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Die Privatisierung des Unglücks

Salzburger Festspiele. Im Rahmen des Symposiums “Wir, die Barbaren - Nachrichten aus der Zivilisation” hielt der Schriftsteller und Dramatiker Peter Turrini am 21. August eine zornige Rede, die wir in voller Länge abdrucken.

   Mein Diskussionsbeitrag ist eher religiöser Natur, er handelt von einer neuen Religion, einer äußerst erfolgreichen. Die alte Religion in diesem Lande, die christlich-katholische, gerät zunehmend ins Hintertreffen. Sie muss, um im Religions-Ranking nicht völlig abzustürzen, immer neue Events, wie beispielsweise “Die lange Nacht der Kirchen”, oder Skandale produzieren, wie jenen in St. Pölten. Wenn Manfred Deix zwei Monate lang keinen Priester beim Zungenkuss mit einem Alumnen zeichnet, gerät sie beinahe in Vergessenheit.

   Nicht so die neue Religion. Ihre Geschichte gleicht in den letzten Jahren einem einzigen Triumphzug. Der Beginn dieser Entwicklung lässt sich historisch einigermaßen genau datieren: Er fällt zusammen mit dem Untergang der sozialistischen Länder, des Sozialismus schlechthin. Bis zu diesem Zeitpunkt war diese neue Religion, von der ich hier rede, noch keine solche, sondern eine politische und vor allem wirtschaftliche Ideologie. Sie stand mit der sozialistischen Ideologie im Wettstreit, und es ist das Wesen eines Wettstreits, dass man Argumente vorbringen muss. Ich weine den sozialistischen Ländern hiermit eine Träne nach, denn wenn sie zu nichts anderem gut waren, dann waren sie es zu dem einen: Sie zwangen die kapitalistische Ideologie zum Argument, sie hinderten sie an der unwidersprochenen Verkündigung.

   Seit diese Auseinandersetzung eindeutig zugunsten der kapitalistischen Ideologie ausgegangen ist, hörte diese auf, eine solche zu sein, und wurde zur allein selig machenden Religion. Sie argumentierte nicht mehr, sie dogmatisierte, sie verkündete.

   Das oberste Dogma, sozusagen der erste Verkündigungssatz dieser neuen Religion lautet: “Geht es der Wirtschaft gut, geht es allen gut.” Dieser Glaubenssatz wird vom ORF, einer Art Ashram der neuen Religion, tagtäglich verkündet. Der erste Teil dieses Konditionalsatzes ist ja auch wahr. Der Wirtschaft - oder genauer gesagt: ihren führenden Betreibern - geht es gut.

   Mit der Erhebung dieser neuen Religion zur Staatsreligion unter Wolfgang Schüssel lässt sich dieses Wohlbefinden in Zahlen ausdrücken: In den letzten zehn Jahren sind die Gagen der Manager um mehr als das Hundertfache im Vergleich zu den Mindestlöhnen von Arbeitern oder gar Arbeiterinnen gestiegen. Diese Steigerung stellt nicht die Ausnahme, sie stellt die Regel dar. Solche Gagen werden bezahlt, weil die Gewinne der Firmeneigner in noch wesentlich größerem Maße gestiegen sind. 80 Prozent des Aktienkapitals befinden sich in Österreich derzeit in der Hand von zwölf Familien. Immer mehr Grundbesitz sammelt sich in der Hand von immer wenigeren an. 66.000 Mitglieder zählt in Österreich derzeit der Klub der Auserwählten, der vielfachen Euromillionäre. Der allseits bekannte Satz “Die Reichen werden immer reicher” lässt sich nur noch durch ein Eigenschaftswort aus der Sportsprache erweitern: Sie werden es immer rasanter.

   Der zweite Teil des Verkündigungssatzes “Geht es der Wirtschaft gut, geht es allen gut”, also die Feststellung, dass das Wohlbefinden von wenigen zum Wohlergehen aller führt, ist schlicht und einfach unwahr. Der Anteil der Löhne von Arbeitern und Arbeiterinnen am Volkseinkommen ist in den letzten zehn Jahren von 71 auf 58 Prozent gesunken. Laut jüngster Statistik gibt es in Österreich 475.000 Menschen, die von akuter Armut betroffen sind. Ihre Zahl ist in den letzten drei Jahren nicht kontinuierlich gestiegen, in gleichen Prozentsätzen, sondern dramatisch. Also rasant.

   Ich finde es interessant, darüber nachzudenken, wie ein unwahrer Satz, den man bestenfalls als ideologische Zweckbehauptung qualifizieren kann, es schaffen konnte, sich in die Sphäre der unwidersprechbaren Verkündigung zu erheben. Warum glauben so viele Menschen an diese Lüge?

   Wenn Sprache Bewusstsein schafft, dann schafft die Reduzierung von Sprache ein reduziertes Bewusstsein. Ist Ihnen aufgefallen, wie nachhaltig das Wort “Arbeiterklasse” aus unserem Sprachgebrauch verschwunden ist? Und mit dem Wort sind auch die Menschen, die es bezeichnet, verschwunden. Ihre Forderungen, ihre Nöte interessieren nicht mehr. Man will nichts mehr von ihnen wissen, es sei denn, das Abflussrohr ist verstopft oder die Wohnung soll billig renoviert werden. Die Arbeiter sind in den letzten Jahren ununterbrochen verdächtigt worden: der Faulenzerei, der Lohntreiberei, der Sozialschmarotzerei. Heute macht in vielen Betrieben die halbe Belegschaft die doppelte Arbeit, für weniger Geld. Dies war das Ziel und ist das Ergebnis einer über Jahre gehenden sprachlichen Denunzierung. - Ein paar Sätze, die ich in den letzten Tagen in der Umgebung von Salzburg aufgeschnappt habe, die man gleichwohl überall zu hören bekommen könnte: “Keiner will etwas leisten, alle wollen nur verdienen”; “Heutzutage fährt ja schon jeder Prolet einen Mercedes”; “Das Personal wird immer frecher”; oder wie es Herr Andreas Kohl, ein hoher Würdenträger der neuen Religion, mit zwei Worten so trefflich auf den Punkt gebracht hat: “Rote Gfrießer.” Da ist der Satz vom Ungeziefer, das man vertilgen muss, nicht mehr weit.

   Selbstverständlich gibt es die Ausnahme von der Regel: Ab und zu hört man von einer Putzfrau, die einer Perle gleiche, oder von einem besonders tüchtigen Polen, der für wenige Euro Tag und Nacht schufte. Auch die Nazis hatten ihren sympathischen Juden.

   Die österreichische Sozialdemokratie weiß um die Irrationalität, um die Unmenschlichkeit dieser neuen Religion Bescheid. Sie verhält sich wie ein Familienmitglied, welches beim Familientreffen bestimmte Dinge lieber nicht sagt, um den Familienfrieden nicht zu stören. Gut erzogen lächeln die österreichischen Sozialdemokraten in den gemischten Gremien vor sich hin und werden erst wieder rabiat, wenn sie unter ihresgleichen sind.

   Die neue Religion verfügt nicht nur über Dogmen, sie verfügt selbstverständlich auch über Gebote. Die wichtigsten heißen “Sei mobil!” und “Sei flexibel!”. Wer ihnen nicht nachkommen kann oder will, ist ein Sünder und soll sich schuldig fühlen. Darum geht es dieser Religion, wie allen Religionen: um Schuld und Schuldgefühle.

   Wer ein Lohnempfänger ist, musste sich in den letzten Jahren als Dauersünder empfinden und ständig Schuldgefühle haben, denn er war ein Verursacher von Lohnnebenkosten. Dieses Wort hat einen eindeutigen Inhalt bekommen: Lohnnebenkosten sind etwas Übles, für die Unternehmer Unzumutbares, dringend zu Reduzierendes. Wenn dies nicht alsbald geschieht, werden wir alle im Unglück enden. Ununterbrochen höre ich das Wort “Lohnnebenkosten”, lese in der Zeitung Vorschläge zu ihrer Verminderung, zu ihrer nachhaltigen Senkung. Das Haupt des Lohnempfängers und Lohnnebenkostenverursachers senkt sich mit. Das ist die tägliche Verkündigung zur Vermehrung der Schuldgefühle, und auch sie erfolgt über die Sprache der Denunziation.

   Worüber Sprachlosigkeit herrscht, wovon ich nichts oder nur höchst selten lese, das sind die Gewinn-Nebenverschiebungen von jenen Millionen und Milliarden, welche größere Unternehmungen an der Versteuerung vorbei ins Ausland verschieben. Das sind, nach sehr vorsichtigen Schätzungen, jährlich fünf Milliarden Euro, nach alter Währung zirka 70 Milliarden Schilling. Aber auch Gewinne, die deklariert werden, werden von Großunternehmungen, von Konzernen, nicht versteuert. So beziffert (inoffiziell) eines der größten Wiener Finanzämter den Stand seiner uneinbringlichen Forderungen auf zehn Milliarden Euro. Auf meine Frage, warum es hier keine gerichtliche Verfolgung gibt, bekomme ich die (inoffizielle) Antwort, die Akten würden “nach oben” gehen und dort entschwinden. Dieser liturgische Vorgang ist nicht Teil der Verkündigung.

   Ein weiterer Verkündigungssatz im Dogmenrang lautet: “Weniger Staat, mehr privat.” Er bedeutet im Klartext, dass der Staat sich in die Gaunereien, in die Gesetzesbrüche der Wirtschaft möglichst wenig einmischen soll, damit die Bevorteiligten zu noch größeren Vorteilen kommen, und dass die Benachteiligten ihr Nachsehen, ihr Unglück für selbst verschuldet, für etwas Privates halten sollen.

   Diese Leistung der neuen Religion, das Unglück zu privatisieren, wenige zu erhöhen und viele zu erniedrigen und die vielen dafür auch noch zahlen zu lassen, ist tatsächlich historisch herausragend. Ich kenne nur einen vergleichbaren Fall in der Geschichte: den Ablass-handel von Papst Leo X. Er bereicherte sich und seinen Hofstaat über die Maßen und redete den Gläubigen ein, sie seien allesamt Sünder und könnten sich bei ihm von ihren Sünden loskaufen. Da hat die neue Religion bei der alten eine gelungene Anleihe genommen.

   Ein jüngeres Beispiel für eine weitere Anleihe habe ich vor Kurzem im “Kurier” gefunden. Ein Journalist fragt den Finanzminister Karl-Heinz Grasser, was denn aus der Idee geworden sei, die Sozialleistungen für Reiche zu streichen, und bekommt darauf die Antwort: Das sei nach wie vor eine Idee, aber keine aktuelle. Der Minister verwies auf das Hinkünftige, im Diesseits wohl nicht mehr Realisierbare, also auf das Jenseitige.

   Die neue Religion frisst ihre Kinder, auch diejenigen, welche den Geboten Folge leisten wollen: Wer effizient, firmentreu, mobil und flexibel sein möchte, selbst wer bereit ist, Lohneinbußen und unbezahlte Überstunden auf sich zu nehmen, hat noch lange keinen Garantieschein für einen Arbeitsplatz. Ich will Ihnen nicht die steigenden Arbeitslosenzahlen - die rasant steigenden - vorsagen, die meisten von Ihnen kennen sie. Ich will Ihnen nur eine Erfahrung wiedergeben aus dem nördlichen Weinviertel, jener Gegend, aus der ich komme. Dort braucht man ja schon die Protektion eines Landtagsabgeordneten, um einem jungen Menschen zu einer Lehrstelle bei einem Installateur oder in einem Büro zu verhelfen.

   Die neue Religion, die zutiefst heidnisch ist, frisst nicht nur ihre Kinder, sie frisst auch ihre Priester. Herr Veit Schalle, ein Hohepriester dieser Religion, von dem man fast jede Woche hören oder lesen konnte, dass unbedingt wieder tausend oder mehr Menschen zu entlassen sind, ist, so lese ich gerade, selbst überflüssig geworden.

   Mein Kollege Robert Menasse, ein begnadeter Polemiker vor dem Herrn - um es in der Sprache meiner Wortmeldung auszudrücken -, hat mit seiner Salzburger Rede einen wunden Punkt getroffen. Das hat man am Aufschrei gemerkt, der ihm entgegenschallte. Er appellierte an die Vernunft der Mächtigen, indem er ihnen vorhielt, dass auch ihre Kinder und Kindeskinder in diese zerstörerische Maschine geraten könnten, dass sie die Zukunft verderben würden, und ich füge hinzu: dass sie von den Warenbergen, die sie produzieren, verschüttet werden könnten, weil immer mehr Leute immer weniger Geld haben, um diese zu kaufen.

   Ich glaube nicht, dass es sich um ein Problem der Vernunft handelt. Ich glaube vielmehr, dass dieser neuen, heidnischen Religion ein großes Maß an Todessehnsucht, an Vernichtungswut innewohnt, und damit befindet sie sich in einer großen, abendländischen Tradition, aus der eines zu lernen war: Was man vernichtet, kann man notfalls in veränderter und profitabler Form wieder auferstehen lassen. - Seit die nordamerikanischen Indianer hinlänglich ausgerottet sind, nehmen die Schamanenseminare extrem zu. Seit unser Essen vergiftet ist, gibt es immer mehr Bioläden. Mozart musste aus dieser Stadt vertrieben werden, damit man auf die Idee kommen konnte, alle seine Opern hintereinander aufzuführen. Demnächst wird es in dieser Stadt neben Mozartkugeln auch Bernhardkugeln geben. Sie werden nur etwas bitterer im Geschmack sein.

   Es ist der Tod, es ist die Auslöschung, es ist die Vernichtung, welche heutzutage die größte Magie ausüben, in der Politik, in den Nachrichten, im Film, im Theater. Jede Epoche wird an ihren Obsessionen erkennbar. War die Atombombe der Kultgegenstand der vierziger Jahre, der Mixer jener der fünfziger, die Fernbedienung jener der achtziger Jahre, so ist es heute die Leiche, der fertig gemachte und ausgesonderte Mensch.

   In dieser Haltung bekommt die allerneueste Religion Konkurrenz von einer sehr alten, von einer Gruppe wahnsinnig gewordener Islamisten, die ebenfalls nur auf Auslöschung fixiert ist. Denen winken 60 Jungfrauen im Jenseits, den hiesigen die Senkung der Lohnnebenkosten.

   Mit meiner vorherigen Bemerkung über die Mozart- und Bernhardkugeln bin ich endlich dort angelangt, wo ich gerade bin: in Salzburg, bei den Salzburger Festspielen. Die Salzburger Festspiele sind - in ihrem Erscheinungsbild und unabhängig von der Qualität der künstlerischen Darbietungen - ein Hochamt der neuen Religion. Sie sind eine Textil-, Tuttl- und Talmishow der Gebenedeiten, und ich habe dagegen nichts einzuwenden. Jeder kann feiern, wie er will. Ich bitte Sie nur zu bedenken, dass das heurige Motto der Salzburger Festspiele, nämlich “Wir, die Barbaren”, keine philosophische Metapher ist, sondern eine Tatsachenmitteilung.

   Die Zahlen und Fakten, die ich genannt habe, stammen vorwiegend aus Veröffentlichungen der Caritas und der Diakonie. Seit die christliche Religion mit der neuesten Religion nicht mehr so mithalten kann, vor allem, seit einige ihrer Teilorganisationen die Frage nach der Gerechtigkeit nicht mehr ins Jenseits verschieben, sondern ins Diesseitige herunterholen, hat sie zunehmend meine Sympathie.

   Ich danke Ihnen fürs Zuhören.

   Peter Turrini wurde 1944 in St. Margarethen im Lavanttal geboren und wuchs in Maria Saal bei Klagenfurt auf. Seit 1971 lebt Turrini als freier Schriftsteller und Dramatiker in Wien und Retz. Er ist einer der bedeutendsten und meistgespielten Bühnenautoren deutscher Sprache.

Erklärung von Dr. Reinhard J. Voß,

Generalsekretär von Pax Christi Deutschland, am 7. Juni 2005:

Zu den heutigen Anschlägen in London

 

Heute haben noch unbekannte Attentäter mit mehreren feigen und zynischen Anschlägen auf Zivilisten in öffentlichen Verkehrsmitteln in London viele Menschen getötet und verwundet. Die Stadt wurde in Angst und Schrecken versetzt. Diese grausamen und offenbar koordinierten Terroraktionen trafen die Londoner in einer Stimmung der Freude über die gestern beschlossene Olympiade im Jahre 2012. Wir trauern um die Opfer und sprechen ihren Angehörigen unser Mitgefühl aus.

 

Diese Anschläge gelten wie die von Madrid uns allen in Europa; sie treffen das Herz Europas, ist doch London der Sitz des amtierenden EU-Präsidenten und Gastgeber des laufenden Weltwirtschaftsgipfels in Gleneagles.

 

Solcher Terror zielt gerade darauf ab, Menschen in ihrem Alltag und ihrer Lebensfreude zu schädigen, zu verunsichern, in seiner Menschenverachtung Hass zu säen. Es gibt absolut keine Rechtfertigung dafür. pax christi verurteilt diese Verbrechen.

 

Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen konnten die Anschläge nicht
verhindert werden. Im weiteren Kampf gegen den Terror ist darauf zu achten, wie die Wachsamkeit aller Sicherheitskräfte erhöht werden kann. Mit pax christi Großbritannien sind wir uns einig darin, dass diese neuerliche Erfahrung terroristischer Gewalt aber nicht zur weiteren Verschärfung von Gesetzen führen darf, die die Einschränkung von Bürgerrechten zur Folge hat. Solcher Terror muss noch intensiver politisch bekämpft werden.

 

Die Regierungschefs der reichen Industriestaaten sind gerade versammelt, um durch mutige Beschlüsse zur Überwindung von Armut und Klimagefährdung Zeichen für eine bessere Welt zu setzen. Sie sollten sich durch diese gezielten Anschläge von solcher Politik nicht abschrecken lassen – im Gegenteil!

 

Stellungnahme der Asylkoordination:

Asyl geht uns alle an!

Niemand soll sagen können, er/sie habe nicht gewusst ...

Im österreichischen Parlament soll über eine grundlegende Neufassung des Asyl- und Fremdenrechts abgestimmt werden. Es sollen damit unüberwindliche Barrieren gegen in Österreich Zuflucht suchende Flüchtlinge errichtet werden. Darüber hinaus droht eine Ausdehnung polizeilicher Befugnisse, die Fremde wie Einheimische einem tief in die Privatsphäre reichenden Legitimationsdruck aussetzt. Wir wollen auf diesen Weg nochmals ParlamentarierInnen und BürgerInnen über die Tragweite und Folgen dieser Gesetzesverschärfungen informieren:

 

Niemand soll sagen können er/sie habe nicht gewusst ...

 

..... dass die in der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Rechte nicht eingehalten werden.

 

..... dass es rechtens wird, Menschen, die nichts verbrochen haben, bis zu zehn Monate in Haft zu nehmen.

 

..... dass durch die vermehrte Verhängung von Schubhaft zur Einrichtung von Abschiebelagern kommen wird.

 

..... dass im neuen Asylverfahren die formale Frage, welcher EU-Staat für das Verfahren zuständig ist, absoluten Vorrang vor der Würdigung der eigentlichen Fluchtgründe haben wird.

 

..... dass es durch das neue Asylgesetz rechtens wird, auch traumatisierte Flüchtlinge aus Österreich abzuschieben, was mit Sicherheit zu einer Verschlechterung ihrer psychischen Situation führt.

 

..... dass durch die Einschränkung der Bewegungsfreiheit während des Zulassungsverfahrens der Zugang zu Rechtsberatung für Flüchtlinge erheblich eingeschränkt wird.

 

..... dass durch die Gesetze und deren rassistische Sprache, die Flüchtlinge und ZuwanderInnen beständig als Sicherheitsgefahr thematisieren, die Verknüpfung von "Fremd" und "Gefahr" im Bewusstsein der österreichischen Bevölkerung bestärkt wird."

 


Aus den Meldungen der Kathpress / Katholische Presseagentur, 15. Juni 2005: KATHPRESS/Kirchen/Wirtschaft/Aichern/Steuerpolitik

Bischof Aichern:
Vermögen sollte höher besteuert werden

"Sozialbischof" erwartet sich davon Lösung von Finanzierungsproblemen des Sozialstaats - Vermehrung von Geld darf nicht zum Selbstzweck werden

 Linz, 15.6.05 (KAP) Für eine höhere Besteuerung von Vermögen in Österreich hat sich "Sozialbischof" Maximilian Aichern ausgesprochen. Im jüngsten Mitteilungsblatt der Bischöflichen Arbeitsstiftung der Diözese Linz unterstrich Aichern, dass die zunehmend ungerechte Verteilung zwischen Einkommen aus Erwerbsarbeit und Einkommen aus Gewinnen oder Vermögen eine Ursache für die steigende Armut in Österreich und weltweit sei. Aichern: "Da findet eine ungeheure Verschiebung statt, und dies führt dazu, dass jene, die ihr Einkommen aus der Erwerbsarbeit beziehen, nicht ihren gerechten Anteil bekommen am gemeinsam erwirtschafteten Vermögen."

Geld und seine Vermehrung werde immer mehr zum Selbstzweck, kritisierte der Bischof und meinte weiter wörtlich: "Vermögen ist in Österreich viel zu gering besteuert, die Erwerbsarbeit zu hoch." Es wären für den Sozialstaat viele Finanzierungsprobleme gelöst, wenn man sich trauen würde, Vermögen stärker zu besteuern, so Aichern.

Sehr skeptisch äußerte sich der Bischof auch zur Globalisierung: "Es darf nicht nur eine Globalisierung des Wirtschaftens geben, es muss auch eine Globalisierung des Menschlichen und der Herzen geben, damit das, was ein Mensch braucht, wieder besser gesehen wird." Dem Markt müssten "Zügel angelegt werden", damit menschengerechtes Wirtschaften möglich bleibe.

Der "Sozialbischof" bekräftigte auch seine Forderung nach der Einführung einer Sozialverträglichkeitsprüfung. Die christlichen Kirchen Europas würden das seit zehn Jahren fordern, und er sei davon überzeugt, dass das dem Wohle der Menschen dienen würde. Die Umsetzung mache in Österreich aber keine Fortschritte.

Aichern hob auch hervor, dass es ein gutes Zusammenspiel zwischen Politik und Wirtschaft geben müsse, wobei letztere nicht dominieren dürfe. Die Politik müsse vielmehr aktiv steuern, damit es etwa zu keinem Steuerwettlauf der EU-Staaten oder einem gegenseitigen Unterbieten bei Sozialstandards komme. (ende)

Es gibt keine Fremden, es gibt nur Leute,

die sich noch nicht richtig begegnet sind!

Ansprache von Mag. Sepp Gruber MAS

beim 'Fest der Begegnung' am 11. Juni 2005:

 

 

"Gott liebt alle Menschen, ganz gleich aus welchem Volk sie kommen"

- mit diesem Satz der Bibel möchte ich wie letztes Jahr meine Begrüßung beginnen.

 

Diese Überzeugung, dass vor Gott alle Menschen geliebt und gleichwertig sind und ein Abbild Gottes, gibt es im Judentum, im Christentum und ebenso im Islam und ähnlich auch in den großen asiatischen Religionen. Eigentlich dürfte es in einer Welt, die mehrheitlich von religiösen Menschen geprägt ist, keinen Rassismus, keine AusländerInnenfeindlichkeit und keine Diskriminierung wegen Geschlecht, Hautfarbe oder Nationalität geben. Leider zeigt die Realität das Gegenteil - auch religiöse Menschen sind oft engstirnig und ablehnend gegen fremde und anders geartete Menschen. Diese Ablehnung kommt aus der zunächst natürlichen Scheu jedes Menschen vor Fremdem, das mich in Frage stellt. Zugleich zeigt aber schon jedes Kind eine Neugier und Offenheit gegen das Fremde, wenn es die Chance auf eine behutsame Begegnung hat und nicht von den Erwachsenen mit fertigen Vorurteilen geimpft wird. In meiner Kindheit war es z. B. die Warnung meiner Großmutter vor den "Zigeunern", die "kleine Kinder stehlen" und auch allerhand andere Sachen, die mich ängstlich werden ließ, wenn sie wieder mal in unserem Obstgarten kampierten; mein Vater schickte mich trotzdem mit dem Mostkrug zu ihnen als Zeichen der Gastfreundschaft, so lernte ich auch die Überwindung meiner Angst.

 

Im jüdischen Talmud steht der Spruch:

"Es gibt keine Fremden, es gibt nur Leute, die sich noch nicht richtig begegnet sind!"

Es kommt also darauf an, sich möglichst vorurteilsfrei zu begegnen, aufeinander zuzugehen und einmal zu sehen, wie der / die andere ist. Dann können aus Fremden auch Freunde und Freundinnen werden oder zumindest ganz normale Nachbarn / Nachbarinnen und MitbürgerInnen. Denn nicht jeder Fremde muss auch mein Freund werden, das ist abhängig von meiner Aufnahmekapazität und der Sympathie, wie bei jedem Menschen. Diese Erfahrung der Begegnung und der Aufhebung von Fremdheit kann manchmal auch überraschend schnell gehen wie das Pfingstereignis der Bibel zeigt, wo durch das Wirken des Geistes Gottes die fremden ZuhörerInnen aus allen Nationen und Völkern, wie es in der Apostelgeschichte heißt, plötzlich alle die Worte der einfachen galiläischen Fischer verstehen. Etwas von dieser Begegnung und der Überwindung der Sprachlosigkeit und Vorurteilen zwischen Menschen verschiedener Herkunft wünsche ich mir und euch beim heutigen Fest und darüber hinaus.

 

Im heurigen 'Gedenkjahr' von 60 Jahre Kriegsende / 50 Jahre Staatsvertrag und 10 Jahre EU-Beitritt möchte ich immer auch wieder auch daran erinnern, dass es letztes Jahr 40 Jahre waren, dass die ersten Gastarbeiter nach St. Pölten und Österreich geholt wurden, um schwerste Arbeit in den Fabriken und auf den Baustellen zu leisten, wo nicht genug Österreicher zu finden waren. Wir haben beim Fest letztes Jahr dieses Jubiläums gedacht und des Beitrages, den diese Gastarbeiter und ihre Nachkommen für den Wohlstand in Österreich geleistet haben, doch leider haben das keine Medien oder öffentlichen Stellen aufgegriffen. Ich habe den Eindruck, dass der Großteil der Bevölkerung noch nicht realisiert hat, dass diese 'Gastarbeiter', die neben ihnen - meist ohne Kontakt - wohnen, unter großen gesundheitlichen Opfern viel für dieses Land und seine Wirtschaft getan haben und weiter tun, wie ich derzeit bei meinem Arbeitseinsatz in der Fa. Glanzstoff sehen kann. Dafür gebührt ihnen viel Dank von der hiesigen Gesellschaft und die Verpflichtung, mehr zu tun für deren richtige Integration in unsere Gesellschaft mit den gleichen Rechten und Pflichten. Nur in dieser Haltung der Offenheit und Annahme der Fremden kann es zu einer gegenseitigen Bereicherung der Kulturen kommen. Jesus hat uns im Beispiel vom barmherzigen Samariter gezeigt, wie wir auf den Nächsten zugehen sollen ohne Rücksicht auf gesellschaftliche Schranken und Grenzen. Zugleich hat er sich auch selbst mit denen identifiziert, die arm oder fremd sind, obdachlos oder im Gefängnis und den Gläubigen den Spiegel vorgehalten: 'was ihr dem Armen, Fremden, Obdachlosen getan habt, das habt ihr mir getan'. So wird auch in einem Dokument des Vatikans mit dem Titel 'Die Liebe Christi zu den Migranten' von 2004 auf die Pflicht aller Christen und Christinnen sowie der Teilkirchen zum Einsatz für die MigrantInnen verwiesen und der Dialog mit allen Menschen anderer Herkunft und Religion betont.

 

So möchte ich abschließend nur noch mit einem alten Spruch reiche Begegnungen beim Fest wünschen: "Beim Feiern kemman d'Leit zaum!" Das erhoffe ich mir für den heutigen Tag.

 

Mehr Infos zum Fest der Begegung:

 

www.festderbegegnung.at.tf

 

 

EU-VERFASSUNG:

 

Jetzt eine friedenspolitische Offensive starten!
Erklärung des pax christi-Generalsekretärs Reinhard J. Voß nach den Volksabstimmungen zum EU-Verfassungsvertrag in Frankreich und den Niederlanden

Nachdem das französische und das niederländische Volk den EU-Verfassungsvertrag abgelehnt haben, kommt es jetzt - unabhängig vom Fortgang des Ratifizierungsprozesses - darauf an, die Diskussion darüber zu eröffnen, welchen Rahmen, welche Ziele und welche Grundwerte das Vereinte Europa haben soll und wird. Das Ziel ist eine Weiterentwicklung der Union in Richtung eines zivilen, demokratischen, solidarischen und ökologischen Europas.

Insbesondere gilt es die friedenspolitische Handlungsfähigkeit der europäischen Union zu stärken. Europa muss sich mehr noch als bisher als politische Vermittlungsinstanz in den Konfliktregionen der Welt betätigen. Das hohe Ansehen, dass der europäische Einigungsprozess genießt, muss in eine politische Strategie übersetzt werden, die der Konfliktbearbeitung weltweit von Nutzen ist. Eine derartige friedenspolitische Offensive der europäischen Staaten vermag bei den Bürgerinnen und Bürgern der EU das Vertrauen in die Kraft der Gemeinschaft zurück zu gewinnen, das zur Akzeptanz einer gemeinsamen Verfassung notwendig ist.

Um diesen Prozess voran zu bringen, wird die deutsche Sektion von pax christi ihre Arbeit noch mehr als bisher dem friedenspolitischen Profil Europas widmen, besonders im Dialog mit Gruppen in Frankreich und Polen. Die europäische Vision muss aus ihrer gegenwärtigen bürokratischen und politischen Engführung heraus kommen und neu in der Bevölkerung diskutiert und vertieft werden. Nur so können die ernst zu nehmenden Ängste und Sorgen über Sozialabbau, politische Entmündigung und militärische Großmachtpolitik abgebaut und damit weitere gemeinsame Schritte gegangen werden.

Wir glauben weiterhin und  mehr denn je an dieses Europa als Hort für Menschenrechte, Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie, als Friedensprojekt und weltweit ansteckendes Beispiel.
Bad Vilbel, den 1.6.2005

Das Verfassungsreferendum in Frankreich

Stellungnahme der Kommission Friedenspolitik von
pax christi, deutsche Sektion der internationalen katholischen Friedensbewegung


Die Kommission Friedenspolitik von pax christi beglückwünscht die französischen Wähler zur klaren Ablehnung des EU-Verfassungsvertrags in seiner vorliegenden Fassung. Sie stoßen damit die Tür wieder weit auf für die Neuverhandlung einer europäischen Verfassung, die die Selbstbestimmung und Solidarität der Menschen in Europa über die bloße Etablierung neoliberaler Wirtschafts- und Machtstrukturen stellt. Vor allem die das neoliberale Modell flankierenden Bestimmungen, mit denen eine neue militärische Handlungsfähigkeit Europas forciert werden soll, werden in einer Verfassung, die diesen Namen verdient, keinen Platz mehr haben.

Die Kommission Friedenspolitik von pax christi ruft die europäischen Bürger auf, sich an der Ausarbeitung dieser Verfassung durch einen neuzubildenden Konvent, der alle maßgeblichen gesellschaftlichen Gruppierungen auch wirklich repräsentiert, aktiv zu beteiligen. Die Neuverhandlung muss dabei den sozialen, zivilgesellschaftlichen und völkerverständigenden Errungenschaften, die aus der langen und oft leidvollen gemeinsamen europäischen Geschichte erwachsen sind, verpflichtet sein. Nur so wird der verantwortungsvolle Blick über die Grenzen Europas hinaus gelingen, der für das gerechte Zusammenleben in der auch unabhängig von der Globalisierung zu einer einzigen zusammenwachsenden Welt so nötig gebraucht wird.

Für die Kommission Friedenspolitik:
Christof Grosse, Sprecher

Stellungnahme der Gewerkschaft der Privatangestellten

GPA-Katzian: Französisches Nein ist Auftrag für sozialeres Europa
Utl.: EU braucht Kurswechsel in Wirtschafts- und Sozialpolitik

Wien (GPA). "Das Französische Nein zur EU-Verfassung ist ein Auftrag für ein sozialeres Europa", meint GPA-Vorsitzender Wolfgang Katzian. "Die europäische Politik wäre gut beraten, dieses Votum ernst zu nehmen und endlich den dringend notwendigen Kurswechsel in der europäischen Wirtschafts- und Sozialpolitik einzuleiten."

Es wäre ein Fehler, würde man die Ablehnung der EU-Verfassung in Frankreich auf ein bloßes Kommunikationsproblem reduzieren. "Die französische Nein-Kampagne hat ganz gravierende Defizite der europäischen Politik angesprochen. Etwa die fehlende Harmonisierung und Koordinierung in der Wirtschafts- und Steuerpolitik, die Fehlkonstruktion des Stabilitätspaktes oder den geldpolitischen Autismus der Europäischen Zentralbank, der Millionen von Beschäftigten den Arbeitsplatz gekostet hat. Wenn man diese Mängel nicht angeht, wird man keine Zustimmung zum europäischen Projekt bekommen. Die Menschen lassen sich nicht mehr mit leeren Versprechungen abspeisen", sagt Katzian.

Das Nein in Frankreich dürfe kein Grund zur Resignation sein. Vielmehr gehe es darum, einen neuen Anlauf für ein sozialeres Europa zu starten. Es bräuchte einen neuen Konvent und eine Revisionskonferenz, die unter breiterer Beteiligung und öffentlicher Diskussion dort ansetze, wo der
Konvent stehen geblieben sei. "Im Konvent sind ja viele gute Ansätze verfolgt worden, die aber entweder keine Mehrheit fanden, oder von den Regierungen wieder gestrichen worden sind", so Katzian.

Ein Neustart für ein sozialeres Europa betreffe aber nicht nur die Verfassungsdiskussion. Auch bei aktuellen EU-Vorhaben, wie Arbeitszeitrichtlinie oder der Frage der Dienstleistungsfreiheit, gälte es
jetzt, die Lehren aus der französischen Abstimmung zu ziehen. Eine Aufweichung von europäischen Mindeststandards in Arbeitszeitfragen oder das Durchpeitschen der vorliegenden Dienstleistungsrichtlinie wäre genau die falsche Reaktion auf das französische Referendum", sagt Katzian.

 

Soziallehre-Bilanz
zum 3.4.2005

 

In den 26 Jahren seines Pontifikats hat Johannes Paul II. in der Sozialverkündigung deutliche Akzente gesetzt und damit Art und Inhalt der katholischen Soziallehre weiterentwickelt. Eine Analyse von P. Alois Riedlsperger SJ.

 

Soziallehre – Wesensbestandteil der Verkündigung

Nicht mehr länger sollte die Soziallehre ein Randthema der Kirche sein. Denn: „Die Verkündigung und Verbreitung der Soziallehre gehört wesentlich zum Sendungsauftrag der Glaubensverkündigung der Kirche; sie gehört zur christlichen Botschaft, weil sie deren konkrete Auswirkungen für das Leben in der Gesellschaft vor Augen stellt und damit die tägliche Arbeit und den mit ihr verbundenen Kampf für die Gerechtigkeit in das Zeugnis für Christus den Erlöser miteinbezieht“ (Rundschreiben Centesimus annus Nr. 5). Dass der Mensch nicht allein vom Brot lebt und seine Vollendung am Ende der Geschichte von Gott her erwartet, darf deshalb „niemals eine Entschuldigung dafür sein, sich nicht für die Menschen in ihrer konkreten persönlichen Lage und ihrem gesellschaftlichen Leben zu interessieren, und dies auf nationaler wie auf internationaler Ebene“ (Rundschreiben Sollicitudo rei socialis Nr. 48).

 

Soziale Fragen - Grundfragen des Menschen

Bezeichnend für die Auseinandersetzung Johannes Pauls II. mit sozialen Fragen ist, in ihnen Grundfragen des Menschen und der Gesellschaft zu sehen und sie als solche zu thematisieren. Davon zeugen seine drei großen Sozialrundschreiben.

 

Mensch vor Kapital

In seinem ersten Rundschreiben „Laborem exercens“ 1981 greift Johannes Paul II. zurück auf das erste Sozialrundschreiben von 1891 zur Arbeiterfrage „Rerum novarum“. Aus er ihm eigenen sozialphilosophischen Perspektive stellt sich die grundsätzliche Frage nach der Arbeit des Menschen, ihrer Würde und Gestaltung. Die Arbeit erweist sich nämlich „als der entscheidende Dreh- und Angelpunkt der gesamten sozialen Frage, wenn es darauf ankommt, sie unter der Rücksicht zu betrachten, was sie für das Wohl des Menschen bedeudet“ (Nr. 3). Arbeit ist Teilnahme am Schöpfungswerk Gottes. Die persönliche Würde des arbeitenden Menschen verlangt den Vorrang der Arbeit vor dem Kapital. Diese Wertordnung muss die Gestaltung der konkreten Bedingungen der Arbeitswelt bestimmen.

 

Wahre Entwicklung

Auch in seinem zweiten Rundschreiben „Sollicitudo rei socialis“ 1987 greift Johannes Paul II. zurück auf ein früheres Dokument: das Schreiben „Populorum progressio“ von Papst Paul VI. zur Frage der Entwicklung der Völker. Die Bilanz von zwanzig Jahren Entwicklungspolitik bietet Grund zu ernster Sorge. Es geht Johannes Paul II. damit wieder um die grundsätzliche Frage von Entwicklung, in den sogenannten Entwicklungsländern wie in den industrialisierten Ländern. „Die soziale Sorge der Kirche“ gilt „einer wahren Entwicklung des Menschen und der Gesellschaft, welche die menschliche Person in allen ihren Dimensionen achten und fördern soll“(Nr.1). Denn: „Eine rein wirtschaftliche Entwicklung vermag den Menschen nicht zu befreien; im Gegenteil, sie versklavt ihn schließlich nur noch mehr“(Nr.46). Habsucht und Herrschsucht haben sich zu „Strukturen der Sünde“ verfestigt. Darum fordert Johannes Paul II. eine entschiedene Umkehr zu weltweiter Solidarität.

 

Zwischen Markt und Staat

Das dritte Sozialrundschreiben „Centesimus annus“, das 1991 zum Hundertjahrjubiläum von „Rerum novarum“ erscheint, ist geprägt von den dramatischen Umbrüche des Jahres 1989. „Kann man sagen, dass nach dem Scheitern des Kommunismus der Kapitalismus das siegreiche Gesellschaftssystem sei?“(Nr. 42) „Es hat manchmal den Anschein, als existierte der Mensch nur als Produzent oder Konsument von Waren oder als Objekt der staatlichen Verwaltung. Es wird vergessen, dass das Zusammenleben der Menschen weder den Markt noch den Staat zum Endziel hat. Er besitzt in sich selber einen einzigartigen Wert, dem Staat und Markt dienen sollen“(CA 49). Markt und Staat müssen der universalen Bestimmung der Güter für alle Menschen und dem Aufbau einer wahren Kultur dienen. Die Bekämpfung der Armut und die Überwindung des Krieges fordern ein solidarisches Vorgehen auf Weltebene. 

 

Die biblisch-spirituelle Vertiefung

Kennzeichnend für die Begründung solcher Anliegen der Katholischen Soziallehre durch Johannes Paul II. ist der Rückgriff auf biblische Texte, die im Sinne der „Sozialkatechese“ auf die jeweilige soziale Problematik ausgelegt wird. So spannt das Rundschreiben „Laborem exercens“ den Bogen vom Schöpfungsbericht des Buches Genesis zu einer Spiritualität der Arbeit als Teilnahme am Werk der Schöpfung und der Erlösung, das Rundschreiben „Sollicitudo rei socialis“ hin zum Kommen des Reiches Gottes und der Feier der Eucharistie. 

 

Ökumene und interreligiöser Dialog

Mit dieser biblisch-spirituellen Vertiefung sozialer Aussagen schlägt Johannes Paul II. eine Brücke zur Ökumene und zum Gespräch der Religionen. So wendet er sich wiederholt „an die christlichen Kirchen und an alle großen Weltreligionen …einstimmig Zeugnis zu geben von der gemeinsamen Überzeugung von der Würde des Menschen, der von Gott erschaffen ist“. Er ist überzeugt, „dass den Religionen heute und morgen eine herausragende Rolle für die Bewahrung des Friedens und für den Aufbau einer menschenwürdigen Gesellschaft zufallen wird“(hier nach Centesimus annus Nr. 60).   

 

Konkretisierung vor Ort

Aus einem kommunistischen Staat kommend war Johannes Paul II. immer sensibel für die Wirkungen von Gesellschaftssystemen auf die Menschen, auf ihre Lebenschancen wie auf ihre geistigen und sozialen Deformationen. An den Bruchlinien der Systeme, zwischen Ost und West, Nord und Süd, fragte er mit großer Wachheit und Sensibilität, wohin konkrete gesellschaftliche Entwicklungen die Menschen führen. So wandte er sich bei seinen Pastoralbesuchen in unzähligen Ansprachen an Menschen in den verschiedensten Lebenslagen, artikulierte ihre Sorgen und Nöte und appellierte an die Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft. Keine Pastoralreise ohne soziale Botschaften.

 

Das Milleniums-Projekt

Dass die soziale Botschaft Wesensbestandteil der Verkündigung ist, zeigt sich gerade auch am „Millenniums-Projekt“ Johannes Pauls II. Schon in seinem „Regierungsprogramm“, dem Rundschreiben „Redemptor hominis“ 1978, richtet er seinen Blick auf den großen Advent des Jahres 2000. Er sieht in der Vorbereitung und Feier der Jahrtausendwende eine große Chance zur Erneuerung der Kirche und ihrer Evangelisierung. Auch in diesem Programm fehlt die soziale Dimension nicht. „Tertio millennio adveniente“1994 stellt das Jahr 2000 als „Gnadenjahr des Herrn“ in die jüdische Tradition der „Jubeljahres“: es soll – unter anderem mit der Entschuldung - der Wiederherstellung sozialer Gerechtigkeit weltweit dienen. Zum Abschluss des Millenniums muss Johannes Paul II. in „Novo millennio ineunte“ 2001 feststellen, dass das neue Jahrtausend mit einer großen Last beginnt: Hunger und Ausgrenzung von Millionen von Menschen, neue Formen der Armut, Zerstörung der Umwelt, Bedrohung des Friedens. Mehr denn je muss das Glaubenszeugnis in sozialen Taten bestehen, die von einer „Phantasie der Liebe“ geleitet werden.

 

Sozialkompendium – ein Vermächtnis

Ursprünglich plante Johannes Paul II. zum Jahr 2000 einen „Sozialkatechismus“. Aus diesem der Päpstlichen Kommission „Iustitia et Pax“ anvertrauten Projekt wurde schließlich ein „Sozialkompendium“. Noch Ende Oktober 2004 veröffentlicht, zählt es zu den letzten Dokumenten seines Pontifikats. Im Schlussteil widmet sich das Sozialkompendium der Verbindung von Soziallehre und praktischem handeln der Kirche. Mit dem Anliegen einer Inkulturation des Glaubens, einer Sozial-Pastoral, sozialer Bildung und der Förderung des Dialogs im politischen wie im konfessionellen Bereich, werden erstmals in einem Sozialdokument die sozialen Dimensionen einer umfassend verstandenen Pastoral skizziert.

Als umfangreiche Zusammenschau der sozialen Botschaft der Kirche, hauptsächlich der Stellungnahmen Johannes Pauls II., bietet das Sozialkompendium die Grundlage für eine Bilanz der Soziallehre und ist zugleich ein Vermächtnis.

 

 

Papst Johannes Paul II.

zum Gedenken

 

Der Vorrang der Arbeit

Angesichts der gegenwärtigen Wirklichkeit, in deren Struktur so viele vom Menschen verursachte Konflikte zutiefst eingefügt sind und in der die technischen Mittel - eine Frucht der menschlichen Arbeit - eine erstrangige Rolle spielen (man denke hier auch an die Möglichkeit eines weltweiten Zusammenbruchs im Falle eines Atomkrieges mit seinen fast unvorstellbaren Zerstörungskräften), muss man vor allem ein Prinzip in Erinnerung rufen, das die Kirche immer gelehrt hat: das Prinzip des Vorranges der Arbeit gegenüber dem Kapital. Dieses Prinzip betrifft direkt den Produktionsprozess, für den die Arbeit immer eine der hauptsächlichen Wirkursachen ist, während das Kapital, das ja in der Gesamtheit der Produktionsmittel besteht, bloß Instrument oder instrumentale Ursache ist. Dieses Prinzip ist eine offensichtliche Wahrheit, die sich aus der ganzen geschichtlichen Erfahrung des Menschen ergibt.

Enzyklika LABOREM EXERCENS, 14. September 1981

 

 

Befreiung aus Erniedrigung und Unterdrückung

 

Die Entwicklung der sozialen Probleme in Industrie und Wirtschaft hat die arbeitenden Menschen immer stärker zu einem gemeinsamen Handeln herausgefordert – zur Solidarität. Im gemeinsamen Voranschreiten befreiten sich die Arbeiterinnen und Arbeiter aus Erniedrigung und Unterdrückung. Sie schufen die Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein, für ein Leben in Gerechtigkeit und Freiheit. Die christlichen Arbeitnehmer fanden hierbei Kraft und Anregung besonders auch in der Soziallehre der Kirche.

 

Christliche Solidarität drängt zum Handeln. Wir sehen in den Evangelien Jesus mit offenen Augen durch seine Heimat gehen. Den mit Leid geschlagenen Menschen wendet er sich liebevoll zu und holt sie heraus aus der Isolierung von Krankheit und Verachtung. Dabei setzt er sich über Widerstände in seiner Umgebung, selbst bei den Aposteln, in großer Bestimmtheit hinweg. So kann es auch für den solidarischen Christen keine Neutralität dem Unrecht gegenüber gegenüber geben. Er verlässt die bequeme Distanz und ist bereit, etwas zu tun. Der Entschluss zu handeln ist der entscheidende Schritt, um zum Aufbau einer menschenwürdigen Welt beizutragen.

 

Rede bei der Begegnung mit österreichischen
ArbeiternehmerInnen und GastarbeiterInnen, Wien, 12.
September 1983

 

To remember Hiroshima

 

"War is the work of man.
War is destruction of human life.
War is death.
To remember the past is to
Commit oneself to the future.
To remember
Hiroshima
is to
abhor nuclear war,
To remember
Hiroshima
is to
commit oneself to peace."

 

Rede beim Hiroshima Peace Memorial, 25. Februar 1981

»Nein zum Krieg«!

Er ist nie ein unabwendbares Schicksal. Er ist immer eine Niederlage der Menschheit. Das Völkerrecht, der aufrichtige Dialog, die Solidarität zwischen den Staaten und die ehrenvolle Ausübung der Diplomatie sind jene Mittel zur Lösung von Streitigkeiten, die des Menschen und der Nationen würdig sind. Ich sage dies mit Blick auf jene, die ihr Vertrauen noch immer in Atomwaffen setzen, und auf die allzu zahlreichen Konflikte, die unsere Mitmenschen noch immer gefangen halten. Zu Weihnachten hat uns Bethlehem an die ungelöste Krise im Nahen Osten erinnert, wo zwei Völker, das israelische und das palästinensische, dazu aufgerufen sind, Seite an Seite zu leben, beide in Freiheit und Souveränität und in gegenseitigem Respekt. Ohne noch einmal zu wiederholen, was ich Ihnen bereits im letzten Jahr beim gleichen Anlass gesagt habe, beschränke ich mich heute darauf, angesichts der zunehmenden Verschärfung des Nahost-Konflikts hinzuzufügen, dass dessen Lösung nie durch Terrorismus oder bewaffnete Konflikte durchgesetzt werden kann in der Annahme, militärische Siege könnten der Ausweg sein. Und was soll man über einen drohenden Krieg sagen, der über die Bevölkerung des Irak, des Landes der Propheten, hereinbrechen könnte, eine Bevölkerung, die schon von einem zwölf Jahre andauernden Embargo entkräftet ist? Der Krieg ist nie ein Mittel wie andere, das man zur Beilegung von Auseinandersetzungen zwischen Nationen einsetzen kann. Die Charta der Vereinten Nationen und das Völkerrecht erinnern daran, dass der Krieg, auch wenn es um die Sicherung des Gemeinwohls geht, nur im äußersten Fall und unter sehr strengen Bedingungen gewählt werden darf, ohne dabei die Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung während und nach den Kampfhandlungen zu vergessen.

Neujahrsansprache an das Dipl. Korps, 13. Jänner 2003

 

Der Gott der EU-Verfassung
Von Ulrich Duchrow*

Im Folgenden dokumentieren wir einen Artikel von Ulrich Duchrow aus der "Zeitschrift Entwicklungspolitik" (Heft 5/6/2004), der sich mit einer Reihe problematischer Bestimmungen des EU-Verfassungsentwurfs befasst. Wir haben den Artikel auf der Homepage des Kasseler Friedensratschlages www.friedensratschlag.de gefunden. 

Schöpfend aus den kulturellen, religiösen und humanistischen Überlieferungen Europas ... sind die Hohen Vertragsparteien wie folgt übereingekommen: ...“ – so heißt es u.a. in der Präambel zu dem im Juli 2003 vom Europäischen Konvent abgeschlossenen Entwurf der „Verfassung für Europa“. Verschiedenen Staaten ist das nicht genug. Sie fordern die Erwähnung des „christlichen Erbes“. Der Vorsitzende der Kommission der EU-Bischofskonferenzen (COMECE), Bischof Josef Homeyer, der vormalige Ratsvorsitzende der EKD, Präses Kock, sowie die CDU/CSU plädierten darüber hinaus für einen ausdrücklichen Bezug auf „Gott“ in der Verfassung.[1]

Wie immer man diese Diskussion beurteilen mag, interessant wäre es gewesen, wenn die Kirchen sich auch einmal gefragt hätten, welcher Gott denn inhaltlich in dem vorliegenden Entwurf der Verfassung angebetet wird. Auch die europäischen Kreuzzüge beriefen sich auf Gott. Auch Herr George W. Bush, auch Herr Osama Bin Laden führen Gott im Munde und meinen damit imperialen Staats- und anti-imperialen Gegenterror. Und der europäische Verfassungsentwurf?

Er beginnt zunächst mit hehren Grundsätzen und Zielen. Unter den genannten „Werten“ finden sich Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität (I.2). Unter den Zielen fällt bereits auf, dass nach den allgemeinen Zielen, Frieden, Werte und Wohlergehen zu fördern (I.3.1), als oberstes konkretes Ziel „Freiheit ... ohne Binnengrenzen“ und ein Binnenmarkt „mit freiem unverfälschten Wettbewerb“ angegeben wird (I.3.2). Als Grundlage für die Entwicklung Europas wird dann zwar noch von der „sozialen Marktwirtschaft“ gesprochen, aber qualifiziert als „wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft“ (I.3.3).

Die dann folgende Zielbestimmung im internationalen Bereich beginnt lapidar mit dem Satz: „In ihren Beziehungen zur übrigen Welt schützt und fördert die Union ihre Werte und Interessen“ (I.4.4). Auch will sie beitragen zu „Frieden, Sicherheit, nachhaltiger Entwicklung etc.“, aber gekoppelt mit „freiem und gerechtem Handel“. Innerhalb der Union werden „der freie Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sowie die Niederlassungsfreiheit“ garantiert. Was dies alles konkret bedeutet, wird an den weiteren Teilen des Entwurfs zu prüfen sein.

Immerhin ist es nach harten Kämpfen im Konvent gelungen, als Teil II der Verfassung die Charta der Grundrechte der Union zu integrieren. Zu ihnen gehören die Würde des Menschen, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, bürgerliche und justizielle Rechte. Ohne in alle Einzelheiten gehen zu können, sind doch einige Beobachtungen angebracht.

Als neues Grundrecht wird die unternehmerische Freiheit eingeführt (Art.II.16). Die Brisanz dieser Neuerung wird aber erst deutlich, wenn man sie zusammensieht mit dem Artikel zum Eigentumsrecht (II,17). Im deutschen Grundgesetz [2] heißt es in einem ersten Abschnitt (Art. 14.1): „Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.“ Hier wird also Eigentum von vornherein nicht absolut gesetzt, sondern im Blick darauf relativiert, was vom Gesetzgeber als Inhalt und Grenzen bestimmt wird.


Unternehmerische Freiheit


Im EU-Verfassungsentwurf dagegen steht ohne wenn und aber: „Jeder Mensch hat das Recht, sein rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben.“ Im Grundgesetz folgt dann Art. 14.2: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“. Daraus wird in der EU-Verfassung (II.17.1): „Die Nutzung des Eigentums kann gesetzlich geregelt werden, soweit dies für das Wohl der Allgemeinheit erforderlich ist.“

Wenn man auf diesen Unterschied aufmerksam macht, so geht es nicht um belanglose Spitzfindigkeiten, sondern um eine fundamentale Verschiebung der Gewichte weg von der Sozialpflichtigkeit des Eigentums, die der Gesetzgeber die Pflicht hat durchzusetzen („soll“!) hin zur grundsätzlichen Herrschaft des Eigentums, dessen Nutzung der Gesetzgeber allenfalls in Richtung auf Gemeinwohl beeinflussen kann – wenn denn die politischen Kräfteverhältnisse dazu ausreichen, um ihn dazu zu zwingen. Für die internationalen Beziehungen wird dann noch eins draufgesetzt, indem ausdrücklich hinzugefügt wird: „Geistiges Eigentum wird geschützt“ (II.17.2). Damit bekommen die TRIPS-Abkommen der WTO mit ihren verheerenden Folgen für die Grundversorgung der Völker, z.B. mit Saatgut und Medikamenten, in Europa Verfassungsrang!

Solidarität

 

Unter den Grundrechten findet sich auch die Solidarität. Im Teil I der Verfassung war dieses Stichwort nur allgemein in den Werten und Zielen aufgetaucht und konkret im Zusammenhang der Terrorismusbekämpfung (I.42). Nun wird es als soziales Grundrecht angesprochen und kommentiert (II.27-38). Dabei ist zunächst festzustellen, dass ein wichtiges soziales Recht fehlt: das garantierte Recht auf Rente. Der Zugang zu allen anderen sozialen Rechten und Diensten wird unter einen Vorbehalt gestellt: „... nach Maßgabe des Unionsrechts und der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten“. Was das konkret bedeutet, zeigt sich in Teil III, der Darlegung der Politikbereiche.

Die internen Politikbereiche (Titel III) führt an – was anderes wäre zu erwarten? – der Binnenmarkt. Dabei werden entfaltet: 1. Freizügigkeit und freier Dienstleistungsverkehr, 2. freier Warenverkehr, 3. freier Kapital- und Zahlungsverkehr, 4. die Wettbewerbsregeln, 5. die steuerlichen und 6. die Rechtsvorschriften.


 

Freizügigkeit und Dienstleistungsverkehr

 

Zu 1: Ausländische Arbeitnehmer von außerhalb der Union sind von der Freizügigkeit ausgenommen (III.25). Damit bleibt das Problem ausgeklammert, dass Kapital global mobil sein darf, nicht aber die Menschen, die Opfer jener Mobilität sind. Was mögliche Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs von Anbietern innerhalb der Union betrifft, so sind sie „verboten“ (III.29). Dieses Verbot kann durch Gesetze auf Anbieter aus Drittländern ausgedehnt werden. Die Liberalisierung der mit dem Kapitalverkehr verbundenen Dienstleistungen der Banken und Versicherungen soll „im Einklang mit der Liberalisierung des Kapitalverkehrs durchgeführt“ werden (III.31).

Im Thema der Dienstleistungen liegt ein massives Problem verborgen, das sowohl die soziale Zukunft Europas wie auch der Entwicklungsländer betrifft. Es hängt zusammen mit den GATS-Verhandlungen im Rahmen der WTO. Hier hat die EU von allen Ländern die Liberalisierung (und damit Privatisierung) auch in den „sensiblen“ Bereichen der Grundversorgung gefordert (Wasser, Energie, Bildung, Gesundheit, Transport etc.), im Blick auf das Angebot der eigenen Liberalisierung aber diese Bereiche (zunächst) angesichts des wachsenden öffentlichen Drucks ausgeklammert.

Die Wirkungen auf die Entwicklungsländer sind bekanntlich verheerend (im bekanntesten Beispiel von Cochabamba/Bolivien kam es zu bürgerkriegsartigen Zuständen, weil die Armen das privatisierte Trinkwasser nicht mehr zahlen konnten und wollten).

Aber auch in Europa selbst würde die weitere Liberalisierung und Privatisierung der grundlegenden Dienstleistungen, die die EU offenbar anstrebt und die bereits im Verfassungsentwurf enthalten ist, die Tendenz zu einer Spaltung der Gesellschaft in zwei Klassen verschärfen. Kaufkräftige könnten sich dann die Grundversorgung leisten, Nicht-Kaufkräftige nicht.


Waren- und Zahlungsverkehr – Wettbewerb


Zu 2: Im Abschnitt über freien Warenverkehr stecken mindestens zwei Probleme. Einmal kann der Warenverkehr aus Drittländern beschränkt werden (III.36.2) – ein bekannter gravierender Nachteil für die Agrarprodukte der Entwicklungsländer. Zum anderen lässt sich ein Druck auf öffentliche Einrichtungen in Richtung Privatisierung feststellen: „Die Mitgliedsländer formen ihre staatlichen Handelsmonopole derart um, dass jede Diskriminierung in den Versorgungs- und Absatzbedingungen zwischen den Angehörigen der Mitgliedsstaaten ausgeschlossen ist“ (III.44).

Zu 3: Im Kapital- und Zahlungsverkehr sind Beschränkungen nicht nur zwischen den Mitgliedsstaaten, sondern auch zwischen ihnen und dritten Ländern verboten. Damit wären nun endgültig politische Instrumente, z.B. gegen spekulative Angriffe auf die Währung, ausgeschlossen.

Zu 4: Der Abschnitt über Wettbewerbsregeln verbietet in Artikel III.55 ausdrücklich, dass Staaten im allgemeinen Interesse öffentliche Unternehmen besonders fördern können: „Die Mitgliedsstaaten werden in Bezug auf öffentliche Unternehmen und auf Unternehmen, denen sie besondere oder ausschließliche Rechte gewähren, keine den Bestimmungen der Verfassung und insbesondere deren Artikel I.4.2 (gegen die Diskriminierung von ausländischen Firmen) und den Artikeln III.55 bis III.58 widersprechende Maßnahmen treffen oder beibehalten.“

Nach III.56 „sind Beihilfen der Mitgliedstaaten oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar“.

Hierbei handelt es sich faktisch um einen Anschlag auf das innerhalb der EU besonders in Deutschland ausgeprägte Prinzip der „öffentlichen Daseinsvorsorge“ etwa in Form von Subventionen für das staatliche Bildungswesen, öffentliche Medien etc. Dieser Aspekt steht in unmittelbarem Zusammenhang mit GATS und der von der EU unterstützten Liberalisierung des Handels mit (bis heute öffentlichen) Dienstleistungen.

Zu 5: Nur die indirekten Steuern sollen harmonisiert werden (III.62), nicht jedoch die direkten Steuern wie z.B. die Unternehmenssteuern. Gerade aber hier müsste auf EU-Ebene das Steuerdumping der Konzerne gestoppt werden, einer der Hauptgründe für die Überschuldung der öffentlichen Haushalte.

Insgesamt wird also der Binnenmarkt nicht nur als oberster Politikbereich behandelt, sondern in ihm steht das private, nicht das soziale und öffentliche Interesse an oberster Stelle.

Privatwirtschaftliches Interesse an erster Stelle

 

Dieser Trend wird noch einmal verschärft in dem zweithöchsten Politikbereich, der Wirtschafts- und Währungspolitik. Art. III.69.1 stellt fest, dass sie nur einem einzigen Grundsatz verpflichtet ist, dem „Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“. Damit ist die Katze aus dem Sack. Kein Wort mehr von „sozialer“ Marktwirtschaft. Diese gehört in die Lyrik der allgemeinen „Werte und Ziele“.

III.69.2 setzt noch eins drauf durch die „Geld- und Wechselkurspolitik, die beide vorrangig das Ziel der Preisstabilität verfolgen und unbeschadet dieses Zieles die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union unter Beachtung des Grundsatzes einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb unterstützen sollen“. Was das alles impliziert, wird in den folgenden Artikeln in aller wünschenswerten Deutlichkeit ausgeführt. Dazu gehört u.a. erneut das Verbot, öffentliche Einrichtungen besonders zu fördern (III.74).

Damit soll nun eine reine „freie“ Marktwirtschaft mit monetaristischer Geldpolitik für Europa in der Verfassung festgeschrieben werden. Neoliberalismus als Verfassungsgut. Das ist es, was auf uns zukommt, wenn diese Verfassung in Kraft treten sollte.


Beschäftigung und Sozialpolitik
neoliberalen Vorstellungen unterworfen


Nachdem Binnenmarkt sowie Wirtschafts- und Geldpolitik mit gewichtigen eigenen Kapiteln an erster Stelle behandelt wurden, wendet sich nun der Verfassungsentwurf allem übrigen unter der verräterischen Bezeichnung „Die Politik in anderen Einzelbereichen“ zu.

Das erste „Andere“ ist Beschäftigung. Gleich im Einleitungsartikel III.97 werden wir belehrt, wozu in der EU eine Beschäftigungspolitik dient: „Die Union und die Mitgliedstaaten arbeiten ... insbesondere auf die Förderung der Qualifizierung, Ausbildung und Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer sowie der Fähigkeit der Arbeitsmärkte hin, auf die Erfordernisse des wirtschaftlichen Wandels zu reagieren.“ Das heißt im Klartext, Arbeitende und Arbeitsmärkte werden
ausschließlich im Blick auf die Anpassung an die (neoliberal globalisierte) „offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ gefördert. Dabei wird „das Ziel eines hohen Beschäftigungsniveaus ... berücksichtigt“ (III.99.2).

Wie tröstlich angesichts der Tatsache, dass die Durchführungsmaßnahmen der Wirtschaftsliberalisierung und der monetaristischen Geldpolitik in den vorrangigen Kapiteln der Verfassung alle mit Verboten und Sanktionen eisernes Gesetz sind!

Das zweite „Andere“ ist die Sozialpolitik. Auch sie wird komplett der neoliberal-monetaristischen Wirtschafts- und Geldpolitik untergeordnet. Denn die Union und Mitgliedsstaaten – so wird in Art. III.103 festgestellt – tragen bei der Verfolgung der Sozialpolitik „der Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Union zu erhalten, Rechnung“. Damit kann sowohl Lohndumping wie das Entlassen der Kapitalseite aus den paritätischen Verpflichtungen der solidarischen Sozialsysteme begründet werden.

Geradezu zynisch mutet es an, wenn im gleichen Artikel festgestellt wird, dass das Wirken des Binnenmarktes die Abstimmungen der Sozialordnungen der verschiedenen Mitgliedsstaaten „begünstigen“ wird. Denn in der Realität heißt dies, dass sie alle dem Globalisierungsdruck des Sozialabbaus unterworfen werden.

Für den „Europäischen Sozialfonds“ wird darüber hinaus die Flexibilisierung der Menschen im Interesse der Wirtschaft als Ziel angegeben, nämlich „die berufliche Verwendbarkeit und die örtliche und berufliche Mobilität der Arbeitnehmer zu fördern sowie die Anpassung an die industriellen Wandlungsprozesse und an Veränderungen der Produktionssysteme insbesondere durch berufliche Bildung und Umschulung zu erleichtern“ (Art. III.113).

Beim Abschnitt über die Landwirtschaft (III.121ff.) sucht man vergeblich nach Hinweisen auf Verträglichkeitsmaßnahmen hinsichtlich Ökologie und „Dritte Welt“. Als oberstes Ziel wird nach wie vor angegeben: „die Produktivität ... durch Förderung des technischen Fortschritts, Rationalisierung der landwirtschaftlichen Erzeugung und den bestmöglichen Einsatz der Produktionsfaktoren, insbesondere der Arbeitskräfte, zu steigern“ (III.123).

Aus den übrigen „anderen“ Politikbereichen noch eine Bemerkung zu 5., Umwelt (Art. III.129ff.), und 10., Energie (Art. III.157). Franz Alt hat darauf aufmerksam gemacht, dass über ein Zusatzprotokoll zum Euratom-Vertrag nun auch die Atomenergie als privilegierte Energiequelle Verfassungsgut werden soll.[3] Obwohl nur noch vier EU-Staaten langfristig auf Atomstrom setzen, wurde im Verfassungsentwurf die Chance nicht genutzt, für die Zukunft die erneuerbaren Energien zu privilegieren.

Das auswärtige Handeln der Union (Titel V des III. Teils der Verfassung) hat mehrere Unterkapitel. Auch hier ist deren Hierarchie nicht uninteressant: 1. Allgemein anwendbare Bestimmungen, 2. Außen- und Sicherheitspolitik, 3. Handelspolitik, 4. Zusammenarbeit mit Drittländern und humanitäre Hilfe usw.


Umwandlung der EU in eine Militärmacht

 

Zu 1: Die angeführten Grundsätze sind insgesamt zu begrüßen. Sie reichen von Demokratie über Menschrechte und Solidarität bis zur Anerkennung des Völkerrechts gemäß den Grundsätzen der UN-Charta. Auch gegen die Ziele wie die Förderung von Sicherheit, Demokratie, Völkerrecht, Frieden usw. lässt sich nichts einwenden. Ausdrücklich heißt es dann unter Ziel d): „die nachhaltige Entwicklung in Bezug auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt in den Entwicklungsländern zu fördern mit dem vorrangigen Ziel, die Armut zu beseitigen“ (III.193.2).

Wie aber verhält sich dazu Ziel e):“ die Integration aller Länder in die Weltwirtschaft zu fördern, unter anderem auch durch den allmählichen Abbau von Beschränkungen des internationalen Handels“? Was, wenn die Ziele d) und e) in Widerspruch zueinander treten? Und was bedeutet in diesem Zusammenhang Ziel h), „eine Weltordnung zu fördern, die auf einer verstärkten multilateralen Zusammenarbeit und einer verantwortungsvollen Weltordnungspolitik beruht“? Analysieren wir zur Beantwortung dieser Fragen die einzelnen Politikbereiche.

Zu 2: Gleich Abschnitt 1, Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik gibt einen ersten Hinweis. Schon in Teil I hieß es unter Zuständigkeiten der Union: „Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern. Es wird ein Europäisches Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten eingerichtet, dessen Aufgabe es ist, den operativen Bedarf zu ermitteln und Maßnahmen zur Bedarfsdeckung zu fördern, zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Grundlage des Verteidigungssektors beizutragen“ (Art. I.40).

Im Klartext: Die Verfassung soll einen Aufruf an die Mitgliedsstaaten zur permanenten Aufrüstung enthalten und gemeinsam soll ein Amt für Aufrüstung geschaffen werden, obwohl unter dessen Aufgaben auch Abrüstung genannt wird. Wozu soll die Umwandlung der EU in eine Militärmacht dienen? Dazu heißt es in Art. III.210.1: „Die in Art. I.40.1 vorgesehenen Missionen, bei deren Durchführung die Union auf zivile und militärische Mittel zurückgreifen kann, umfassen gemeinsame Abrüstungsmaßnahmen, humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, Aufgaben der militärischen Beratung und Unterstützung, Aufgaben der Konfliktverhütung und der Erhaltung des Friedens sowie Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen und Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten. Mit allen diesen Missionen kann zur Bekämpfung des Terrorismus beigetragen werden, unter anderem auch durch die Unterstützung für Drittstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus“.

Die EU soll also per Verfassung in eine weltweit operierende militärische Interventionsmacht umgewandelt werden. Was das bedeutet, kann man unschwer an den Strategieentwicklungen und faktischen Kriegen des vergangenen Jahrzehnts ablesen. Die NATO hat sich bereits das Recht der Selbstmandatierung genommen. Auch Angriffskriege wie gegen das ehemalige Jugoslawien und Afghanistan wären nun in Europa verfassungsmäßig legitimiert. So wird man sich wahrscheinlich auch bald der Präventivkriegsstrategie der USA anschließen.

Entwicklungspolitik, die Armut schafft

 

Damit wird das deutsche Grundgesetz endgültig ausgehebelt. Es erlaubt nur Verteidigungskriege und enthält das Friedensgebot. Freilich hat es sich die deutsche Öffentlichkeit seit den neuen Richtlinien des Verteidigungsministeriums im Jahr 1992 gefallen lassen, auch die weltweite Sicherung der eigenen wirtschaftlichen Interessen und die „Aufrechterhaltung des freien Welthandels“ als Legitimation für militärisches Eingreifen zuzulassen. Aber mit der EU-Verfassung erhielte das Brechen des Grundgesetzes nachträglich und für alle voraussehbare Zukunft seine volle Rechtfertigung.

Bei Kapitel 3, Gemeinsame Handelspolitik, überrascht es kaum, dass noch einmal ein umfassendes Bekenntnis zur Liberalisierung abgelegt wird: „Durch die Schaffung einer Zollunion zwischen den Mitgliedsstaaten beabsichtigt die Union, im gemeinsamen Interesse zur harmonischen Entwicklung des Welthandels, zur schrittweisen Beseitigung der Beschränkungen im internationalen Handelsverkehr und bei den ausländischen Direktinvestitionen sowie zum Abbau der Zoll- und anderer Schranken beizutragen“ (III.216). Im Artikel III.217 werden dann ausdrücklich Dienstleistungen, inklusive der kulturellen und audiovisuellen, eingeschlossen.

Wie kommt in dem allen die in Kapitel 4 nur sehr kurz behandelte „Entwicklungszusammenarbeit“ zu stehen? Zwar wird hier als Hauptziel „die Bekämpfung und auf längere Sicht die Beseitigung der Armut“ festgestellt (III.218). Die Erreichung dieses Hauptziels kann aber nur scheitern, wenn man die zwei fundamentalen Widersprüche ins Auge fasst, die ihm im Rahmen dieser Verfassung entgegenstehen. Der erste besteht in der überragenden, die ganze Verfassung durchziehenden Priorität der Liberalisierung. Denn die Entwicklung von schwächeren Ländern im Rahmen der Weltwirtschaft kann nur mit Hilfe von Schutzmaßnahmen der eigenen Wirtschaft gelingen.

Das ist eine Binsenweisheit, die in der Geschichte des Kapitalismus hundertfach belegt werden kann. Der zweite Widerspruch besteht darin, dass die Entwicklungszusammenarbeit im gleichen Artikel III.218 ausdrücklich an die Politik der zuständigen internationalen Organisationen gebunden wird, d.h. u.a. an IWF, Weltbank und WTO. Auch hier ist empirisch feststellbar, dass deren Politik Armut schafft, statt sie zu beseitigen.


Rückfall hinter das deutsche Grundgesetz


Wirft man zum Schluss noch einen Blick auf die Artikel zur Arbeitsweise der Union (III.232ff.), so stellt man zwar eine vorsichtige Aufwertung des Europäischen Parlaments fest, aber von einer eindeutig demokratisch-parlamentarischen Ordnung kann im Verfassungsentwurf keine Rede sein. Weder darf das Parlament den Kommissionspräsidenten wählen, noch hat es das Recht zu eigenen Gesetzesinitiativen. Die Verfassung besiegelt auf absehbare Zeit das massive Demokratiedefizit der Europäischen Union.

Zusammenfassend kann man feststellen, dass der Verfassungsentwurf auf keine Weise dem Standard des deutschen Grundgesetzes entspricht. Weder ist die Sozialpflichtigkeit des Eigentums ausdrücklich erwähnt, noch das Sozialstaatsgebot, noch die Beschränkung des Militärs auf Verteidigung, noch das Friedensgebot, um nur einige entscheidende Punkte zu nennen. Auf seiner Basis hätte man eine europäische Verfassung entwickeln können, die – angesichts der immer völkerrechtswidriger und unverantwortlicher handelnden US-Regierungen und angesichts der Übermacht der Finanzmärkte über demokratisch gewählte Regierungen (nach dem früheren Präsidenten der Bundesbank, Tietmeyer, sollen die Finanzmärkte als Fünfte Gewalt die Regierungen kontrollieren) – die Vision eines Europa der sozialen und internationalen Gerechtigkeit, des Friedens und der Nachhaltigkeit in Rechtsformen fasst. Konkrete Vorschläge in dieser Richtung lagen dem Konvent vor.[4]

Welcher Gott wird stattdessen in dem Entwurf der EU-Verfassung angebetet, welcher Gott soll uns in Zukunft regieren? Es ist der Gott der Neoliberalen. Es ist der Gott der Konzerne, der Gott der militärischen Stärke zur Durchsetzung der eigenen Interessen. Es ist der Gott der Starken im absoluten Wettbewerb. Es ist nicht der Gott, für den das Leben aller Menschen und darum das Leben der Armen zuerst wichtig ist. Es ist nicht der Gott des Friedens auf der Basis der Gerechtigkeit. Es ist nicht der Gott, der die Schöpfung liebt und sie darum in all ihrer Vielfalt und Schönheit erhalten will.

Im Gegenteil: Wie es im Klartext eines der Väter des Neoliberalismus, Friedrich von Hayek, heißt, können Menschen, die nicht den Kriterien des Eigentums und Vertrags als Grundelementen des konkurrenzgesteuerten Markts (zur Kapitalakkumulation) genügen, geopfert werden: „Eine freie (Markt-)Gesellschaft benötigt moralische Regeln, die sich letztendlich darauf zusammenfassen lassen, dass sie Leben erhalten: nicht die Erhaltung aller Leben, weil es notwendig sein kann, individuelles Leben zu opfern, um eine größere Zahl von anderen Leben zu erhalten.

Deshalb sind die einzig wirklichen moralischen Regeln diejenigen, die zum ‘Lebenskalkül’ führen: das Privateigentum und der Vertrag.“[5] Genau dies aber tut die EU-Verfassung, sie opfert die Menschen dem Götzen der offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb, deren zentrales Ziel die Vermehrung des Eigentums der Kapitaleigner ist.


Götze Marktwirtschaft


Um diese Gottesfrage hätten sich die europäischen Kirchen kümmern sollen. Dabei hätte ihnen der ökumenische Prozess zu den Fragen der Globalisierung helfen können. In dem Brief an die Kirchen in Westeuropa von 2002 in diesem Zusammenhang heißt es: „Kirchen, die an dem ökumenischen Prozess ... teilgenommen haben, bekräftigten, dass die Ideologie des Neoliberalismus unvereinbar ist mit der Vision der oikoumene, der Einheit der Kirche und der ganzen bewohnten Erde. Weitreichende und wachsende Ungerechtigkeit, Ausschluss und Zerstörung sind der Gegensatz zum Teilen und zur Solidarität, die unabdingbar dazugehören, wenn wir Leib Christi sein wollen. Was hier auf dem Spiel steht, ist die Qualität kirchlicher Gemeinschaft, die Zukunft des Gemeinwohls der Gesellschaft sowie die Glaubwürdigkeit des Bekenntnisses der Kirchen und ihrer Verkündigung Gottes, der mit den Armen und für die Armen da ist. Um der Integrität ihrer Gemeinschaft und ihres Zeugnisses willen, sind Kirchen aufgerufen, gegen die neoliberale Wirtschaftslehre und -praxis aufzutreten und Gott zu folgen.“[6]

Praktisch würde das für die Kirchen heißen, gemeinsam mit Attac und dem Europäischen Sozialforum zu fordern, dass der vorliegende neoliberale EU-Verfassungsentwurf einer Volksabstimmung unterworfen wird, und dann dafür zu arbeiten, dass eine Mehrheit mit Nein dagegen stimmt.

Anmerkungen

1 Vgl. zu dieser Diskussion EKD, Europa-Informationen Nr. 99, Nov./Dez. 2003.

2. Dazu vgl. U. Duchrow/F.J. Hinkelammert, Leben ist mehr als Kapital. Alternativen zur globalen Diktatur des Eigentums, Oberursel 2002, S. 97ff.

3. In: Publik-Forum, 16/2003, S. 21.

4. Vgl. die vorzüglichen Eingaben der Europaabgeordneten Sylvia-Yvonne Kaufmann im Europäischen Konvent, „Ein Verfassungsvertrag für ein soziales Europa“ (Conv 190/1/02 Rev.1, 15.07.2002) und „Anforderungen an den Verfassungsvertrag für eine friedensfähige Europäische Union“ (Conv 681/03, Contrib 303, 19.05.2003).

5. In einem Interview im Mercurio, Santiago de Chile, vom 19.4.81. Vgl. Duchrow/Hinkelammert, aaO.

6. Vgl. epd-Dokumentation 43a/2002, S. 9.

* Der Autor ist Professor für systematische Theologie an der Universität Heidelberg und Mitarbeiter von Kairos Europa.

 

Ein wichtiger Artikel aus der aktuellen Ausgabe Nr. 10/2005 der
LINZER KIRCHENZEITUNG:

Ein grobes Unrecht

Arbeitslosigkeit schließt Menschen
von den gemeinsamen Gütern aus

„Die Arbeitslosigkeit ist ein grobes Unrecht, weil sie viele Menschen vom gerechten Anteil an den erwirtschafteten Gütern ausschließt“, sagt Christian Winkler.

Jeder vierte Erwerbstätige war im vergangenen Jahr arbeitslos. Die bessere Wirtschaftslage hat nicht auf den Arbeitsmarkt durchgeschlagen. Die Zahl der Arbeit suchenden Menschen ist im Jänner und Februar weiter angestiegen. Der Finanzminister kündigte in seiner Budgetrede eine Arbeitsmarktoffensive an. Die Arbeiterkammer kontert: Die 104 zusätzlichen Millionen Euro würden keine neuen Arbeitsplätze schaffen, sondern lediglich die Kosten für die gesetzlich vorgesehenen Leistungen für die steigende Zahl von Arbeitslosen abde- cken. Wirtschafts- und Arbeitsminister Bartenstein trat vergangene Woche beim EU-Rat in Brüssel dafür ein, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung höchste Priorität einzuräumen. Als Schlüssel für mehr Beschäftigung nannte er Arbeitszeitflexibilisierung und bessere Qualifizierung.

Christian Winkler von der Bischöflichen Arbeitslosenstiftung Linz fehlt in den bisherigen Vorschlägen der Regierung die Bereitschaft, „wirklich entschieden gegen die steigende Arbeitslosigkeit vorzugehen“. Dabei werde hingenommen, dass immer mehr Menschen in die Armut abrutschen, verweist Winkler auf den neuen Sozialbericht. „Wie soll eine junge Familie ihre Miete oder ihren Wohnungskredit zahlen, wenn während einer mehrmonatigen Arbeitslosigkeit das Nettoeinkommen um fast die Hälfte absinkt“, fragt Winkler. Er nennt die Arbeitslosigkeit „ein großes Unrecht, weil es in unserer auf die Erwerbsarbeit ausgerichteten Gesellschaft viele Menschen ausschließt und ihnen den gerechten Anteil an den erwirtschafteten Gütern vorenthält.“ So wie Caritaspräsident Franz Küberl fordert auch Winkler ein Gesamtpaket für mehr Beschäftigung. Was derzeit als „aktive Arbeitsmarktpolitik“ verkauft werde, sei zwar sinnvoll, aber nicht ausreichend, meint Winkler. Dabei gehe es vor allem darum, durch entsprechende fachliche Schulungen und psychosoziale Unterstüt- zungsmaßnahmen die Menschen für die geänderten Arbeitserfordernisse fit zu machen. Hier gebe es sicherlich einige innovative Ansätze, wie die Implacement-Stiftungen, wo die Qualifizierung am künftigen Arbeitsplatz erfolgt. Andererseits aber beklagen selbst AMS-Verantwortliche, dass auf Grund des vorgegebenen Kostendruckes die Qualität der Schulungsangebote sinke.

Das eigentliche Problem aber ist, dass heute auf 19 Arbeitsuchende nur eine offene Stelle kommt“, meint Winkler. Das können weder gute Schulungen wettmachen noch eine bessere Vermittlung oder die Erhöhung des Druckes auf Arbeitslose. „Wir brauchen eine Steuer- und Wirtschaftspolitik, die in der Schaffung neuer Arbeitsplätze ein ganz zentrales Ziel sieht. Davon aber kann derzeit keine Rede sein“, kritisiert Winkler. Als Beispiel nennt er die seit heuer wirksame Senkung der Körperschaftssteuer von 35 auf 25 Prozent. Damit soll der Wirtschaftsstandort Österreich und somit Arbeitsplätze gesichert werden, sagt die Regierung. Winkler hält dagegen, dass diese Steuersenkung (rd. 1 Mrd. Euro) lediglich 500 großen Unternehmen und nicht den vielen arbeitsplatzintensiven Klein- und Mittelbetrieben zugute kommt. Außerdem habe es die Regierung verabsäumt, die Steuersenkung mit Investitionen in heimische Standorte zu verknüpfen.

Winkler bedauert, dass die Steuersenkung nicht genutzt wurde, um das auf einem veralteten Wirtschaftsmodell aufbauende System, das den Faktor Arbeit viel zu stark belaste, endlich umzubauen. Hätte man die Milliarde eingesetzt, um die Unternehmen bei den lohnabhängigen Steuern und Abgaben zu entlasten, dann hätte das vor allem beschäftigungsintensive Betriebe unterstützt und zur Belebung des Arbeitsmarktes beigetragen. „Wenn wir mehr Arbeitsplätze wollen, brauchen wir eine Verlagerung der Steuerbemessung: weg von der Arbeit hin zu Energiesteuer und Wertschöpfungsabgabe. Und wir müssen dazu kommen, dass alle Einkommen einen gerechten Beitrag für das Gemeinwohl leisten. Derzeit ist Österreich bei der Vermögenssteuer Schlusslicht in Europa. Und für die in der EU mehrfach andiskutierte Besteuerung von Börsengewinnen (Tobin-Tax) gibt es aus Österreich keine Unterstützung.“ Das, so Winkler, führe dazu, dass dem Staat nicht nur in der Sozialpolitik (Gesundheit, Pflege) das nötige Geld fehle, sondern auch, um in der Wirtschaftspolitik die notwendigen Programme für mehr Arbeitsplätze zu initiieren – etwa zur Förderung nachhaltiger Technologien und Energiequellen.


Diese Politik sei aber nicht wie ein unabwendbares Schicksal vorgegeben. Vielmehr sieht Winkler darin ein „Nachbeten der neoliberalen Logik der kurzfristigen Profitmaximierung“. Der Konflikt bestehe heute nicht mehr zwischen Arbeiterschaft und Unternehmen, sondern zwischen den grenzenlosen Finanz- und Kapitalmärkten und der ortsgebundenen Realwirtschaft. In diesem Zusammenhang sieht Winkler auch die Forderung nach Flexibilisierung der Arbeitszeiten. „Weniger Überstundenzuschläge bringen nicht mehr Arbeitsplätze, sondern mehr Gewinn für die Unternehmen. Wenn die Leute weniger Geld in der Tasche haben, dann trifft das zuerst die kleine und mittelständische Wirtschaft und nicht die Großen, die jetzt so laut nach Flexibilisierung rufen – und damit wieder die Arbeitsplätze.“

Die Logik des Neoliberalismus führe auch dazu, dass im Schulbereich das Geld für notwendige Fördermaßnahmen fehle und immer weniger Betriebe Lehrlinge ausbilden. Beides schade dem Standort, „denn wir können unser wirtschaftliches und soziales Niveau nur mit sehr gut ausgebildeten Arbeitskräften halten“, betont Winkler.

Zur Sache: Ein Skandal

 

5,2 Millionen Arbeitslose – in Deutschland schlug diese Zahl wie eine Bombe ein. Mit einem derartigen Ergebnis hatte niemand gerechnet, auch wenn durch „Hartz IV“ erstmals auch die erwerbsfähigen Sozialhilfebezieher/innen in die Arbeitslosenstatistik aufgenommen wurden.
Die bayerischen Bischöfe haben die höchste Arbeitslosigkeit nach dem Zweiten Weltkrieg als „gesellschaftlichen Skandal schlechthin“ bezeichnet. „Wir dürfen uns nicht damit abfinden, dass Millionen Menschen in unserem Land keinen dauerhaften Arbeitsplatz finden“, sagte Kardinal Friedrich Wetter nach der Vollversammlung der Freisinger Bischofskonferenz. Die Arbeitgeber müssten sich kritisch fragen lassen, ob sie vor Entlassungen wirklich alle Alternativen geprüft hätten und ob es bei schwarzen Zahlen notwendig sei, Arbeitsplätze abzubauen. „Ein rigoroser Stellenabbau ohne Rücksicht auf die Menschen kann kein guter Weg in die Zukunft sein“, sagte Wetter.

Arbeitslosigkeit: ein neuer Rekord

Fakten und Daten

Die Hoffnung, dass die anziehende Konjunktur auch zu einer Entspannung auf dem Arbeitsmarkt führt, erfüllte sich auch im Februar nicht. Die „offizielle“ Arbeitslosigkeit nahm gegenüber dem Vorjahr um 2,5 Prozent zu und stieg auf den – in absoluten Zahlen – Februar-Höchststand von 309.958 Arbeitslosen (8,9%). Da ist es nur ein schwacher Trost, dass auch die Zahl der insgesamt Beschäftigten um ein Prozent auf 3,153 Millionen zugenommen hat, zumal es sich dabei vorwiegend um Teilzeitjobs handelt.


Tatsächlich liegt die Zahl derer, die als arbeitslos gemeldet sind bzw. die neu eine Beschäftigung suchen, deutlich über dem offiziellen Wert. Denn nicht eingerechnet in die Statistik sind: 51.106 Arbeitslose, die sich in Schulungen des AMS (Arbeitsmarktservice) befinden; rund 17.000 Arbeitslose im Krankenstand; etwa 6000 Arbeitslose mit einer Sperre des Bezuges sowie rund 18.000 Pensionsvorschussbezieher/innen, die ihren Antrag auf Berufsunfähigkeits-/Invaliditätspension aus der Arbeitslosigkeit gestellt haben. Das würde für Februar über 402.000 Arbeitslose ergeben. Nicht in der Statistik erfasst sind auch jene, die neu oder wieder in einen Beruf einsteigen wollen und selber (nicht über das AMS) einen Job suchen.


Dass die Februar-Statistik von den 3600 zusätzlichen (gegenüber 2004) Bauarbeitern, die auf Grund des strengen Winters noch nicht in Arbeit sind, belastet wird, ist richtig. Doch die Arbeitsmarktexpertin Gudrun Biffl vom Wirtschaftsforschungs-Institut weist darauf hin, dass damit der Arbeitslosenrekord nicht ausreichend erklärbar ist. Es gebe schwere strukturelle Mängel im Arbeitsmarkt. Ein Hinweis dafür ist, dass es bei den 20- bis 25-Jährigen um 5,7 Prozent mehr Arbeitslose gibt. Auch sind die Arbeitslosen durchschnittlich um zehn Tage länger (113 Tage) ohne Beschäftigung als vor einem Jahr. Mit zunehmendem Alter (ab 40) steigt die Dauer der Arbeitslosigkeit dramatisch an.

9.3.2005, Hans Baumgartner
Quelle: LINZER KIRCHENZEITUNG, Nr. 10/2005
http://www.dioezese-linz.at/kirchenzeitung/

(Hervorhebungen durch die Redaktion der Homepage)

Alois Reisenbichler

Gesetzlosigkeit für Dienstleistungsunternehmen?

Bolkestein-Richtlinie vorerst gescheitert

Kennen Sie Bolkestein? Sogar bei politisch interessierten Menschen wird ein Achselzucken die Antwort sein. Der Holländer Frits Bolkestein war in der alten EU-Kommission zuständig für den Binnenmarkt. Er entwickelte die nach ihm benannte Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt. Diese Richtlinie musste nach massiven Protesten zur Überarbeitung zurückgezogen werden.

Auf zum Wettlauf nach unten?!

Die Europäische Union soll bis zum Jahr 2010 zum „wettbewerbsfähigsten“ Wirtschaftsraum werden. Doch die nationalen Vorschriften, mühsam von der ArbeiterInnenbewegung, KonsumentInnenschutzorganisationen, Umweltgruppen usw. durchgesetzt, stehen dem totalen Freihandel entgegen. „Die nationalen Vorschriften sind zum Teil archaisch, übertrieben aufwendig und verstoßen gegen das EU-Recht. Diese Vorschriften müssen schlichtweg verschwinden“, so der Ex-EU-Kommissar wörtlich.

Durch das „Herkunftslandprinzip“ müssen sich DienstleisterInnen fast aller Branchen in weiten Bereichen nur noch den gesetzlichen Vorschriften ihres Heimatlandes unterwerfen. Eine Firma mit Sitz in Vilnius bietet in Wien Dienstleistungen an – durch diese „Reform“ gelten nicht mehr die österreichischen Gesetze, sondern das litauische Recht. Unternehmen suchen sich Firmensitze in Ländern mit den geringsten Normen. Worauf in den anderen Ländern ebenfalls die Regelungen gelockert werden, damit die einheimischen Firmen nicht gegenüber den KonkurrentInnen aus den anderen 24 EU-Ländern benachteiligt werden. Damit ist der Wettlauf nach unten eröffnet… Unter dem Slogan „Koordinierung der Moderniserungsprozesse“ sollen die EU-Staaten eine Reihe von Gesetzen, die in der Richtlinie angeführt wurden, abschaffen, weil sie die ungezügelte Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten behindern.

Es geht dabei nicht um einen Randbereich des Wirtschaftens, sondern 70 % aller Beschäftigten arbeiten in den meisten EU-Staaten im Dienstleistungssektor. Von der Richtlinie wären alle Dienstleistungsbranchen betroffen, die bis jetzt nicht durch eine eigene Richtlinie liberalisiert wurden, und die „gegen Entgelt“ erbracht werden. Das Entgelt muss aber nicht von den EmpfängerInnen der Leistung bezahlt werden, sondern es kann auch der Staat z. B. in Form von Beihilfen übernehmen. Es gilt jede Einheit, die wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, als Unternehmen – unabhängig von der Rechtsform, der Art ihrer Finanzierung oder einer Gewinnerzielungsabsicht.

Die Registrierung ohne Zwang, einen Hauptsitz zu nennen, ist zulässig. Briefkastenfirmen können sich in mehreren Ländern anmelden und des jeweils „passenden“ Rechts bedienen. Nur das „Herkunftsland“ darf die Tätigkeit der bei ihm registrierten Unternehmen kontrollieren. Das Land, in dem das Unternehmen arbeitet, darf dies nur im Ausnahmefall durch komplizierte Verfahren. Damit wird Kontrolle faktisch unmöglich.

Das Gesundheitswesen, Universitäten und Bibliotheken werden ausdrücklich in der Richtlinie genannt. Die Entsendung von Beschäftigten ist noch ausgenommen, d. h. es ist nicht möglich, Menschen, die in Österreich arbeiten, aber in Warschauer Firmen arbeiten, nach dem polnischen Arbeitsrecht anzustellen. Aber wenn schon mal der Wettbewerb über alles geht, wie lange wird dieser wichtige Damm noch halten? Schon in diesem Entwurf gelten nur die „Kernarbeitsnormen“ des Bestimmungslandes – z. B. gleiches Mindestentgelt, gleiche Arbeitsbedingungen und Arbeitzeiten – für ArbeitnehmerInnen portugiesischer Subunternehmen, die etwa auf einer französischen Baustelle arbeiten. Was gehört zu diesem „Kern“, dieser Konflikt ist schon vorprogrammiert.

Neoliberalismus ist unchristlich

Schon mit dem Binnenmarktkonzept wurde versprochen, dass mit den vier Grundfreiheiten (freie Wahl des Wohn- und Arbeits­platzes, Freiheit des Waren- und des Dienstleistungsverkehrs, freier Kapitalverkehr) Wohlstand für alle in die EU käme. Doch die Unterschiede zwischen Arm und Reich werden sogar in den „alten“ EU-Ländern immer größer.

Nachdem das Investitionsschutzabkommen M.A.I. (das die Ansprüche der InvestorInnen gegenüber den Rechten von ArbeiterInnen, KonsumentInnen usw. „geschützt“ hätte) verhindert werden konnte, drängen die wirtschaftlichen und politischen Eliten mit dem GATS (Dienstleistungsabkommen der Welthandelsorganisation WTO) zur  weltweiten Liberalisierung und Privatisierung von Bank- und Versicherungsgeschäften, Telekommunikation, Post, Strom, Gas, Wasser, Transport, Tourismus, Medien, Bildung, Gesundheitswesen usw. Treten die VertreterInnen der EU in den WTO-Gremien als entschiedene GegnerInnen auf? Nein – im Gegenteil, wo es den in den EU-Staaten tätigen Konzernen dient, sind EU-PolitikerInnen EinpeitscherInnen von Liberalisierung und Deregulierung.

Bei der Politik der Europäischen Union wird in vielen Bereichen dem Götzen des freien Marktes gehuldigt. Dies findet sich in den schon rechtsgültigen Verträgen ebenso wie im Entwurf der EU-Verfassung.

Es ist ein wichtiger Erfolg, dass die Bolkestein-Richtlinie durchgefallen ist. Das ist wirklich ein Grund zum Feiern, weil es unser gemeinsamer Sieg ist, nicht zuletzt von den vielen engagierten Christinnen und Christen in den Gewerkschaften und der globalisierungskritischen Bewegung. Aber es ist noch lange kein Anlass zum Ausruhen. Wie dem M.A.I. das GATS folgte, ist die Gefahr noch lange nicht gebannt.

Als ChristInnen sind wir überzeugt, dass der Mensch und nicht der freie Markt im Mittelpunkt der Wirtschaft steht. Christlich ist die vorrangige Option für die Armen, neoliberal das Recht des (der) Stärkeren. Wie wird es im Ökumenischen Sozialwort treffend formuliert:

(187) Wirtschaft ist auf menschliches Leben ausgerichtet. Das bedeutet: Wirtschaft muss nicht nur sachgerecht, sondern auch menschen- und gesellschaftsgerecht sein und die Belange zukünftiger Generationen und der Umwelt mit einbeziehen.

Die Erfüllung dieser Anforderungen ist keineswegs selbstverständlich, wenn der Mensch primär als Produktionsfaktor gesehen und den Gesetzen des freien Marktes nach den Regeln einer globalen Wirtschaft unterworfen wird.“

Dieser Artikel ist in der neuesten Nummer der

Zeitschrift der katholischen ArbeitnehmerInnenbewegung (KAB)

"KAB-Digest" erschienen.

Probeexemplare: kab.ka.stpoelten@kirche.at

 

Der Mensch ist
doch das Letzte!?

Diese frustrierende Erfahrung machen immer mehr arbeitende Menschen, geringfügig Beschäftigte und Arbeitslose, die sich nach einer menschengerechten Arbeit sehnen. Oft hört man dann den resignierenden Satz: „Hauptsoch, a Oabeit“. Wie diese ausschaut, ist völlig egal.

„Heute aber wird die menschliche Arbeit als Produktionsfaktor der geistigen und materiellen Reichtümer immer wichtiger. … Arbeiten ist heute mehr denn je ein Arbeiten mit den anderen und ein Arbeiten für die anderen: Arbeiten besagt, etwas für jemanden tun. Die Arbeit ist umso fruchtbarer und produktiver, je mehr der Mensch imstande ist, die Produktivkraft der Erde und die wahren Bedürfnisse des anderen Menschen zu erkennen, für den die Arbeit getan wird.“

 Das schreibt der jetzige Papst 1991 in einem Sozialrundschreiben. Das schreibt ähnlich Dr. Schelling als Wirtschaftsvertreter im Interview in dieser Zeitung. Warum erleben sich dann viele Menschen in der heutigen Erwerbsarbeit doch als ‚das Letzte’, das zählt?

Erwerbsarbeit war seit der Industrialisierung schon immer ‚entfremdete Arbeit’, in der/die Arbeiter/in sich Werkzeug erlebt hat. Doch durch die Solidarität der Arbeitenden in Gewerkschaften und anderen Vertretungen und durch die Sozialpartnerschaften zwischen Arbeitgebern und –nehmern wurde die Arbeit und der arbeitende Mensch stark aufgewertet und erlebte sich als wichtige Subjekt für den Erfolg der Nachkriegswirtschaft; die steigende Kaufkraft der breiten Massen trug wesentlich zum Erfolg unserer europäischen Wirtschaften bei und finanzierte den Sozialstaat. Auch in der Wirtschaft war der Arbeitsmarkt der oberste Markt, dem der Güter-& Dienstleistungsmarkt untergeordnet war und diesem wieder der Kapitalmarkt. Seit der Sättigung der Inlandsmärkte und der ‚Grenze des Wachstums’ in den 80er Jahren wurde der Kapitalmarkt immer stärker, da sich Gewinne besser im Ausland und an den Börsen machen ließen. Der Siegeszug des Neoliberalismus, der seine Erprobung in Chile nach dem vom CIA unterstützten Putsch unter Pinochet 1973 hatte, begann Ende der 80er Jahre in der ganzen Welt. Der Finanzmarkt und vor allem der Aktienmarkt beherrscht seither den Güter- und Dienstleistungsmarkt und den Arbeitsmarkt. Der Kostendruck auf dem Management verlangt Rationalisierung, Reduktion der Arbeitskosten, Flexibilisierung auf allen Ebenen. Der „flexible“ (= beugen, biegen) Mensch ist das Ziel sowie bindungslose Arbeitsverhältnisse. Fixe, abgesicherte Arbeitsverhältnisse, womöglich mit einer lebenslangen Planung sind dem Neoliberalismus ein Gräuel. Der Mensch ist nur noch ein ‚Kostenfaktor auf zwei Beinen’, der möglichst niedrig gehalten werden.

Die gesellschaftlichen Auswirkungen durch steigende Arbeitslosigkeit, Arbeitsverhältnisse, die nicht zum Leben reichen und beziehungsfeindlich sind, Krankheiten und Süchte sind dem anonymen Finanzmarkt egal. Darum hat sich dann der Staat zu kümmern, der sich sonst aus der Wirtschaft raushalten soll. Die Ideologie der Neoliberalen leugnet natürlich diese Auswirkungen und erklärt das neue Wirtschaftssystem mit geschickten Schlagworten als ‚modern’, ‚reformorientiert’, ‚effizient’ etc. und sucht sich Politiker wir KHG als Vasallen. Die Wirklichkeit heißt aber: Wenn es dem Aktionär gut geht, geht es den Beschäftigten schlecht, denn bei ihnen muss eingespart werden. Neuestes Beispiel: Die Ankündigung von Kodak, dass 20 % der MitarbeiterInnen abgebaut werden, ließ den Aktienkurs sofort um 13% hochschnellen. Die „Effizienz“ eines Unternehmens wird zum einzigen Kriterium und Alles wird zum Markt, auch öffentliche Dienste wie Wasserversorgung, wie Bildung, Gesundheitsdienst. Sogar kirchliche Einrichtungen unterwerfen sich diesem Diktat der „Effizienz“ und beauftragen Betriebsberatungsfirmen, um ihre „Effizienz“ zu steigern!

Der Mensch muss Zentrum der Wirtschaft sein!

„Doch der Gewinn ist nicht das einzige Anzeichen für den Zustand des Unternehmens. Es ist durchaus möglich, dass die Wirtschaftsbilanz in Ordnung ist, aber zugleich die Menschen, die das kostbarste Vermögen des Unternehmens darstellen, gedemütigt und in ihrer Würde verletzt werden. Das ist nicht nur moralisch unzulässig, sondern muss auf weite Sicht gesehen auch negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens haben.“

 Das sind wieder Worte der kath. Soziallehre bzw. des Papstes. Die Unternehmen, auch die Finanzwelt, sind Teile der Wirtschaft (oikonomia), die dem Wohl der Gesamtheit der Menschen dienen soll. Der Markt hat nur Dienstfunktion für die Menschen in ihrer Gesamtheit und verlangt eine Reglementierung durch den Staat und die Staatengemeinschaft in gegenseitiger Solidarität. (Bischof Aichern)

Eine gerechte Wirtschaftsordnung muss menschengerecht, gesellschaftsgerecht und sachgerecht sein (Sozialethiker Schasching). Nur wenn der Mensch (alle Schichten und Nationen) im Mittelpunkt der Wirtschaft steht, kann Arbeit eine ‚gute Arbeit’ sein: „Gute Arbeit gewährt angemessenes Einkommen, respektiert die menschlichen Fähigkeiten und die Menschenwürde und bezieht sowohl das Produkt wie die Belange der Umwelt als Kriterien ein.“ (Sozialwort der österr. Kirchen 2003) Auf wirtschaftlicher Ebene ist es nötig – mit Hilfe der Staaten, der ILO (Arbeitsorganisation der UNO) und der NGO’s (Nichtregierungsorganisationen wie ATTAC) weltweite Mindeststandarts für Arbeit durchzusetzen wie Verbot der Kinderarbeit, Gewerkschaftsrechte, gerechtes & familiengerechtes Einkommen. Ebenso gilt es eine neue Unternehmenskultur zu fördern, die den Menschen motiviert statt auspresst, denn es ist ein Wahn, dass Kapitaleinsatz immer besser ist als menschliche Arbeit, vor allem, wenn sie in einem guten, partnerschaftlichen Betriebsklima stattfindet.

Gute Arbeit ist kein Traum, wenn ihn Viele gemeinsam träumen, denn dann beginnt schon die neue Wirklichkeit!

Meint Betriebsseelsorger Mag. Sepp Gruber MAS

So funktioniert die WTO:

fred bergsten (CATO-Institute) wird mit folgenden worten vorm
amerikanischen senat zititert. es ging damals (1994) um die
ratifizierug der GATT-WTO verträge:

"The WTO doesn’t work by voting.
It works by a consensus agreement
which, to tell the truth, is managed by four - the Quads: The united
states, Japan, European Union and Canada...Those countries have to
agree if any major steps are going to be made.
But no votes."

Der Beruf ist nicht mehr gefragt!

Das neue Wort heißt JOB.

Immer häufiger begegnen wir im Sprachgebrauch der einfachen Leute bis zu Politikern dem Wort ‚Job’. Zwar wird das Wort oft unbewusst gebraucht. Doch macht uns die Sprache auf manches aufmerksam: Der Begriff ‚Job’ kommt aus dem Textilviertel New York City und war dort Anfang des vorigen Jahrhunderts gebräuchlich. Als ‚job work’ wurde die Teilarbeit bezeichnet. ‚Job’ leitet sich aus dem mittelenglischen Wort ‚gobbe’ ab, das für Klumpen steht. Als ‚Job’ wurde demnach eine belanglose, geringfügige Arbeit bezeichnet, meist auch eine Gelegenheitsarbeit.

Wollen Politiker und Wirtschaftsleute uns daran gewöhnen, dass es keine dauerhaften Arbeitsplätze mehr gibt und es für Arbeitssuchende gilt: Jeder ‚Job’ muss angenommen werden, egal zu welchen Bedingungen?!

Zitate von ‚Centesimus annus’ (Sozialenzyklika von Joh.Paul II 1991)

+ von Predigt von Bischof Aichern bei den Reichersberger Pfingsgesprächen 2003

Rede von Betriebsseelsorge Paul Schobel aus Stuttgart beim Fest 50 Jahre Betriebsseelsorge Voest + von Univ.Prof Luise Gubitzer beim BSÖ – Kreis und Sozialwort der Kirchen

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