meine gesunde Tochter Namens Barbara starb* am 16.6.1976 zwischen 14.45 und 15 Uhr gegen meinen und Ihren Willen - weil mein Vater es so wollte - Ich war zum Schutz meiner ungeborenen Tochter von zu Hause fortgelaufen, und wurde Ende der 16. Schwangerschaftswoche von der Polizei aufgegriffen und gegen meinen Willen nach Hause zu meinen Eltern gebracht.
Hintergrund: Der Österr. Gesetzgeber macht es möglich - das Selbstbestimmungsrecht ist den Minderjährigen bis heute verwehrt:
das andere ist die traurige Tatsache, das vielfach auch Ärzte das im Mutterleib verstorbene Kind nicht als eigene Persönlichkeit wahrnehmen, insbesondere wenn das Kind im Zuge eines Medizinischen Eingriffes (Küretage, Abtreibung) den mütterlichen Leib verließ, indem die Ärzte diese Kinder dem Organabfall zuzählen, statt auch diese Kinder zur Pathologie zu entsenden.
Organabfälle sind weltweit in Foschung und Industrie heißbegehrte Handelsware. Dementsprechen ist nicht jeder Arzt davon angetan, das es Angehörige gibt, welche ihr Kind beerdigen wollen, auch wenn ihr Kind in Folge eines medizinischen Eingriffes den Mutterleib verließ.
seit 2000 mache ich mich aus oben genannten Grunde auch für Teenagereltern stark:
* Folgendes teilte der Arzt, welcher die Abtreibung vornahm ungefragt mir im Aufwachzimmer mit: sie wurde im Mutterleib zerstückelt, weil Ihr Körper für die Absaugung zu groß war.
Als ich nachfragte, ob und wo sie beerdigt wurde, wo ihr Leichnam hingebracht worden ist - erhielt ich zu keinem Zeitpunkt eine Antwort. Höchstwahrscheinlich wurde sie als Organabfall deklariert - also der Menschenwürde beraubt. Organabfall kann in Österreich - gesetzlich geregelt - ge- und behandelt werden, also auch an Forschung und Industrie verkauft werden - ebenso ist eine Verbrennung von Organabfällen in Müllverbrennungsanlagen gesetzlich erlaubt. Darum meine Teilnahme an der
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