Behördenirrsinn
Techniker Krankenkasse leht Notruftelefon ab !
Heute schreibe ich mal was negatives über die TKK.
Folgendes ist passiert: Da ich in letzter Zeit mehrfach umgefallen bin und dann aus eigener Kraft nicht mehr aufstehen kann, und meine Frau auch nicht immer zu Hause ist, Sie muß ja immerhin Einkaufen und sich um die Kinder kümmern und vieles mehr erklärte mir die Sachbearbeiterin der Carrita Frankfurt das es sehr wichtig für mich wäre wenn ich ein Hausnotruf Telefon beantragen würde! Sie schrieb dieses in ihren Bericht mit rein und so kam es das ich nach einigen Tagen Post von der TKK bekommen habe. Darin teilte man mir mit das die Carritas das Telefon empfohlen hätte und das ich doch bitte den Antrag ausfüllen solle damit die TKK prüfen könne ob ich ein solches benötige( hierbei frage ich mich ob sich die Frage nicht erledigt hat wenn die Sachbearbeiterin mal meine Unterlagen gelesen hätte.
Allso habe ich den ganzen Papierkram erledigt und die unterlagen an die TKK zurück gesendet. Ich bekamm nach 14 Tagen auch gleich vor dem schriftlichen Bescheid der TKK am Telefon mitgeteilt das man dieses abgeleht hätte weil sich das nicht mehr für mich lohnen würde! ( Man überlege sich doch bitte mal diese Aussage)
Ein Rollstuhl für 24.000 Euro wurde sofort und ohne Probleme bewilligt, aber ein lumpiges Notruftelefon für 50.00Euro wird von der TKK abgelehnt !
DAS KANN JA WOHL NOICHT WAHR SEIN !
Mittlerweile hat mir mein Sohn Sascha und meine Frau ein Hagenuk Notruftelefon für mich gekauft und es funktioniert einwandfrei! Ich finde es allerdings ohne Worte was die Krankenkassen hier veranstalten !
Es würde uns Interesieren ob es Ihnen genau so ergangen ist, wenn Sie möchten schreiben Sie uns was Ihnen passiert ist, wir werden dieses gerne hier Veröffentlichen.
Einfach eine Email an Morbus-Sudeck@gmx.de
Gruß Henry
Frankfurt den 04.01.2008
Verordnung einer Krankenbeförderung für eine Woche !!!!
Pasiert am 20.03.2007
Gestern wurde ich Operiert und mir wurden am Rücken vier Dioden gesetzt und vernäht, und der Schmerzschrittmacher angeschlossen !
Nun habe ich das Problem das ich jeden Tag in das Krankenhaus zur Kontrolle der Wunde muß, bis nächsten Montag vorausgesetzt es schlägt gut an bei mir der Schmerzschrittmacher selbst implantiert wird.!
Da ich nicht selber fahren kann und darf, und der Weg mit vielem Umsteigen und mehr verbunden ist, hat mir meine Ärztin eine Verordnung von Krankenbeförderung für 1 Woche ausgestellt.( Zustand nach Op. Gehbehinderung durch Morbus Sudeck)
Also rufe ich auf meiner Kasse an; sagt der freundliche Beamte das ich das Geld vorlegen muß. Ich teile ihm mit das das nicht geht, denn mit den 500€ Krankengeld ist es bald vorbei wenn ich jeden Tag für 80.00€ ins Krankenhaus und zurück muß. Daraufhin teilt er mir mit das er daran nichts ändern könne aber ich könne mir doch noch mal zum Arzt gehen der kann dann das Beförderungsmittel von Taxi auf Krankentransportwagen ändern. !
Ich : Also wo ist den hier die Logik? Taxi wird nicht gezahlt, aber einen täglichen Hin und Rücktransport durch ein Krankentransportwagen der um vieles mehr kostet wird bezahlt !!!!!!
Ist das nicht ein Behördenirrsinn ?
Aber da ich ja nicht so schnell aufgebe, teile ich Ihm einfach mit das ich dieses nun einfach so weiter an den Arzt des Krankenhauses weiter gebe, und siehe da auf einmal geht hier doch was !!!
Er fragt mich nach einem Faxgerät und möchte von mir die Vorderseite der Verordnung zugesendet haben, er würde mir dann eine Beförderung für 1 Woche erteilen und mir diese zufaxen !
Also wenn das nicht hierher gehört dann weiß ich nicht!
Gruß Henry
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Morbus Sudeck und Rente!!!
Vor einem Jahr Anfang 2006 musste ich die Erwebsunfähigkeitsrente bei der BFA beantragen, da ich mittlerweile von der Krankenkasse ausgesteuert war und auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr hatte.
(In meinen Beruf der Altenpflegerin konnte und kann es durch die Krankheit nicht mehr.)
Gesagt, getan…ich beantragte die Rente…..
Die wurde mir jedoch von der BFA abgelehnt, mit dem Argument: Ich bin gesund!!!!!
Ich legte natürlich mit Hilfe des VDK Widerspruch ein.
Im März 2006 wurde für mich eine Rehamaßnahme vom Krankenhaus bei der BFA beantragt.
Diese wurde dann von der BFA abgelehnt mit dem Argument: Patientin unheilbar erkrankt!!!!
Auch da legte ich sofort Widerspruch ein!!!
Im Juni 2006 wurde mir dann großzügigerweise eine Anschlussheilbehandlung bewilligt.
Dort sollte ich 4 Wochen für die BFA begutachtet werden…..
Ich wurde dort für absolut Erwerbsunfähigkeit eingestuft, aber auch das interessierte die BFA nicht!
Es folgten noch mehrere Klinikaufenthalte, die alle zum selben Ergebnis kamen: Patientin nicht mehr Arbeitsfähig!
Diese Berichte wurden alle der BFA übersandt.
Im Januar 2007 und Februar 2007 erfolgten zwei Untersuchungen bei Gutachtern, die die BFA angeordnet hatten.
Anfang März 2007 rief ich dann den zuständigen Sachbearbeiter der BFA an und fragte mal, ob ich jetzt meine Rente bekommen würde???
Antwort des Sachbearbeiters: Tut uns leid Frau Meixner, aber Sie sind gesund und können mindestens 6 Stunden täglich arbeiten, Sie sind 10 Jahre zu jung für diese Krankheit, ich bekomme Sie nirgends in eine Sonderregelung!!!!
Ich habe bis heute (25.03.07) keinen Ablehnungsbescheid darüber bekommen. Der Sachbearbeiter wollte noch den Bericht aus dem Schmerzzentrum in Mainz abwarten….denke ich zumindest!
Kann eigentlich jeder bei der BFA machen was er will???
Wenn das so weiter geht, fahre ich persönlich nach Berlin. Da sollen Sie es mir ins Gesicht sagen, das ich Gesund bin!!!
Teil 2 folgt, sobald es was neues von der BFA gibt!
Was der Sudeck nicht schafft, das erledigt die AOK!!!
Oder: Wie bringe ich die Mitglieder in den Wahnsinn???
Am 11.05.07 hatte ich in Köln in der Stereotaxie ein Arztgespräch wegen einer erneuten Operation. Die vorhandene Elektrode in der linken Kniekehle muss aufgrund eines Kurzschlusses ausgetauscht werden.
Ich beantragte bei der AOK die Transportkosten, bzw. die Fahrt nach Köln ins Krankenhaus.
Darauf hin bekam ich folgenden Brief von der AOK:
Ablehnung Ihres Antrags auf Genehmigung von Fahrtkosten aufgrund gesetzlicher Vorgaben Fahrt am 11.05.07
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihren Antrag auf Genehmigung Ihrer Fahrtkosten. Leider können wir dem Antrag nicht entsprechen.
Bitte lassen Sie mich die Rechtslage kurz erläutern: Durch das Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) wurde der Anspruch auf Gewährung von Fahrtkosten vom Gesetzgeber erheblich eingeschränkt. So dürfen Fahrtkosten nur noch dann von uns übernommen werden, wenn sie aus zwingenden medizinischen Grund im Zusammenhang mit stationärer oder vergleichbaren Behandlungen (vor- bzw. nachstationäre Behandlung im Krankenhaus, bestimmte ambulante Operationen) entstehen.
Fahrten zu ambulanten Behandlungen dürfen nur noch in Ausnahmefällen finanziert werden. Dies sind unter anderem Fahrten zur ambulanten
Dialysebehandlung,
Strahlen- oder Chemotherapie (aufgrund einer Tumorerkrankung),
Behandlung von Versicherten der Pflegestufe 2 oder 3,
Behandlung von Inhabern eines Schwerbehindertenausweises mit dem Vermerk „aG“ oder „Bl“ oder „H“.
Ihre Behandlung wird nach den uns vorliegenden Unterlagen von diesen Ausnahmeregelungen nicht erfasst. Eine Genehmigung der Fahrtkosten ist daher leider nicht möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der engen gesetzlichen Vorgaben nicht anders entscheiden können.
Mit freundlichen Grüßen von Ihrer
AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
(Originalschreiben liegt vor und kann belegt werden)
Hier jetzt die Genehmigung von der Techniker Krankenkasse von Henry, der auch an diesem Tag zur Op Besprechung nach Köln musste:
Kostenerstattung – Bescheinigung
Sehr geehrter Herr Z.,
wir überweisen Ihnen für die Fahrkosten heute (15.05.07) 74,80 EUR.
Die folgende Aufstellung gibt Ihnen einen Überblick, wie sich der Betrag zusammensetzt:
Rechnungsdatum: 11.05.2007
Art der Leistung: Fahrkosten
Erstattungsbetrag: 74,80 €
Bemerkung: pro Kilometer 0,20 Euro
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie mich an. Ich berate Sie gern.
Mit freundlichen Gruß
(Originalbescheid liegt vor und kann belegt werden)
Hier sieht man mal den unterschied der einzelnen Krankenkassen!!!
Heute (18.05.07) war ich erneut in Höchst bei der AOK um meine Fahrtkosten für die stationäre Aufnahme am 04.06.07 in Köln zu beantragen.
Was ich heute dort erleben durfte, sprengt den Rahmen jeder Vorstellung!
Ich gab zusammen mit Henry meine Papiere der netten Sachbearbeiterin, die ich schon einmal diese Woche deshalb aufgesucht hatte, damit ich die Bescheinigung für das Taxiunternehmen bekomme.
Frau …. nahm die Einweisung und die Verordnung einer Krankenbeförderung entgegen, um diese zu fotokopieren und an die zuständige Abteilung der AOK zu faxen.
(Ich beantragte bereits die 3. fahrt nach Köln, die erste im Oktober 06, die zweite im März 07, die anstandslos übernommen wurden, da es für mich die nächstmöglichste Klinik für Stereotaxie ist und heute die dritte für den 04.06.07)
Was dann geschah, sprengt dem Fass den Boden aus: Die zuständigen Mitarbeiter der AOK wollen erstmal prüfen, ob es überhaupt notwendig ist, das ich nach Köln zur Operation fahre!!!
Der netten Sachbearbeiterin und mir platze fast der Kragen deshalb!
Das Ende dieser Geschichte könnt Ihr nachlesen, wenn sich nächste Woche mein Rechtsanwalt eingeschaltet hat!
Melanie
Brief von dem Hersteller (Schwa-Medico) meines Tens Gerätes,
oder Die AOK ersteigert die Gesundheit der Mitglieder!!!
3 – 2 – 1 Ich bin Gesund…….
Sehr geehrte/r Versicherte/r der AOK Hessen,
Sie erhielten aufgrund einer ärztlichen Verordnung ein Tens-Gerät unserer Firma zum Einsatz gegen chronische Schmerzen. Ihre Krankenkasse, die AOK Hessen, mit der wir über viele Jahre vertrauensvoll zusammengearbeitet haben, besorgt sich neuerdings die entsprechenden Geräte über Versteigerungen im Internet (www.otop.de). Somit gilt also nicht mehr das, was Ihr Arzt verordnet hat und für das Beste hält, sondern was die AOK Hessen günstig erwerben kann.
Rechtlich hat dieses Verfahren einen Haken: Die Firma, über die die AOK Hessen im Internet die jeweils günstigsten Geräte kauft, ist verpflichtet, den Patienten in den Gebrauch des Gerätes einzuweisen. Das Medizinproduktegesetz verlangt diese Einweisung unter § 5 der Betreiberverordnung. Bei dem von uns zur Verfügung gestellten Gerät konnte die Einweisung durch uns unterbleiben, weil Ihre Arztpraxis mit einem baugleichen Gerät arbeitet und Sie somit durch die Praxis eingewiesen wurden. Auch im Sozialgesetzbuch ist für Sie das Recht auf Einweisung verankert.
Lassen Sie sich deshalb nicht darauf ein, wenn Sie auf dem Postweg ein solches Gerät bekommen und man Ihnen anbietet, eine telefonische Einweisung durchzuführen oder sogar gar keine Einweisung stattfindet. Senden Sie uns in diesem Fall bitte den beiliegenden Fragebogen ausgefüllt zurück oder geben Sie ihn einfach in Ihrer Arztpraxis ab. Wir werden uns dann um Ihre Rechte kümmern. Falls Sie sich selbst über das rechtswidrige Vorgehen der AOK Hessen beschweren möchten, so senden wir Ihnen anbei die Adresse der Aufsichtsbehörde:
Hessisches Sozialministerium
Dostojewskistraße 4
65187 Wiesbaden
Staatliches Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik
Simone-Veil-Straße 5
65197 Wiesbaden
Mit freundlichen Grüßen
Schwa – Medico GMBH
(Originalschreiben liegt vor und kann so jederzeit belegt werden)