DER SINN UND ZWECK EINER GENDATENBANK

 

Dieses Thema ist in der Bevölkerung mehr als labil, aber es darf nicht außer Acht gelassen werden, wenn es um die Verbrechensbekämpfung geht! Im Grunde ist eine Gendatenbank das einzige wirksame Mittel im Kampf gegen Verbrecher jeder Art. Und ich sehe den Begriff "Verbrechen" sehr kleinkariert, weil für mich schon Leute, die jemandem mutwillig (was ist es denn sonst?) die Antenne am Auto abbrechen oder im Laden für 50 Pfennig ein Kaugummi klauen, weil sich das einfach nicht gehört!

Zunächst einmal: In eine Gendatenbank gehören nicht nur diejenigen, die zum Beispiel wegen Kindesmißbrauchs oder ähnlicher schwerer Delikte bestraft worden sind, sondern  a l l e  Bürger! In der Vergangenheit vorgenommene Gen-Großtests haben nämlich ergeben, daß es längst nicht immer vorbestrafte Sexualtäter waren, die für eine Tat in Frage kamen (siehe Ulrike aus Eberswalde). Was nützt es der Polizei bei der Aufklärung, wenn zwar die tollsten Gendaten vorliegen, wenn diese hinterher nicht zugeordnet werden können und eigentlich erst viel zu spät zum Einsatz kommen, wenn Kommissar Zufall einen möglichen Täter präsentiert?

Wenn die Gendatenbank  a l l e  Bürgerinnen und Bürger erfaßt, macht sie einen Sinn! Ohne großes Polizeiaufgebot kann ein Täter zweifelsfrei festgestellt und dingfest gemacht werden. Das gilt für die großen Verbrechen genauso, wie für die kleinen, denn ein verlorenes Haar, eine Hautschuppe oder ähnliches reicht ja aus, um die Gene zu bestimmen! Die Aufklärungsrate würde sich drastisch erhöhen, denn bei den heutigen Ermittlungsmöglichkeiten laufen viel zu viele Mörder und andere Gewaltverbrecher frei herum, weil sie nicht ermittelt werden können und deswegen immer wie eine Zeitbombe mitten im Volk ticken.

Ich höre jetzt die Gegner einer Gendatenbank schreien: "Dann werden wir ja durchsichtig, weil keiner einen Mißbrauch garantieren kann!" - Schön, diese Gefahr sehe ich auch, aber ich denke, DIE SICHERHEIT FÜR ALLE HAT VORZUGEHEN! Wer keine Straftat begeht, hat schließlich auch nichts zu befürchten, wenn eine Gendatenbank für alle vorhanden ist. Diese hätte auf jeden Fall einen abschreckenden Charakter für diejenigen, die möglicherweise eine Straftat planen und genau wissen, daß die kleinste Kleinigkeit zu ihrer Ermittlung führt. STRAFTÄTER BEGEHEN IHRE TATEN NICHT, UM ERWISCHT ZU WERDEN, SONDERN UM IHRE ABARTIGEN TRIEBE AUSZULEBEN!

Wie soll soll eine Gendatenbank für alle in die Tat umgesetzt werden, wo der Staat doch pleite ist und die Kosten dafür nicht gerade gering sind?

Zunächst einmal muß ein Gesetz geschaffen werden, welches alles, was mit dieser Datenbank in Verbindung zu bringen ist, genauestens regelt, auch, um möglichen Mißbrauch auszuschließen. Die Kosten trägt der Staat, der dafür sorgt, daß nach und nach alle Bürger erfaßt werden und einen Eintrag "G" in ihren Ausweis bekommen. So kann bei Personenkontrollen oder Ausweisverlängerungen sofort festgestellt werden, wer durch die Maschen des Gesetzes geschlüpft ist. Alle neugeborenen Kinder könnten im Rahmen der normalen Untersuchungen sofort erfaßt werden.

In dieser Hinsicht sollten sich unsere Volksvertreter einmal ernsthafte Gedanken machen und dabei auch gleich überlegen, in welchen Haushaltstöpfen für die Finanzierung dieser wirklich sinnvollen Einrichtung einiges eingespart werden kann. Es ist ihre Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, daß die Bevölkerung sicher leben kann! ES IST KEIN EINGRIFF IN DIE PERSÖNLICHE FREIHEIT, wenn für Sicherheit und Ordnung gesorgt wird! ES IST EIN EINGRIFF, DIESES GRUNDBEDÜRFNIS ZU UNTERDRÜCKEN ODER TOTZUSCHWEIGEN!

Und noch einen Vorteil hat die Gendatenbank: Bei bestimmten Krankheiten, zum Beispiel bei Leukämie, wären die notwendigen Blutspender ohne freiwillige Meldung schnell festgelegt, so daß für den Kranken wertvolle Zeit gewonnen wird. Hier kommt es dann aber immer noch auf die freiwillige Hilfe des einzelnen an, aber er kann direkt und ohne Umwege angesprochen werden! Bei freiwilliger Hilfe nämlich geht viel Zeit verloren, alleine schon deswegen, weil erst die notwendigen Tests gemacht werden müssen. EIN MENSCHENLEBEN ZU RETTEN IST BESSER, ALS EINES ZU ZERSTÖREN. Und jeder kann jeden Tag Nutznießer sein, auch jene, die heute noch gegen eine Gendatenbank wettern. Dieser Widerstand ist vorbei, sobald sie selbst einmal davon profitiert haben. Es ist nicht immer der bequeme Weg der bessere...

Schließlich: Es werden häufiger Tote gefunden, die nie identifiziert werden können und aus diesem Grunde anonym bestattet werden. Mit Hilfe einer Gedatenbank wäre auch das vorbei! Außerdem müssen Angehörige nicht mehr herangezogen werden, um jemanden zu identifizieren, was zum Beispiel für die Eltern von Ulrike Brandt eine Tortur gewesen ist. Gäbe es zu dieser Zeit eine Gedatenbank, wäre ihnen dieser schwere Weg erspart geblieben!

Und hier noch ein Vorteil für Männer, die Zweifel an einer Vaterschaft hegen. Mit Hilfe der Gedatenbank läßt sich ganz schnell und wahrscheinlich vor dem Ausstellen der Geburtsurkunde die Vaterschaft feststellen. Das schützt vor unberechtigten Unterhaltsforderungen, auf die, wenn sie erst einmal bezahlt sind, k e i n  Rückerstattungsanspruch besteht. Es hat ja bisher genug Männer gegeben, die von dieser Ungerechtigkeit betroffen waren und auch noch sind. Allerdings sollten Männer auch bedenken, daß ein Vaterschaftstest nur ein einziges Mal vorgenommen werden kann, das Ergebnis ist nicht anfechtbar. Also, nicht das Vertrauen zur Partnerin brechen, wenn dafür kein Grund vorliegt.

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So funktioniert der Gentest
 

Nur wenige Zellen notwendig
Stichwort: Genanalyse
Für eine Genanalyse zur Identifizierung von Leichen oder Überführung von Straftätern sind lediglich winzige Zellen Körpergewebe oder -flüssigkeit und Vergleichsmaterial nötig. Im Zellkern befindet sich mit der Desoxyribonuklein-Säure (DNS) die gesamte Erbinformation des Menschen. Die Anordnung der DNS-Moleküle ist bei jedem Individuum mit Ausnahme eineiiger Zwillinge einzigartig. Die Wahrscheinlichkeit, dass zwei Menschen das gleiche DNS-Profil haben, liegt bei eins zu mehreren Milliarden.

Abstrich der Mundschleimhaut üblich
Auch in verbrannten Körpern sind intakte Zellen, die entnommen werden können. Als Vergleichsmaterial kann zum Beispiel ein Haar mit Wurzel aus einer Haarbürste herangezogen werden. Bei Gentests, mit denen Täter überführt werden sollen, wird gewöhnlich ein Abstrich der Mundschleimhaut verwendet. So wurde zu Beginn im bayerischen Deggendorf mit einem Speicheltest ein 37-jähriger Familienvater als Täter in einem Mordfall überführt, der fast 15 Jahre zurücklag.

Einzigartig wie ein Fingerabdruck
Bei der Erstellung des genetischen Fingerabdrucks wird ein DNS-Abschnitt im Reagenzglas kopiert und auf einer Gelschicht einem elektrischen Feld ausgesetzt. Dabei entsteht ein Muster, das je nach Abschnitt bei jedem vierten Menschen oder jedem zehnten Menschen vorkommt. Je mehr man solche Abschnitte der Biologe nun vergleicht, desto seltener wird die Übereinstimmung: Das Muster wird so individuell wie ein Fingerabdruck. In der Regel genügt die Analyse von drei oder vier Gen-Stellen. Das daraus erstellte Muster kommt bei 100.000 Menschen einmal vor. Gerichtsmediziner, Landeskriminalämter und das Bundeskriminalamt erstellen jährlich mehrere hundert DNS-Analysen.


   

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