Ansprüche gegen die öffentliche Hand
Hierunter sind Amtshaftungsansprüche zu verstehen, die aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichen etc. resultieren. Wenn also im Winter nicht ordnungsgemäß an Gefahrenstellen geräumt oder gestreut wurde, bei Sturm ein in Gemeindeeigentum stehender Baum abbricht oder die Straße in einem für Sie nicht erkennbar schlechten Zustand war, dann sollten Sie damit zusammenhängende Schäden durch uns auf Erstattungsfähigkeit prüfen lassen.
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