Die Entwicklung der Judenverfolgung
Die Anfänge
Bereits kurz nach ihrer Machtergreifung am 30. Januar begannen die Nationalsozialisten, ihr antisemitisches Programm in die Tat umzusetzen. Mehr als 50 zwischen April 1933 und September 1935 erlassene Gesetze verbannten die Juden aus dem öffentlichen Leben Deutschlands. Die akademischen Berufe, Schulen, Hochschulen sowie einflußreiche Positionen in Staat und Verwaltung waren ihnen nun verschlossen. Aufbauend auf einer vorher schon latent vorhandenen Judenfeindlichkeit kam es jetzt verstärkt zu - zum Teil organisierten - Übergriffen gegen Juden, so etwa ausgehend von Thüringen im Februar und März 1933, und bereits am 1. April 1933 riefen die Nationalsozialisten erfolgreich zum Boykott jüdischer Geschäfte auf.
Von den Nürnberger Gesetzen zur "Reichskristallnacht"(1935-1938)
Einen ersten Höhepunkt erreichte die nationalsozialistische antisemitische Politik mit zwei Gesetzen vom September 1935, dem "Reichsbürgergesetz" und dem "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre". Diese Nürnberger Gesetze zielten darauf ab, den staatsbürgerlichen Status der Juden auf ein Minimum zu reduzieren und sie aus der Gesellschaft auszuschließen; gleichzeitig versuchte man, sie aus dem Wirtschaftsleben zu entfernen. In den folgenden Jahren wurden jüdische Geschäftsleute enteignet bzw. die von emigrierenden Juden zwangsweise aufgegebenen Geschäfte und Wirtschaftsunternehmen an sogenannte "Volksdeutsche" übergeben, sprich "arisiert". Die Nürnberger Gesetze bildeten die rechtliche Grundlage für die nun folgende planmäßige Verfolgung und Ermordung der jüdischen Bevölkerung. Vor Ausbruch des 2. Weltkrieges emigrierten noch etwa 315.000 Juden aus Deutschland. Danach war ein legales Ausreisen nicht mehr möglich. Zudem erschwerte die Eroberung der westlichen und nördlichen Nachbarländer (Frankreich, Niederlande, Dänemark) durch das Hitler-Regime spätere Fluchtpläne zunehmend. Auch hier erfolgten Deportationen durch die deutschen Besatzer bzw. die kollaborierende Verwaltung, etwa unter dem Vichy-Regime. Einige Länder (z.B. Schweiz) wehrten sich auch gegen den anschwellenden Flüchtlingsstrom durch restriktive Einreisebestimmungen, denen im Ergebnis viele Juden zum Opfer fielen.
Die antijüdischen Aktionen kulminierten zunächst in der Nacht vom 9. zum 10. November 1938. Im Verlauf der verharmlosend als Reichskristallnacht bezeichneten Ausschreitungen wurden jüdische Synagogen, Wohnungen, Geschäfte und andere Einrichtungen zerstört; 97 Juden kamen ums Leben. Im Anschluß wurden erstmals etwa 30.000 Juden in Konzentrationslagern interniert. Der ausgesucht schlechten Behandlung in diesen Lagern und den häufig sadistischen Ausfällen der Lagerkommandanten sowie der bei miserabler Ernährung und Unterbringung zu leistenden Zwangsarbeit fielen unzählige Menschen (neben rassisch verfolgten wie Juden, Sinti und Roma auch politische Häftlinge und Homosexuelle) zum Opfer ("Vernichtung durch Arbeit").
Die "Endlösung" im 2. Weltkrieg (1939-1945)
Mit der Besetzung einiger osteuropäischer Staaten zu Beginn des 2. Weltkrieges gelangte auch dort eine große Zahl von Juden in den Machtbereich der Nationalsozialisten. Die Juden per Druck zur Emigration zu veranlassen, schien den nationalsozialistischen Machthabern kein geeignetes Mittel mehr, um die angestrebte "Judenfreiheit" ihres Einflußbereiches zu erreichen. Statt dessen war die Ausrottung aller Juden, der flächendeckende Genozid, im Grunde bereits beschlossen.
Die polnischen Juden wurden daher in abgeriegelten Stadtvierteln, den Ghettos, in Warschau, Lodz, Krakau, Tarnow und Lublin unter unmenschlichen Verhältnissen auf engstem Raum festgehalten. Allein im Winter 1940/1941 starben infolge von Hunger, Durst und Seuchen im Warschauer Ghetto 20% der Juden.
Mit dem Überfall auf die Sowjetunion vom 22. Juni 1941 nahm die systematische Ausrottung der europäischen Juden durch die Nationalsozialisten ihren Anfang. Die neu eingerichteten und dem Reichsicherheitshauptamt unterstellten Einsatzgruppen folgten dem deutschen Heer in den Osten und ermordeten dort annähernd eine Million Juden systematisch durch Erschießungen. Im Januar 1942 schließlich plante man auf der Wannseekonferenz die Tötung von geschätzten 14.700.000 Juden mittels Gas in Vernichtungslagern und begann augenblicklich mit der Umsetzung dieses Planes. Die in Güterwaggons herangeschafflen Menschen wurden bei der Ankunft in den Lagern zunächst in Arbeitsfähige und unmittelbare Todeskandidaten vorsortiert. Unter dem Vorwand einer Desinfektionsmaßnahme wurden die Opfer mittels Zyklon B, das aus den Duschköpfen strömte, erstickt (vergast). Die ungeheuren Mengen an Leichnamen wurden schließlich in lagereigenen Krematoriumsöfen verbrannt.
Bevor die militärische Niederlage Deutschlands diese beispiellose Vernichtungsmaschinerie zum Stillstand brachte, starben fast 3.000.000 Juden aus ganz Europa allein in den Vernichtungslagern Auschwitz, Chélmno, Belzec, Solibór, Treblinka und Majdanek. Nach neuesten Schätzungen beträgt die Gesamtzahl der Opfer des Holovaust zwischen 5.300.000 und knapp 6.000.000 Menschen. Die nach Kriegsende von den Alliierten und später der bundesrepublikanischen Justiz angestrengten Strafprozesse gegen die (zum Teil erfolgreich untergetauchten) Verantwortlichen ziehen sich teilweise bis in die Gegenwart. Um eine Ahndung sicherzustellen, wurde die sonst übliche Verjährungsfrist für diese "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" kurz vor deren Eintreten per Gesetz aufgehoben.
Nürnberger Gesetze gegen Juden
Der Deutsche Reichstag verabschiedete auf dem Nürnberger Reichsparteitag der NSdAPam 15. September 1935 per Akklamation das "Reichsbürgergesetz" und das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre". Beide Gesetze bedeuten, daß die seit 1933 legale Festschreibung von den Nationalsozialisten, der öffentlichen Diskriminierung und Verschärfung der Verfolgung der Juden im Deutschen Reich, darstellen soll. Das bestimmt die deutschen Juden zu Staatsbürgern zweiter Klasse und zu Menschen mit weniger Rechten. Es gibt nur noch Reichsbürger die "deutschen oder artverwandten Blutes" sind. Die Juden dürfen nicht mehr mit abstimmen und auch kein öffentliches Amt mehr haben. Sie dürfen auch keinen reinen Deutschen heiraten und keine Beziehung zu einem haben, denn darauf droht Strafe.
Judenpogrom im Deutschen Reich
("Reichskristallnacht")
In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 entsteht ein Pogrom gegen die Juden, durch den deutschen Reichsminister Joseph Goebbels und der NSdAP. Dieses Pogrom ist besser bekannt als "Reichskristallnacht".SA-Trupps und Mitglieder der NSDAP lassen Synagogen brennen, plündern und vernichten jüdische Geschäfte, Gemeindehäuser und Privatwohnungen, töten Juden. Während des Pogroms werden 97 Juden ermordet und über 25.000 in Konzentrationslager verschleppt. Die NSdAP erklärt dies als Reaktion auf das Attentat auf den deutschen Gesandtschaftsrat, das ein junger Jude verübt hat.
Wannseekonferenz
Am 20. Januar 1942 wurde in Berlin-Wannsee eine Geheimbesprechung von Nationalsozialisten abgehalten. Das Thema war der Massenmord an den Juden, bezeichnet als "Endlösung der europäischen Judenfrage". Sie entwickelten einen Plan, der die Rationalisierung der Judenverfolgung bezweckte. Die unter deutschem Zugriff stehenden Gebiete sollten von rund 11 Millionen Juden gesäubert werden. Sie sollten in Ghettos und Konzentrationslagern nach Polen deportiert und vernichtet werden. Mit der Wannseekonferenz begann eine Mordmaschinerie, woran insgesamt Hunderttausende von Menschen beteiligt waren. Dabei fielen etwa 6 Millionen Menschen dem Verbrechen zum Opfer.
Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden
1) Juden, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, müssen in der Offentlichkeit einen Judenstern tragen.
2) Der Judenstern besteht aus einem handgroßen, schwarz ausgezogenen Sechsstern aus gelbem Stoff mit der schwarzen Aufschrift "Jude". Er muß fest aufgenäht auf der linken Brustseite des Kleidungsstückes getragen werden.
3) Juden dürfen den Bereich ihrer Wohngemeinde nicht ohne einer schriftlichen Erlaubnis der Ortspolizeibehörde verlassen.
4) Sie dürfen auch keinen Orden, Ehrenzeichen oder sonstiges Abzeichen tragen.
Diese Polizeiverordnung ist am 15. September 1941 in Kraft getreten.
Diskriminierung und Boykottierung der Juden
Am 1. April 1933 führte die NSdAP einen landesweiten Boykott gegen die Juden. Vor jüdischen Geschäften wurden Schilder mit der Aufschrift: "Deutsche! Wehrt Euch! Kauft nicht bei Juden!" angebracht. Doch nicht nur die Geschäfte wurden boykottiert, auch Ärzte, Künstler und Journalisten.
Juden durften keine Schulen mehr besuchen, sie wurden von Ehrenämtern, Steuerermäßigungen, vielen Sozialleistungen, vom Wehrdienst und aus Vereinen aller Art ausgeschlossen. Jüdische Werke werden aus Galerien, Bibliotheken, Konzerten, Theatern und Kinos entfernt. Nach Juden benannte Straßen wurden umgetauft und Namen jüdischer Gefallener von Ehrenmälern genommen. Juden kann der Zutritt zu Wirtshäusern verboten und die Benutzung von Bädern und Parkplätzen untersagt werden. Vor einigen Ortseingängen wurden Schilder angebracht, daß Juden unerwünscht seien.
Im September 1935 beschloß der Reichstag einstimmig das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre". Nach diesem Gesetz durften Juden keine Ehe mit "Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes" haben.
Ab 1941 müssen die Juden nach der "Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden" ab dem 7. Lebensjahr einen Judenstern tragen. Das hat sie für alle anderen Menschen erkennbar gemacht und isoliert.
Auch anderen war es nicht mehr erlaubt, mit Juden Kontakt zu haben. Wer bei ihnen kaufte oder mit ihnen Kontakt hatte, wurde oft öffentlich bekanntgemacht und dann genauso diskriminiert wie die Juden. Die Juden durften durch immer mehr Gesetze und Verordnungen viel weniger als Christen. Hitlers Ideen wurden konsequent gegenüber den "Volksfeinden" verwirklicht.
Alle Juden im Dritten Reich mußten nach der "Polizeiverordnung zur Kennzeichnung der Juden" mit einen Judenstern gekennzeichnet sein
Unter der Herrschaft der Nationalsozialisten wurden die Juden auch wirtschaftlich boykottiert
Konzentrationslager
zurzeit des Nationalsozialismus gab es in Europa rund 20 große Konzentrationslager sowie hunderte kleinere KZs und Arbeitslager. In ihnen sollten "Schädlinge am deutschen Volkskörper" festgehalten werden, um sie "vorübergehend unschädlich" zu machen und zu brauchbaren "Volksgenossen" zu erziehen. Daher nahmen die Nationalsozialisten ohne rechtliche Grundlage tatsächliche oder potentielle politische Gegner aus rassischen, religiösen oder anderen Gründen gefangen.
1933 bis 36 wurden vor allem von der SA viele "wilde Lager" für vorwiegend politische und konfessionelle Regimegegner bzw. Kritiker errichtet.
1936 bis 41 wurden weitere Lager gegründet, zum Beispiel Buchenwald und Mauthausen. Sie orientierten sich an der Möglichkeit, die Häftlinge verstärkt zur Arbeit heranzuziehen. Verfolgt wurden neben Gewohnheits- und Schwerverbrechern in erster Linie sog. Asoziale, Zeugen Jehovas, Homosexuelle, "Zigeuner", nach Kriegsbeginn auch Polen und vor allem Juden. 1938 stieg die Häftlingszahl auf über 60.000 Personen. Ab 1942 wurden die Häftlinge vorwiegend in Rüstungsbetrieben eingesetzt, weshalb auch die zahlreichen Nebenlager entstanden, die teilweise auf dem Gelände der Firmen errichtet wurden. Für den organisierten Massenmord wurden große Vernichtungstager gebaut. Im Januar 1945 waren 714.000 Menschen in Konzentrationslagern inhaftiert, davon 511.000 Männer. Der Rest verteilt sich auf Frauen und auch auf Kinder.
Die Konzentrationslager wurden von Heinrich Himmler in drei Lagerstufen eingeteilt.
Stuf'e 1: "Alle weniger belastete und unbedingt besserungsf'ähige Schutzhäftlinge". Zu diesen gehörten die "harmlosen" Lager Dachau und Auschwitz I.
Stufe 2: "Schwer belastete, jedoch noch erziehungs- und besserungsfähige Schutzhäftlinge". Zu dieser Gruppe gehörten die größten Vernichtungslager, wie Buchenwald und Auschitz-Birkenau.
Es gab keine Lager, die der Stufe 3 für "schwer belastete und kaum noch erziehbare Schutzhäftlinge" entsprachen. Wenn man bedenkt, wie viele Menschen in den KZ der Stufe 1 und 2 getötet und gefoltert wurden, ist es kaum vorstellbar, was in der Stufe 3 passiert wäre, wenn sie eingerichtet worden wären.
Insgesamt sind ca. 7 Millionen Menschen, hauptsächlich Juden, in den KZ ermordet worden.
Beispiel Auschwitz
Zeittafel zu Auschwitz
1940 Die ersten Häftlinge aus dem KZ Dachau treffen in Auschwitz ein und beginnen mit dem Bau des Konzentrationslagers. Rudolf Höss wird der erste Kommandant von Auschwitz.
4.6.1940 Ankunft des ersten Häftlingstransportes (728 Polen).
1.3.1941 Der Reichsführer der SS Heinrich Himmler inspiziert Auschwitz und befiehlt dem Lagerkommandanten Rudolf Höss den Ausbau des Lagers. Auschwitz 1 soll 30.000 Häftlinge fassen, Auschwitz 2 (Birkenau) 100.000 Häftlinge.
Aug. 1941 Heinrich Himmler befiehlt Rudolf Höss die Massenvernichtung von Juden in Auschwitz.
Sept. 1941 Erste Vergasungen mit Zyklon B in Auschwitz: 600 sowjetische Kriegsgefangene und 298 kranke Häftlinge werden ermordet.
8.10.1941 Baubeginn des Lagers Birkenau.
20.1.1942 Auf der Wannseekonferenz in Berlin wird die Organisation der Massenvernichtung der Juden festgelegt.
Jan. 1942 Birkenau wird zum Ort der Massenvernichtung der Juden bestimmt; in einem umgebauten Bauernhaus auf dem Gelände des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau werden erste Vergasungen vorgenommen.
22.3.-
25.6.1943 Vier neugebaute Krematorien mit Gaskammern werden in Birkenau in Betrieb genommen.
20.11.1943 Neugliederung des Lagers:
1) Auschwitz 1 - Stammlager: Männerlager
2) Auschwitz 2 - Birkenau: Frauen- und Männerlager; Massenvernichtung in den Gaskammern
3) Auschwitz 3 - Außenlager bei Landwirtschafts- und Industriebetrieben (z.B. Buna-Werke in Monowitz)
2.5.-
21.9.1944 Vernichtung der ungarischen Juden. Alleine vom 2.5. bis zum 9.7.1944 werden 437.402 Juden aus Ungarn nach Auschwitz deportiert.
Aug. 1944 Die Zahl der Inhaftierten erreicht 155.000 Menschen. Die SS beginnt mit der Liquidierung der Lager.
7.10.1944 Aufstand des Sonderkommandos: Jüdische Häftlinge setzen das Krematorium 4 in Brand.
Nov. 1944 Die Vergasungen in Auschwitz werden eingestellt. Heinrich Himmler befiehlt den Abbau der Vernichtungseirichtungen und die Zerstörung der Gaskammern und Krematorien.
17.1.1945 Die Evakuierung von Auschwitz und allen Nebenlagern beginnt. Die Gehfähigen werden auf einen Todesmarsch nach Westen geschickt. Beim letzten Appell werden im KZ Auschwitz mit allen Nebenlagern 66.020 Häftlinge gezählt.
27.1.1945 Befreiung des KZ Auschwitz durch sowjetische Truppen. Sie finden etwa 5.000 als marschunfähig zurückgelassene Häftlinge vor.
Der Transport
Ohne die Mitwirkung der Reichsbahn wäre es nicht möglich gewesen, den Beschluß zur "Endlösung der Judenfrage" so schnell umzusetzen. Die Menschen wurden in Güterwagen transportiert, die komplett überbelegt waren. Während der Fahrt bekamen sie weder zu essen noch zu trinken, und die hygienischen Zustände waren katastrophal. Bei den Transporten starben schon viele Menschen, doch die Leichen wurden erst aus den Waggons geholt, wenn der Zug sein Ziel erreicht hatte. Nach der Ankunft wurden die Türen aufgerissen und die Menschen mit Geschrei herausgetrieben. Das Gepäck mußten sie zurücklassen, es wurde später von Häftlingen in ein Lager gebracht.
Die Aufnahme
Zuerst wurden die Menschen in "Badeanstalten" getrieben, um sich dort vollständig zu entkleiden. Die Zivilkleidung, Wertsachen und vor allem ihre Würde wurde geraubt. "Friseure" schoren ihnen sämtliche Haare am ganzen Körper, für die Frauen stellte sich diese Nacktheit als eine erste Demütigung dar. Danach wurden sie geduscht und mit einer übel riechenden blau-grünen Lauge desinfiziert. Meist wurde ihnen dann im Laufen die Lagerkleidung und andere Lagerausrüstung zugeworfen. Zum Abschluß der Aufnahme wurden die Häftlinge registriert. Am linken Unterarm wurden sie mit einer fortlaufenden Lagernummer tätowiert. Durch die Nummer verloren sie ihren Namen und ihre Individualität. Zuerst wurden die Häftlinge für maximal sechs Wochen mit der brutalen Tagesordnung eines Konzentrationslagers bekannt gemacht, wie z.B. Exerzieren, Unterricht in deutschen Liedern und Redewendungen. Sie konnten aber jederzeit zu Arbeiten im Lager geholt werden. Durch den "Zugangsschock" war die Sterblichkeit in den ersten drei Monaten besonders hoch. Zdenka Fantlova, eine Überlebende, erklärt den Zugangsschock wie folgt:
"Es war für mich so ein schrecklicher Schock, daß ich alles was ich dort erlebt habe wie mit einem Nebelschleier zugedeckt habe. Es kam mir die ganze Zeit so vor, als ob mir jemand auf den Kopf schlagen würde. Ich konnte nicht fassen, daß das alles die Realität war und ich hörte auf zu denken und zu fühlen. Das war die einzige Hilfe um zu überleben."
(Quelle: Langbein, Herrmann: Menschen in Auschwitz)
Mord an Millionen Menschen
Die Entwicklung der Vernichtungsmethoden
In den ersten Jahren des Bestehens des Konzentrationslagers Auschwitz verfolgte man vorwiegend die Strategie der Vernichtung durch Hunger und Arbeit. Die Lebenserwartung eines Häftlings war durch Schwerarbeit und unzureichende Ernährung nur sechs bis neun Monate. Weiter wurden zur Aufrechterhaltung der Disziplin und zur Terrorisierung der Häftlinge täglich willkürlich Einzelmorde verübt.
Erschießungen waren wegen hoher Munitionskosten, dem weithin zu hörenden Lärm und der psychischen Belastung der SS-Männer als Massenvernichtungsmittel nicht geeignet. Deshalb beschloß die SS, zur Tötung Waffen einzusetzen, das den Häftlingen injiziert wurde.
Im August und September 1941 ließ der Lagerkommandant Rudolf Höss im Block 11 des Stammlagers (Auschwitz 1) Versuche zur Tötung von Menschen mit dem Gas Zyklon B durchführen. Im ersten Halbjahr 1942 gingen zwei ausgesiedelte Bauernhäuser in Birkenau als provisorische Gaskammern in Betrieb. Die Vernichtungsleistung dieser Anlagen betrug 800 bzw. 1200 Menschen pro Tag. Bis September 1942 wurden die vergasten Menschen in Massengräbern verscharrt oder unter freiem Himmel verbrannt. Zudem fanden medizinische Versuche statt, die unter anderem Massensterilisationen, Zwillingsforschung, Testen von Arzneimitteln an Häftlingen und anderes zum Ziel hatten.
Die Arbeit (als Methode der Vernichtung)
Die Häftlingsarbeit war auf völlige Vernichtung ausgerichtet. Bis auf wenige, bereits bestehende Gebäude wurden das KZ Auschwitz und ein großer Teil der umliegenden Industrieanlagen von den Häftlingen selbst erbaut.
Erschießungen
Die Hinrichtungsstätte in Auschwitz 1 war ein durch zwei Mauern abgeschirmter Hof zwischen den Blocks 10 und 11. An dessen Ende befand sich eine schwarz bemalte Wand. Davor war Sand gestreut, der das Blut der Opfer, die nackt und barfuß sein mußten, aufsaugte. Die noch blutenden Leichen wurden mit einem LKW in das Krematorium befördert. Nach der Durchfahrt der Leichenwagen blieben auf den Lagerstraßen Blutlachen zurück.
Galgen
Auf dem Appellplatz Auschwitz 1 stand ein Galgen, an dem vor versammelten Häftlingen Hinrichtungen stattfanden. Das qualvolle Sterben dauerte oft minutenlang. In den meisten Fällen dürfte der Tod nicht durch Genickbruch eingetreten sein, dazu waren Seil und Fallhöhe zu kurz, sondern durch Ersticken oder Abschnüren der Blutzufuhr. Der häufigste Grund für solche Morde waren Fluchtversuche.
Gaskammern
Die effizienteste Methode der Vernichtung von Menschen war die Vergasung. Dafür verwendete die SS das Blausäurepräparat Zyklon B, welches bei Körpertemperatur in einem hermetisch verriegelten Raum verdampfte und innerhalb kürzester Zeit zum Erstickungstod führte.
Medizinische Versuche
Zur Erhaltung der Reinheit der deutschen Rasse wurden von Heinrich Himmler Massensterilisationen an Angehörigen minderwertig eingestufter Rassen angeordnet. Der Gynäkologe Prof. Dr. Carl Clauberg und Dr. Horst Schumann führten Sterilisationsversuche im Block 10 von Auschwitz 1 durch.
Strafen
Es gab im Lager eine Unzahl an Strafanlässen. Neben den offiziellen Verboten gab es eine Vielzahl informeller Vorschriften. Wenn die Aufseher in einer Sache einen Fehler sahen, konnten sie diesen als solchen definieren und eine Strafe aushängen. Es gab außerdem Strafen für gegensätzliche Sachen, z.B. wenn ein Gefangener seine Schuhe nicht putzte, gab es eine Strafe, waren sie aber zu sauber, war das ein Indiz dafür, daß er sich vor anderer Arbeit gedrückt hatte.
Leben im KZ
Nach der Ankunft waren die Menschen erschöpft und wußten nicht, was mit ihnen geschehen würde. Dazu kam eine große Unsicherheit, weil die Familien getrennt wurden. Außerdem kamen noch die Angst vor den vielen Soldaten und deren Schäferhunden dazu. Durch den Zugangsschock lag die Todesrate zwischen 70 und 95 %. Durch überschwere und überlange Arbeit bei Unterernährung wurden viele Häftlinge krank. Wenn sie nicht an ihren Krankheiten starben, wurden sie vergast.
Es gab täglich folgende 3 Mahlzeiten:
Morgens: - 1/2 l ungesüßter Kaffee-Ersatz oder Tee
Mittags: - ¾ l geschmacklose Suppe aus Kartoffeln oder Kartoffelschalen, Kohlrüben und andere Zutaten ( 350 bis 400 Kalorien, das entspricht z. B. ca. 100 g Schinkenwurst)
Abends: - Etwa 300 g Brot mit z.B. 25 g Wurst oder 25 g Magarine, einem Eßlöffel Malmelade Mer Käse - Das abends ausgegebene Brot war auch als Teil für das nächste Frühstück gedacht - Kalorienwert eines Abendessens: 900 bis 1.000 Kalorien, dabei waren die Lebensmittel oft alt oder verdorben.
Manche Häftlinge bekamen gar kein Essen, da es nur einen Essensausteiler für Hunderte von Häftlingen gab. Dann suchten sie sogar in Müllhaufen, um auf jeden Fall etwas zum Essen zu haben.