Steuerbonus für Handwerkerleistungen Privathaushalte können Handwerkerrechnungen für Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten steuersenkend geltend machen – bis zu 1200 Euro (20 Prozent der nachgewiesenen Kosten bis zu einer von 6.000 Euro). Die Steuergutschrift gibt es allerdings nur auf die kosten (zuzüglich Fahrtkosten) sowie den entsprechenden Mehrwertsteuerbetrag. Materialkosten werden generell nicht begünstigt. Der Nachweis der entstandenen Kosten gegenüber dem Finanzamt ,erfolgt mit Vorlage der Handwerkerrechnung und des Belegs des Kreditinstitutes über die Bezahlung. Arbeitskosten und Mehrwertsteuer sollten auf der Rechnung seperat ausgewiesen sein. Gleichfalls müssen die Leistungen in der privaten Immobilie des Auftraggebers erbracht worden sein.
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