ideologische Propaganda lassen sich hierbei - mangels objektiver wissenschaftlicher Erforschung - oft nicht klar auseinanderhalten.
<< BERLIN. Die Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas weist die schweren Vorwürfe über den angeblich qualvollen Tod einer Deutschen zurück. "Niemand hat gelitten. Das ist eine völlig falsche Darstellung der Situation", sagte der Gründer von Dignitas, Ludwig Minelli. Entsprechende Medienberichte nannte der Anwalt "ein raffiniertes Konglomerat von Halbwahrheiten, perfiden Unterstellungen und haltlosen Verdächtigungen." Minelli sprach von einer Kampagne gegen seine Organisation.
Zuvor hatte das Zürcher Wochenmagazin SonntagsZeitung berichtet, eine 43-jährige Deutsche, die mit Hilfe der Organisation ihrem Leben ein Ende setzen wollte, sei erst nach fast vierzig Minuten qualvollen Todeskampfes gestorben. ... >>
Siehe Berliner Zeitung vom 11.1.2007:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/politik/619248.html
und
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,458667,00.html
"Ich verbrenne!"
Ein schweizerisches Euthanasie Unternehmen schwärmt in seiner Werbung von einem angeblich "sanften Hinübergleiten in den Tod". Die Wirklichkeit ist weniger idyllisch. ...>>
Siehe kreuz.net - Katholische Nachrichten vom 9.1.2007:
http://www.kreuz.net/article.4509.html
Hier ein Versuch, sich der Thematik einer möglichen staatlichen Aufsicht über Sterbehilfeorganisationen zu nähern: Dies wird ein Schwerpunkt der nächsten Ausgabe der Schweizer Zeitschrift Soziale Medizin (Ausgabe 1.07) sein, die am 20. Februar erscheint. Es diskutieren der Hausarzt Alex Schwank und die Ethikkommission-Geschäftsführerin Sibylle Schürch, ob die Einführung einer staatlichen Aufsicht Praktiken von Dignitas oder anderen Freitodhilfe-Organisationen sozusagen ein Gütesiegel verleihen würde.
Aussagen der beiden Gesprächsteilnehmenden:
"Eine gesetzlich verankerte Aufsicht über Suizdhilfeorganisationen halte ich für unnötig. .... Zur Autonomie des Menschen gehört auch das Recht, seinem Leben ein Ende zu setzen. Zur Pflicht der Gesellschaft gehört es aber, Suizide zu verhindern und Suizidgefährdeten beizustehen." (Alex Schwank)
"Es gehört zur Autonomie des Menschen, einem anderen die Hilfe bei der Selbsttötung ausschlagen zu dürfen. ... Die Suizidhilfe darf höchstens eine Tätigkeit privater Organisationen sein. Der Staat darf sie unter gewissen Bedingungen tolerieren, mehr aber nicht." (Sibylle Schürch)
10.01.2007
Palliativmedizinische Versorgung besser in der Hand
von qualifizierten und unterstützten Hausärzten
oder von speziellen Palliativ-Care-Teams?
Integrationsverträge /-versorgung pro und contra
PRO:
Palliativmedizinische Versorgung bleibt in der Hand der Hausärzte
<< KÖLN. Bielefelder Hausärzte, die sich am Integrationsvertrag zur palliativmedizinischen Versorgung beteiligen, erhalten demnächst für einen Teil ihres Engagements eine extrabudgetäre Vergütung. Die Primärkassen honorieren ab Januar jeden Hausbesuch mit zehn Euro. ... In seinem Mittelpunkt steht eine 24-Stunden-Hotline: Rund um die Uhr stehen palliativmedizinisch qualifizierte Kollegen den behandelnden Ärzten konsiliarisch zur Seite und unterstützen sie auf Wunsch auch direkt bei der Behandlung.
"Es ist unsere Philosophie, daß die Versorgung der Patienten in der Hand der Hausärzte bleibt", sagt Dr. Hans-Ulrich Weller, Allgemeinmediziner mit palliativmedizinischer Zusatzbezeichnung. ...
Siehe Meldung in Ärztezeitung vom 9.1.2007: http://www.aerztezeitung.de/docs/2007/01/09/002a0801.asp?cat=/magazin/sterbebegleitung
CONTRA:
Schmerzmediziner kritisiert Integrationsversorgung als "ethisch fragwürdig" / Einsatz von Palliativ-Care-Teams für bessere Versorgung
AACHEN (iss). Der Ausbau der ambulanten Palliativversorgung darf nicht dem Engagement von Krankenkassen sowie Ärzten und Pflegern bei Integrationsverträgen überlassen werden. "Wir brauchen für die Palliativmedizin Flächendeckung, und die bekommen wir mit der integrierten Versorgung nicht hin", sagte Dr. Thomas Schindler, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin.... >>
Siehe Meldung in Ärztezeitung vom 19.12.2006
http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/12/19/229a0701.asp?cat=/politik
(Zusammenfassung übernommen vom Forum www.gesetzeskunde.de)
28.12.2006
- Disziplinarverfahren gegen Welbys Arzt, der Sterbehilfe leistete
- Fall Welby löst Debatte auch in Deutschland aus: Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung soll 2007 kommen
Quelle: DOLOMITEN vom 28.12.06 (Südtiroler Zeitung):
<< Gegen den Arzt, der das Beatmungsgerät des Sterbehilfe-Vorkämpfers Piergiorgio Welby abschaltete, läuft ein Disziplinarverfahren. ...
Welby war am Sonntag in Rom ohne kirchliche Zeremonie beerdigt worden. Die katholische Kirche hatte eine religiöse Bestattung mit der Begründung abgelehnt, Welbys Todeswunsch stehe im Gegensatz zur katholischen Lehre. Welby, der seit dem Alter von 18 Jahren an einer unaufhaltsam fortschreitenden Muskelschwäche litt, hatte vor Gericht vergeblich um das Recht auf Sterbehilfe gekämpft. Seit 1997 wurde er durch künstliche Beatmung am Leben gehalten, zuletzt konnte sich der 60-Jährige nur noch durch Augenblinzeln ausdrücken.>>
Siehe vollständig: http://www.dolomiten.it/nachrichten/artikel.asp?KatID=d&ArtID=86382
Politiker mahnen Regelung zu Patientenverfügungen an:
Reichweitenbeschränkung nach Entwürfen von René Röspel (MdB/SPD) und der katholischen Kirche nunmehr endlich vom Tisch? Deren Vorstellungen nach soll eine Patientenverfügung zukünftig ja nur noch für einen irreversiblen Sterbeprozess gelten (wir berichteten). Was hätte Welby (der ja nicht "todgeweiht" war) dann überhaupt verbindlich verfügen können, wenn er z. B. reanimtaionsbedürftig geworden wäre? Und ist in Deutschland wirklich allen so klar, dass es "Tötungshandeln" gibt, welches nicht rechtswidrig ist?
Quelle: Berliner Zeitung vom 23.12.06:
<< BERLIN. Nach dem Tod des Italieners Piergiorgio Welby gehen deutsche Politiker auf Distanz zur italienischen Rechtspraxis, Sterbehilfe komplett unter Strafe zu stellen. "Mit unserer Gesetzeslage wäre dies kein problematischer Fall gewesen", sagte der SPD-Abgeordnete René Röspel der Berliner Zeitung. In Deutschland sei ein Arzt sogar verpflichtet, die Behandlung, also auch lebensverlängernde Maßnahmen, auf Wunsch des Patienten einzustellen, so Röspel, ehemaliger Vorsitzender der Ethikkommission des Deutschen Bundestages. ...
... Verabreicht ein Arzt einem Todkranken schmerzlindernde Medikamente, wie zum Beispiel das lebensverkürzende Morphium, spricht man von indirekter Sterbehilfe. Das wird zwar als Tötungshandeln angesehen, gilt aber nicht als rechtswidrig. ...
"Den Italienern fehlt diese Unterscheidung, deswegen haben sie auch in diesem Fall solch einen falschen Sprachgebrauch wie ,Mord'", sagte die CDU-Bundestagsabgeordnete Julia Klöckner dieser Zeitung. Deutschland habe rechtlich für die Rahmenbedingungen gesorgt und brauche keine weitere Klarstellung. "Der Fall Welby wird aber einen Impuls für die Debatte um die Patientenverfügungen bringen", sagte Klöckner, die der Arbeitsgruppe "Patientenverfügung" des Zentralkomitees der Katholiken angehört. Die Diskussion um Patientenverfügungen werde 2007 über Parteigrenzen hinweg geführt. >>
Siehe vollständig: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/politik/614622.html
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Der schwerstbehinderte Italiener Piergiorgio Welby ist tot. Damit ging sein sehnlichster Wunsch in Erfüllung, den ihm Gerichte monatelang verweigert hatten. Er hätte am 26.12. Geburtstag gehabt und wäre 61 Jahre alt geworden.
Quelle: Kurier (Österrreich) vom 21.12.2006:
Schwerkranker Italiener Welby tot
Der an Muskeldystrophie leidende Mann sorgte in seinen letzten Lebensmonaten für Aufsehen, weil er Sterbehilfe für sich forderte.
Der an Muskeldystrophie (degenerative Muskelerkrankung) leidende Piergiorgio Welby, der in den vergangenen Monaten einen Kampf für das Recht auf Sterbehilfe geführt hatte, ist in der Nacht auf Donnerstag gestorben. Dies verkündete die Radikale Partei, die den Einsatz des 60-jährigen Römers schottischer Abstammung aktiv unterstützt hatte. Welby litt seit 27 Jahren an der fortschreitenden Muskelschwäche. Er wurde seit 1997 mit Hilfe künstlicher Beatmung am Leben gehalten; zuletzt konnte er nur noch seine Augen bewegen, um sich mit seiner Umwelt zu verständigen.
Diskussionen in Italien
"Piergiorgio Welby ist diese Nacht gestorben. Wir sind ihm alle dankbar, für seine Kraft, seine Liebe für die Freiheit und sein ziviles Engagement", sagte der Chef der Radikalen Partei, Marco Pannella. Welbys Anwälte wollten erreichen, dass die medizinischen Apparate zur Lebenserhaltung ihres Mandanten abgeschaltet werden. Dieser hatte bereits im September in einem offenen Brief an Präsident Giorgio Napolitano sein Recht zu sterben eingefordert. Der Fall löste in Italien eine heftige Diskussion über die Sterbehilfe aus.
Vor Gericht gegangen
Welby hatte zuletzt bei einem römischen Zivilgericht einen Antrag auf Ausschaltung der Beatmungsgeräte eingereicht, die ihn am Leben hielten. Das Gericht hatte beschlossen, dass nach italienischem Recht einem solchen Gesuch nicht stattgegeben werden könne. Das Gericht hatte das Parlament aufgefordert, sich mit dem Thema zu beschäftigen und Lücken im Gesetz zu schließen.
Patientenverfügung geplant
Wegen der Causa Welby will sich nun auch das Parlament um das Thema Sterbehilfe kümmern. Die Gesundheitskommission des Senats konzentriert sich auf einen Gesetzesentwurf der Parteien der Mitte-Links-Regierungskoalition, derzufolge die Italiener das Recht haben sollen, mit einer Patientenverfügung bekannt zu geben, ob sie im Fall einer Krankheit im Endstadium eine Zwangsbehandlung ablehnen oder nicht. In der Verfügung können nur gewisse medizinische Maßnahmen abgelehnt werden. Mit dem Gesetzesentwurf sollen auch die Strafen für Angehörige abgeschafft werden, wenn sie aktive Sterbehilfe leisten. "Bald wird der Entwurf vom Senat überprüft", sagte der Präsident der Gesundheitskommission des Senats, Ignazio Marino.
Im katholischen Italien sind sowohl aktive als auch passive Sterbehilfe verboten, nur bei gehirntoten Patienten ist die passive Euthanasie erlaubt. Ärzten drohen bei Zuwiderhandlung bis zu 15 Jahre Haft wegen Totschlag bzw. Mord.>>
Mit Foto: http://www.kurier.at/nachrichten/chronik/46505.php
Letzte Meldung vor 30 Minuten:
Angesehener Arzt bekennt: Ich habe Welby Sterbehilfe geleistet
http://derstandard.at/?url=/?id=2704561
Kampf gegen Zwangsbehandlung des Humanistischen Verbandes auch in Deutschland - Ärzte behaupten, gewünschtes Abstellen der künstlichen Beatmung wäre strafbar
http://www.patientenverfuegung.de/pv/detail.php?offset=10&&uid=427
Kommentar zum noch lebenden Piergiorgio Welby von Mitte dieser Woche:
"Zum Leben verurteilt" in:
http://www.welt.de/data/2006/12/19/1151691.html
Suizid-Geschäfte gestanden - Todespillen aus dem Internet
Mit einem umfassenden Geständnis des Angeklagten Kejdi S. hat vor der Strafkammer des Wuppertaler Landgerichts am Freitag ein bundesweit einmaliger Prozess um den Internet-Verkauf von Todespillen an Selbsttötungswillige bzw. - gefährdete begonnen.
Es sei ihm nicht um Profit gegangen, lässt der 23jährige seinen Verteidiger vortragen. Vielleicht stimmt dies für die Anfangsphase. Im Prozess ist die Rede von Parallelwelten, einem eigentümlichen Bann, den das Chatten in Internetforen mit Lebensmüden auf den Angeklagten ausgeübt habe. Das Thema hat S. dann nicht mehr losgelassen, er fühlte sich als "Helfer in der Not", der über Möglichkeiten des Freitods Bescheid weiß, wichtig und bedeutend. Schließlich fing er an, verschreibungspflichtige Medikamente zu besorgen und gegen Geld oder Geschenke an Suizidwillige abzugeben.
Wir werden Zeuge einer aus anderen Zusammenhängen bekannten, hochgefährlichen Mischung, die ihre eigenen Dynamik entwickelt: Selbstaufwertung (verstärkt durch die Sterbehelfern i.d.R. entgegengebrachte große Dankbarkeit der Betroffenen!), Faszination von fremder Todessehnsucht, Geldfluss, Erlösermentalität, Abwehr von (selbst-)kritischer Reflexion, Verantwortungslosigkeit, Grenzüberschreitung zur Kriminalität ...
Das Delikt: Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz - in schweren Fällen drohen bis zu zehn Jahren Haft. Eine Anklage wegen eines Kapitalverbrechens kommt hingegen nicht in Frage. Da Selbsttötung in Deutschland nicht strafbar ist, kann auch die Beihilfe dazu nicht strafrechtlich verfolgt werden.
<< ... Die Chatter hatten ihre eigenen düsteren Pseudonyme: "Deep sadness", nannten sie sich, "misery" oder "lonely soul". Als Kejdi S. zu ihnen stieß, hatte er die Mittel in der Hand, sie von ihrem weltlichen Elend zu erlösen. Auf einer Internet-Freitod-Website bot er unter dem Spitznamen "Buddha" angeblich todsichere Tablettenmixturen an, verkaufte sie an mindestens 20 suizidbereite Chatter und kassierte insgesamt etwa 8000 Euro sowie zwei Laptops. Sechs seiner zwischen 18 und 40 Jahre alten Kunden starben nach Einnahme des Todescocktails. Sieben fielen tagelang ins Koma. Andere entschlossen sich in letzter Minute, das Gift doch nicht einzunehmen. ... >>
Quelle:
http://www.fr-aktuell.de/in_und_ausland/panorama/panorama/?em_cnt=1032994
Weitere Quellen:
http://www.westfaelische-rundschau.de/wr/wr.politik.volltext.php?kennung=on2wrPOLWelNational39064&zulieferer=wr&kategorie=POL&rubrik=Welt®ion=National&auftritt=WR&dbserver=1
http://www.faz.net/s/Rub21DD40806F8345FAA42A456821D3EDFF/Doc~EF8F01B39B90E4F4C9F1E3D18BF56AE02~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Andere Meldung vom Wochenende:
"Juristisches Vakuum": Gericht in Rom verweist Sterbehilfe-Fall an die Politik
<< Ein Gericht in Rom hat es abgelehnt, über den Fall eines unheilbar Kranken zu entscheiden, der auf sein Recht zu sterben geklagt hat. Die Richter hätten sich für die von den Anwälten des 60-jährigen, Piergiorgio Welby eingelegte Berufung nicht zuständig erklärt ... Der Fall werde an die Politik zurückverwiesen, die das "juristische Vakuum" in der Sache füllen müsse. Welby leidet seit 27 Jahren an der so genannten Muskeldystrophie, einer fortschreitenden Muskelschwäche. Er wird seit 1997 mit Hilfe künstlicher Beatmung am Leben gehalten; inzwischen kann er nur noch seine Augen bewegen, um sich mit seiner Umwelt zu verständigen. ... >>
Quelle: http://www.dolomiten.it/nachrichten/artikel.asp?KatID=d&ArtID=86041
Quelle: presseportal.de vom 10.12.2006 :
Der Tagesspiegel: Die große Koalition will die Patientenverfügung jetzt gesetzlich regeln
<< Berlin (ots) - SPD und Union wollen die Patientenverfügung gesetzlich regeln. Dafür soll es zu Beginn des Jahres 2007 zwei unterschiedliche Gruppenanträge im Parlament geben. Ein Gesetzentwurf aus Reihen der SPD schlägt vor, dass eine Patientenverfügung generell bindend sein soll. Und zwar "unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung" wie es in dem Entwurf heißt. Nur bei Zweifeln über den mutmaßlichen Patientenwillen entschiede das Vormundschaftsgericht. "Das Selbstbestimmungsrecht der Patienten hat Vorrang," sagte der federführende SPD-Rechtspolitiker Joachim Stünkerdem Tagesspiegel. Auch die Union, strebt eine "grundsätzlich bindende" Patientenverfügung an, wie es in einer Vorlage des Rechtspolitikers Wolfgang Bosbach (CDU) für die Fraktion heißt, auf deren Grundlage jetzt ein Gesetzentwurf formuliert wird. Jedoch macht Bosbach eine entscheidende Einschränkung: Eine lebenserhaltende medizinische Maßnahme dürfe nur abgebrochen werden, "bei irreversiblen Grundleiden, die trotz medizinischer Heilbehandlung einen tödlichen Verlauf genommen haben" - die sogenannte Reichweitenbeschränkung. Eine Ausnahme bei der Reichweitenbeschränkung schlägt aber auch Bosbach vor: Bei Menschen, die über lange Zeit ohne Bewußtsein sind, etwa in einem stabilen Wachkoma verharren, und "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" das Bewußtsein niemals wiedererlangen werden. Auch in diesen Fällen solle bei vorliegender entsprechender Patientenverfügung eine lebenserhaltende Medizin abgesetzt werden. ...
Angesichts der grundlegenden Differenzen wird es einen Gesetzentwurf der Koalition nicht geben. Allerdings haben sich die Rechtspolitiker auch bereits verständigt, dass es keine Fraktionsanträge geben wird. Zu heikel die Materie, zu individuell das ethische Empfinden. Deshalb wollen Union und SPD zu Beginn des Jahres ihre beiden Vorschläge als Gruppenanträge auf den Weg bringen. Die Mehrheit soll im Plenum des Bundestages über alle Parteigrenzen hinweg gefunden werden. ... >>
Artikel im Tagesspiegel vom 11.12.2006 siehe:
http://www.tagesspiegel.de/politik/archiv/11.12.2006/2956812.asp
Aktuelle ExpertInnen-Debatte als Internetvideo via switchX vom 28.11. siehe unter
http://magazine.orf.at/alpha/archiv/fr_archiv.htm
Dort Nov. 2006 anklicken, dann Bildung und Wissenschaft vom 28.11.: "Patientenverfügung - Medizin am Ende?"
Charité Berlin: Krankenschwester gibt Tötungen zu
Artikel vom 6.10. in: DIE WELT
<< Eine Krankenschwester des Universitätsklinikums Charité ist unter dem Vorwurf des zweifachen Mordes verhaftet worden. Die 54-Jährige soll auf der Intensivstation der Kardiologie zwei schwer kranken Patienten im Alter von 77 und 62 Jahren eine Medikamenten-Überdosis verabreicht haben, wie Staatsanwalt Michael Grunwald gestern sagte. Die Beschuldigte habe in einer ersten Vernehmung den Vorwurf "im Kern bestätigt". ...
... wird der 54-Jährigen vorgeworfen, die Patienten mit einer Überdosis eines blutdrucksenkenden Mittels getötet zu haben. ...
Nach Bekanntgeben des Falles herrschte Fassungslosigkeit. Professor Gert Baumann, Direktor der Klinik für Kardiologie: "Ich habe die Schwester sehr geschätzt", sagte der Mediziner gestern bei einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz in der Charité. Die Krankenschwester Irene B. (54) habe sich seit zehn Jahren um die schwerstkranken Herzpatienten der kardiologischen Intensivstation der Charité gekümmert, erzählt der Kardiologie-Chef. "Ich glaubte die Patienten bei ihr in guter Obhut", versichert Baumann. ...
Nach Angaben von Kardiologie-Direktor Professor Gert Baumann litten die beiden Männer an Herzschwäche und waren "schwerstkranke terminale Patienten, deren Tod erwartet war". Die Intensivmediziner hätten keine "Therapie-Eskalation" mehr veranlasst ...
Irene B. lebt in einer Zwei-Zimmerwohnung im ersten Obergeschoß eines Mietshauses an der Reinickendorfer Mittelbruchzeile. Regelmäßig soll sie sonntags den evangelischen Gottesdienst aufgesucht haben. ...
Besorgte Patienten und Angehörige könnten sich ...an die Telefon-Hotline der Charité wenden: Tel.: 450-550-500 (wochentags von acht bis 18 Uhr). >>
Ausführlich unter:
HTTP://WWW.WELT.DE/DATA/2006/10/06/1061571.HTML
Siehe auch:
HTTP://WWW.TAZ.DE/PT/2006/10/06/A0209.1/TEXT.GES,1
http://onnachrichten.t-online.de/c/89/01/53/8901532.html
vom 28. 8. 2006:
<< Humanes Sterben
Gesetz zur Patientenverfügung noch in diesem Jahr
Bild großklickenWenn ein Patient nicht mehr ansprechbar ist, bindet seine Verfügung die Ärzte (Foto: dpa)
Justizministerin Brigitte Zypries hat angekündigt, die umstrittenen Patientenverfügungen noch in diesem Jahr rechtlich absichern zu wollen. "Ich werde nach der parlamentarischen Sommerpause das Gespräch mit den Fraktionen suchen, einen Gesetzentwurf haben wir bereits vorbereitet. "Mein Ziel ist es, das noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen", sagte Zypries der Hannoverschen "Neuen Presse".
In jeder Lebensphase gültig
Die Willenserklärungen von Patienten sollten unabhängig von Zustand der Betroffenen gelten. "Das Selbstbestimmungsrecht der Menschen soll in jeder Phase ihres Lebens gelten", sagte Zypries. Schließlich könne jeder Mensch, der bei vollem Bewusstsein sei, auch selbst entscheiden, ob er eine Behandlung wolle oder nicht. "Warum sollte etwas anderes gelten, wenn man das Bewusstsein verliert?" Die Ministerin will ein Gesetz, dass den Patientenwillen beispielsweise gegen künstliche Ernährung auch dann verbindlich lässt, wenn der Kranke ins Koma fallen sollte. ...
Eine Arbeitsgruppe im Justizministerium, bestehend aus Ärzten, Juristen, Kirchenvertretern und Ethik-Experten, hat eine Regelung erarbeitet, die in ganz Deutschland juristisch verbindlich sein soll. >>
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Siehe auch: << Zypries drängt ....>>
in: http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=25450
23.08.2006
"DAS KANN KEIN MENSCH WOLLEN", titelt das Oberbayerische Volksblatt: MUMIFIZIERTES BEIN, IRREVERSIBLES WACHKOMA NACH SCHLAGANFALL, aber noch kein Sterbeprozess und kein Fall fürs Hospiz ... Caritas Pflegeheim verweigert die Einstellung der künstlichen Ernährung bei 75 jähriger
<< München - Verkrümmt liegt Erika B.* in ihrem Bett, die Beine sind unnatürlich angewinkelt. Die Augen der nur noch 35 Kilo wiegenden Frau stehen offen, doch der trübe Blick gegen die Wand zeigt kein Erkennen mehr. "Man kann ihr mit der Hand vors Gesicht wedeln, sie reagiert gar nicht", sagt ihr Sohn Matthias B. (43) traurig.
"Es ist schlimm, wenn man zuschauen muss, wie ein geliebter Mensch so verfällt." Doch das dramatische, ja schrecklich Anzuschauende verbirgt sich unter dem dicken Bein-Verband der 75-jährigen Wachkoma-Patientin: Als zwei Krankenschwestern die Binden lösen, kommt ein rabenschwarzes rechtes Bein zum Vorschein. Völlig mumifiziert, von den Zehen bis zum Knie, wo Kniescheibe und Patella-Sehne offen zu sehen sind.
Nicht nur Matthias B. schießen bei diesem Anblick die Tränen in die Augen, auch die junge Krankenschwester musste anfangs mit dem Anblick kämpfen ... Sogar der renommierte Münchner Patienten-Anwalt Wolfgang Putz hat so etwas in seiner jahrelangen Laufbahn noch nicht gesehen. Er ist von Matthias B. eingeschaltet worden, damit seine Mutter endlich sterben darf ...In Begleitung des Anwalts besuchen sie das Caritas-Heim und erleben gleich zwei Schock-Momente: Den ersten, als sie den mumifizierten Fuß ihrer Mutter sehen. "Der war ja immer verbunden, ich wusste nicht, dass es so schlimm ist", sagt Matthias B.
Und den zweiten, als die Pflegekräfte im Heim unmissverständlich klar machen, dass sie aus ethischen Gründen nie vorhatten, Erika B. sterben zu lassen. "Da war ich erschüttert. Ich habe vertraut, dass sie dort das Beste für meine Mutter wollen." Doch was das Beste für die Frau im Wachkoma ist, darüber gehen die Meinungen offensichtlich auseinander. Man habe immer wieder darüber diskutiert, sagt der Heimleiter, der aber über die Haltung seiner Pfleger stolz ist.
"DER STERBEPROZESS HATTE NOCH NICHT EINGESETZT."
Brigitta Hofmann, Caritas
"... Es gab keine Willensäußerung der Frau, keine Patientenverfügung." Auch Brigitta Hofmann, zuständige Geschäftsführerin der Caritas Sozialwerke in Augsburg, betont, dass man ein katholisches Heim sei und keine aktive Sterbehilfe leisten könne. Man habe aber schon ein Hospiz in Augsburg kontaktiert. "Wenn der Sterbeprozess einsetzt, werden wir unseren Beitrag leisten, dass man keine lebensverlängernden Maßnahmen einsetzt. Doch das war hier nach fachlicher Einschätzung noch nicht der Fall." ...
[Ein verständnisvoller Krankenhausarzt]: " ... was mit dieser Frau passiert, kann kein Mensch wollen." ...
Quelle zum Weiterlesen: Oberbayerisches Volksblatt vom 21.8. 2006: http://www.ovb-online.de/news/politik/blickpunkte/art5813,788826.html?fCMS=caf2239521c7c9f2c10482210e64d7b2
* Name geändert
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10 minütiger Fernsehtipp zu Patientenverfügungen,
Donnerstag den 24.8. im rbb. Sendung: Zu Hause in Berlin und Brandenburg,
ab 18.30 Uhr
Behandelt wird die Frage: Welches Modell ist für mich persönlich das passende:
"Standard-Patientenverfügung" nach Textbausteinen des Bundesjustizministeriums ? (Sofort nutzbare Ankreuz-Vorlage auch zum irreversiblen Wachkoma; auf Wunsch Erstellung mit zusätzlichen Angaben zu einer Gebühr zwischen 18 - 24 Euro) Siehe: www.standard-patientenverfuegung.de
oder:
Sogenannte Optimalvariante einer individuell-konkreten Patientenverfügung, wie sie z. B. vom Humanistischen Verband Deutschlands angeboten wird und in der jüngsten September-Ausgabe von FINANZtest der Stiftung Warentest vorgestellt wird (Gebühr 96 Euro) Siehe Fragebogen unter: www.patientenverfuegung.de/pv/PDF%20Dateien/Fragebogen2005.pdf
oder:
Nur eine "Gesundheitsvollmacht" bzw. sogenannte medizinische Patientenanwaltschaft (Kostenfrei) Siehe z. B. www.patientenverfuegung.de/pv/PDF%20Dateien/Patientenanwaltschaft.pdf
Der Beitrag "Patientenverfügung" in FINANZtest (Abruf für 1 Euro) unter:www.stiftung-warentest.de/online/steuern_recht/test/1408293/1408293/1408725.html
Als Expertin live am 24.8. im rbb-Studio: Gita Neumann von der Bundeszentralstelle für Patientenverfügungen des Humanistischen Verbandes Deutschlands
28.3.2006 Präsident des Deutschen Juristentags mahnt neue rechtliche Kategorien bei Sterbehilfe an
Aus: aerzteblatt.de vom Freitag, 24. März 2006
<< Stuttgart - Der Präsident des Deutschen Juristentages, der frühere Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof, hat neue strafrechtliche Kategorien im Umgang mit Sterbehilfe angemahnt. Bisherige Begriffe wie aktive, passive oder indirekte Sterbehilfe würden dem Stand der Medizin nicht mehr gerecht, sagte Kirchhof am Freitag in Stuttgart. Er äußerte sich am Rande der Vorstellung des Programms für den 66. Deutschen Juristentag, der vom 19. bis 22. September in Stuttgart stattfindet.
Kirchhof erinnerte an die Möglichkeiten und Folgen der so genannten Apparatemedizin. Wenn ein Apparat das Leben eines Sterbenden erhalte, reiche die bisher geltende "strafrechtliche Sterbehilfekasuistik" nicht mehr aus, so der Jurist. Als Beispiel dafür nannte er den ethischen Leitsatz, dass nicht aktiv getötet werden dürfe, aber zu Ende gehendes Leben nicht künstlich verlängert werden müsse. Solche Unterscheidungen würden angesichts der aktuellen Medizintechnik nicht mehr weiterhelfen. ...>>
Humanstischer Verband beklagt gravierende Missstände bei nicht indizierter künstlicher Beatmung
Berlin. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD), Landesverband Berlin hat darauf hingewiesen, dass sich in der letzten Zeit die Fälle von wochen- und monatelanger künstlicher Beatmung in Kliniken häufen. Es handele sich in den beanstandeten Fällen um hochbetagte bzw. krebskranke Bewußtlose, in einem dokumentierten Fall um eine 86 Jährige mit Darmkrebs im Endstadium, in einem anderen um eine 79 jährige Leukämiekranke nach krankheitsbedingtem Zusammenbruch zu Hause.
In beiden Fällen sei nach Angaben der Hausärzte jede Lebensverlängerung sinnlos gewesen. Zudem hätten sich die Patientinnen, berichtet der HVD, nach 9 - 12 Wochen auf der Intensivstation in einem erbärmlichen Pflegezustand mit Dekubiti und übelriechenden Geschwüren und Wunden befunden. In einem weiteren Fall sei aus demselben Grunde Strafantrag gegen eine Intensivstation in Berlin gestellt worden.
In Insiderkreisen wird zunehmend der Verdacht laut, dass die Kliniken - bei finanziellen Engpässen wegen der ansonsten geltenden Fallpauschalen - bei der Beatmung durch Trachealkanüle eine Möglichkeit erkannt haben, um ihre Einnahmeseite zu verbessern. Die lebenserhaltende (bzw. eben auch nicht mehr indizierte sterbensverlängernde) künstliche Beatmung würde nämlich von den Krankenkassen anstandslos bezahlt (bis ca. 2000 Euro pro Tag auf der Intensivstation) und falle i.d.R. nicht unter die Fallpauschalenregelung, die umgekehrt zu kurzen Liegezeiten führen.
Beide Patientinnen konnten mit Unterstützung der zunächst völlig hilflosen Angehörigen durch den HVD (bei herunter gefahrener Sauerstoffzufuhr) im März 2006 friedlich sterben. Im Fall der 86 Jährigen musste dazu - bei vorliegender, eindeutig behandlungsverweigernder Patientenverfügung - allerdings die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch genommen werden.
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Weitere Meldung:
Hamburgs Ex-Justizsenator Kusch nach seinem Rausschmiss aus CDU ausgetreten:
http://www.n-tv.de/649437.html
26.03.2006 Ein Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG)soll kommenden Mittwoch im Österreichischen Nationalrat beschlossen werden - nur ein "Minderheitenprogramm?"
- SPÖ : Zu hohe Kosten für eine verbindliche Patientenverfügung
- ÖVP : Formvorschriften soll vor Missbrauch schützen
Wien. Der Österreichische Nationalrat wird am kommenden Mittwoch mit den Stimmen der christdemokratisch dominierten Regierung und den Grünen das Patientenverfügungsgesetz (PatVG) beschließen. Das berichtet die Wiener Zeitung vom 25.3.2006. Die Sozialdemokraten werden n i c h t zustimmen. Der Gesetzesentwurf sei "mangelhaft und problematisch", meinte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim. Jeder sollte eine Patientenverfügung abschließen und sich diese auch leisten können, fordert er. Auch die Partei der Grünen bezeichnet die dabei entstehenden hohen Kosten als "Wermutstropfen".
Kosten von ca. 300 Euro
Mit dem neuen Gesetz wird der Patient nunmehr auch die künstliche Ernährung - die Magensonde - als medizinische Maßnahme ablehnen können. (Im Entwurf blieb die künstliche Ernährung von der Patientenverfügung noch ausgeklammert). Die österreichische Regierung baut aber hohe Hürden ein. Neben einer - selbst zu bezahlenden - ärztlichen Pflichtberatung benötigt der Vorsorgewillige nämlich zusätzlich eine Beglaubigung durch einen Notar, Rechtsanwalt oder einen Patientenvertreter. "Das können sich viele nicht leisten", deshalb lehne die SPÖ nach Worten ihres Justizsprechers dieses Gesetz ab. Hinzu kommt, dass auch der medizinisch optimal Aufgeklärte noch lange kein Dokument einer individuellen Patientenverfügung hat, welches er dann noch einmal an anderer Stelle beglaubigen lassen kann.
Zu viele Hürden, ein "Minderheitenprogramm", so Jarolim.
Österreichische Patientenvertreter haben ca. 300 Euro für eine den hohen Wirksamkeitsvoraussetzungen entsprechende verbindliche Patientenverfügung ausgerechnet - und das alle 5 Jahre, denn dann muss laut Gesetz eine komplette Erneuerung erfolgen.
Formvorschriften sollen vor Missbrauch schützen
Diese Formalerfordernisse dienen dazu, "um Missbrauch hintan zu halten", betont ÖVP-Justizsprecherin Maria Fekter. "Das ganze Gerede vom vermeintlichen Missbrauch dient in Wirklichkeit nur dazu, die Zahl wirksamer behandlungsablehnender Patientenverfügungen so klein wie möglich zu halten. Dass man dieses Selbstbestimmungsrecht Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr völlig absprechen kann, mussten auch radikale Lebensschutzvertreter inzwischen eingesehen", urteilt Gita Neumann von der Bundeszentralstelle für Patientenverfügungen in Berlin.
Eine von einer Patientenberatungs- oder Hospizstelle aufgesetzte sogenannte Standard-Patientenverfügung ist in Deutschland für 18 - 24 Euro zu haben, wobei noch Vergünstigungen für finanziell Schwache vorgesehen sind. Darin ist die ergebnisoffene Frage für und wider die künstliche Ernährung im Dauerkoma (etwa wie bei der Amerikanerin Terry-Schiavo) inbegriffen, auf Wunsch auch eine medizin-ethische Beratung dazu.
Auch Österreicher/innen machen per Internet davon Gebrauch. Ihnen wird in Zukunft eine zusätzliche ärztliche und juristische Unterschriiftsbescheinigung zu empfehlen sein.
Links zu Quellen:
http://www.orf.at/index.html?url=http%3A//www.orf.at/ticker/213011.html
Hintergründe (mit Link zu Gesetzestext im Original), Meldung PatVG in Österreich, Eintrag vom 10.2.2006 unter:
http://www.patientenverfuegung.de/pv/archiv.htm?offset=0
Nach aufgeregten, emotional aufgeheizten Theoriedebatten - auch im Bundestag - um die rechtlichen Verbindlichkeit von Patientenverfügungen schlägt jetzt die Stunde des respektvollen Umgangs miteinander im Arzt-Patienten-Verhältnis. Die entstandenen Polarisierungen und Verunsicherungen basieren auf einem typischen Grundproble
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