EU Führerschein | Wohnsitzanmeldung


Sie haben Ihren EU Führerschein vor dem 01.07.2006 in Tschechien erworben und  dadurch ist ein deutscher Wohnsitz im Führerschein unter Punkt 8 eingetragen?

Durch das neue Urteil vom EuGH darf jedoch in dem EU Führerschein aus Tschechien kein deutscher Wohnsitz mehr eingetragen sein, da auch Tschechien seit Eintritt in die EU die Meldpflicht hatte - jedoch nicht umgesetzt hat.

Wir können Ihnen helfen, den Wohnsitz nachzumelden und den Führerschein dann auf die tschechische Adresse umschreiben zu  lassen.

Ablauf


Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Kopie Personalausweis
  2. Kopie der europäischen Krankenversicherungskarte
  3. Kopie Geburtsurkunde



Umschreibung setzt 2 Anreisen voraus.

1.Anreise

Sie reisen zum vereinbarten Termin und Ort an. Jeweils Sonntags  bis gegen 18 Uhr.  Am Montag werden dann alle notwendigen Behördengänge ,wie Ausländerpolizei,Passbilder und Notar durchgeführt.Gleichzeitig wird die Anmeldegebühr in Höhe von 1.350,00 € gezahlt.Am gleichen Tag gegen 11 Uhr können Sie wieder abreisen.

2.Anreise

Nachdem die Bürgerkarte und die dazugehörige Geburtsnummer ausgestellt worden ist, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und einen entsprechenen Termin mit Ihnen vereinbaren. Bei dieser ANREISE holen Sie persönlich Ihre Bürgerkarte sowie die Geburtsnummer bei der Ausländerpolizei ab. Nach Ablauf der 185 Tage wird von uns per Vollmacht Ihre Führerscheinumschreibung beantragt. Ca 14 Tage später wird Ihr Original EU Führerschein aus Tschechien dann in den EU Führerschein mit tschechischer Wohnsitzadresse umgetauscht.

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