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. . Hochzeitstage-Ehevertrag und Ehe ABC.xls Ehe ABC Ehegesetz Eherezept Ehevertrag Liebe ist Tafelsatzung Liebe ist Liebe ist, wenn wir die Last tragen © Brigitte Obermaier, Muenchen, 2007-04-15 Wenn einer dem anderen gut zuhören kann. Und beide ein offenes Gespräch führen. Wenn sie ein Auge auf den anderen ersann Und kann ein Auge zudrücken Wenn wir offen die Wahrheit sagen. Und die Liebe über Fehler schweigen. Wenn sie freudig geben ohne klagen Und wenn wir dankbar empfangen den Ehereigen. Wenn sie sich entschuldigen mit Ehrlichkeit Und aufrichtig die Schuld verzeihen. Wenn wir für eine eigene Meinung sind bereit. Und andere Meinungen beachten, die ringsumher gedeihen Wir gute Worte geben, ohne zu fragen. Und mit Lob und Dank nicht sparen. Wenn wir uns helfen lassen Und helfen die Last der anderen tragen. Ehe ABC Ehelexikon Ehe ABC Büstenhalter Eine Einrichtung, die oft mehr verspricht, als sie hält Ehe Ein Versuch, zu zweit wenigstens halb so glücklich zu werden, wie man alleine gewesen ist Ehefrau Die Steuer, die man für den Luxus bezahlen muss, Kinder zu haben Ehemann Ein Mann, der jedes Wort versteht, das seine Frau nicht gesagt hat Ehering Eine Tapferkeitsauszeichnung, die man am Finger trägt Flirt Sich in den Armen zu liegen, ohne dem anderen in die Hände zu fallen Hochzeitstag Der Tag zwischen "dürfen" und "müssen" Jungfräulichkeit Etwas sehr kostbares, was alle Mädchen verlieren möchten Kinderwagen Der Spaß vom letzten Jahr auf Rädern Kompliment Schmeichelhafte Äußerung, unter Eheleuten eher unüblich Kuss Die angenehmste Art, den anderen am Sprechen zu hindern Liebe Von allen Krankheiten noch die gesündeste Liebling Kosename, der Verwechslungen ausschließt Männer Die vielleicht schönste Nebensache der Welt Optimist Ein Junggeselle, der heiratet und glaubt, dann seine Putzfrau entlassen zu können Pessimist Ein verheirateter Optimist Petting Fingerspitzengefühl Platonische Liebe Vegetarischer Sex Treue Mangel an Gelegenheit Sex Der größte Spaß, den man haben kann, ohne dabei zu lachen Sexbombe Eine Frau, die beim Duschen keine nassen Füße bekommt Sexualkunde Jener neumodischer Unterricht, bei dem die Lehrer erfahren, was die Schüler schon lange wissen Toleranz Die Tugend des Mannes, der keine Überzeugungen hat Tugenden Die Laster der Mehrheit Vater Ein Mann, der etwas geleistet hat, das Hand und Fuß hat Verhältnis Zwei Menschen, die verheiratet sind, aber nicht miteinander Zweitehe Der Triumph der Hoffnung über die Erfahrung Ehevertrag . Ehevertrag $1 In Treue zu leben und mit Liebe leben § 2 Der Ehemann verwaltet das Finanzielle § 3 Die Ehefrau verwaltet den Haushalt § 4 Dem Ehemann steht es frei sich um die Kinder zu kümmern § 5 Das Ehepaar verpflichtet sich alle armen Verwandten frei Kost und Logis zu gewähren § 6 Die Ehefrau muss mindestens eine warme Mahlzeit im Monat der Familie zu kochen § 7 Das Taschengeld pro Familienmitglied beträgt im Monat 1 Euro (ein Euro) und jeder darf selbst entscheiden ob er es sparen oder ausgeben möchte § 8 Alle übrigen Einnahmen müssen auf ein Sparbuch eingezahlt werden, mit dem Verwendungszweck: Als Rentner lassen wir es krachen. § 9 Hiermiet wird festgestellt; dass zwei Personen genauso billig leben können wie Michael und Manuela § 10 Sollte Unstimmigkeiten irgendwelcher Art auftreten, so sind beide verpflichtet sich gegenseitig die Last abzunehemn Ehegesetz Ehegesetz (Eges) §1 Dieses Gesetz tritt mit dem Ja-Wort in Kraft. §2 Der Ehemann ist ab dem Zeitpunkt der Eheschließung der Glücklichste seiner Art. §3 Der Mann hat eine eigene Meinung - die Frau hat RECHT und verwaltet das eheliche Vermögen. §4 Sollte die Frau einmal nicht Recht haben, tritt automatisch §3 in Kraft. §5 Das Ehepaar besteht aus zwei Hälften, die Frau ist die bessere. §6 Der Mann verdient das Geld, die Frau gibt es aus. §7 Der Ehemann hat sein Einkommen pünktlich zu Hause abzuliefern und sein Taschengeld mit kindlicher Freude entgegenzunehmen. §8 Die Frau ist unter der Haube, der Mann unterm Pantoffel. §9 Falls der Ehemann an Trotz leiden sollte, oder sonstige bockige Seiten aufzuweisen hat, ist ihm der Hausschlüssel zu entziehen und der Pantoffel gefechtsbereit zu zeigen. §10 Dem Ehemann ist er gestattet, jeden Abend zu Hause zu bleiben. §11 Wann der Mann fortgeht, bestimmt der Mann, wann er heimkommen soll, bestimmt die Frau. §12 Die Frau hat den Mund aufzumachen, der Mann hat ihn zu halten. §13 Meinungen dürfen nur von der Frau ausgesprochen - vom Mann nur gedacht werden. §14 Der Mann gibt nie zu, dass er auch mal recht hat, sonst ist er gleich unten durch. §15 Die Gartenarbeit ist Gemeinschaftssache; die Einteilung untersteht der Frau, die Durchführung dem Mann. §16 Der Mann hat zu Essen was auf den Tisch kommt und immer ein freundliches Gesicht zu machen. §17 Dem Ehemann ist es erlaubt, auch seine Frau von Zeit zu Zeit etwas lieb zu haben. Er sollte aber niemals sagen: "Du kannst mich gern haben". §18 Das gemeinschaftliche Siegel ist der Kuss. Tafelsatzung TAFELSATZUNG ANNO 1673 Die geladenen Gäste sind gehalten sich gegenseitig eines feinen und wohlanständigen Benehmens zu befleißigen. Fürnehmlich soll jedermann seinen Nachbarn, so bei der Tafel neben ihm sitzt, mit Gunst behandeln, selbigen mit allem, so zu des Leibes Notdurft gehört, eifrigs versorgen und ihm Speiß und Trank durch allerlei kurzweilig Zwiegespräch zu versüßen suchen. Wer solch Gebot nicht achtet, seinen Nachbarn bey Tische stößet und bedrängt, ihm saftige Stücklein vom Teller wegstibitzet und seinen Wein wegrinket, desgleichen wer seines Nachbarn Gewand mutwillig mit Tunken oder ähnlichem Zeuge bespritzet, selbiger soll Messer, Gabel und Humpen verwirket haben. So Eyner eine Rede halten soll, der Mut ihm dabei aber entsinket, der darf auch schweigen. Wohingegen sich Eyner aber gar nimmer halten und zähmen kann, so mache er's kurz. Dahingegen soll der, der allzulange oder zur Unzeit redet, also, daß der Trank absteht und die herumgereichte Speiß kalt wird, hierfür selber Speiß und Trank verwürket haben. So ein Jüngling oder Jungfräulein bei dem Essen nebeneinander sitzen, soll ein jeder sich fein artig und sittsam verhalten und sollen beyde ein ehrbar Zwiegespräch selbander führen. Ein Jungfräulein aber, so des Jünglings Herze mutwillig betöret und knicket, die treibet solcherley ein böses Spiel und soll ihr Leben lang ledig bleyben. So aber ein Jüngling zu eynem Jungfäulein in Minne entbrennet, so soll er kein laut Geschrey machen, also daß das Mägdeleyn erschröcket, vielmehr seyn Sach feyn sittsam und bescheyden vortragen, also daß das Mägdeleyn nicht erröte. So Eyner den guten Gaben, insbesondere dem trefflichen Getränke nicht weydlich zuspricht, ein muffligen Fratzen scheidet oder gar trutzig dreinschauet, der Politika oder sonstiger Streytigkeyten gedenket, der soll auf einer Renntierhaut feyerlich aus dem Saale geschleyfet werden. Eherezept EHEREZEPT Man nehme das Leben von 2 verliebten Menschen, putze es ganz sauber von Ärger, Hektik, Angst und Sorgen und zerlege jedes Jahr in 12 Monate und zerkleinere jeden Monat in 30 oder 31 Teile, so daß der Vorrat ein ganzes Leben lang reicht. Dann wird jeder Tag einzeln angerichtet, aus 24 Stunden Gottvertrauen und 8 Stunden Arbeit, man füge 3 Eßlöffel Frohsinn und 5 gehäufte Eßlöffel Geduld hinzu, einen Teelöffel Freundlichkeit, ein Körnchen Witz und eine Prise Toleranz. Am Herd wird das Ganze dann in der Hitze von Schwierigkeiten, Mühsal und Mißverständnissen gegart, bis der liebliche Duft von Gottes Güte und Vergebung anzeigt, daß das Mal genießbar geworden ist. Das fertige Gericht schmücke man noch mit Sträußchen kleiner Aufmerksamkeiten und serviere es täglich mit Heiterkeit - und einer guten erquickenden Tasse Milch
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