Satzung
Satzung des Fan-Club Green Ghosts 87
I. Name
Der vollständige Name lautet The Loyal VFL Borussia MG Supportesclub Green Ghosts Eschweiler/Inde foundet 1987
II. Ziele
§01 Ziel unseres Clubs ist es,den VFL Borussia MG lautstark und mit fairen Mitteln zu unterstützen.
§02 Unser Club richtet sich entschieden gegen Gewalt,Randalismus,Neonazismus und Provokation gegenüber anders denkende Menschen.
§03 Ziel ist auch, unseren Stammverein möglichst bei allen Spielen zu begleiten.
III. Aufnahme
§04 Der Antragsteller füllt den Aufnahmeantrag aus und zahlt 5 € Aufnahme und Bearbeitungsgebühr sowie den Beitrag für drei Monate im voraus. Er erhält dafür einen gültigen Mitgliedsausweis.
§05 Nach drei Monaten wird in einer geheimen Wahl über den Verbleib im Club durch die anwesenden Aktiv-Mitglieder abgestimmt (einfache Mehrheit). Erst dann kann der Neughost clubeigene Souvenirs (Trikot,Rückenaufnäher,etc.) erwerben. Es ist seitens des Vorstandes darauf zu achten, dass der überwiegende Teil der Probezeit während des Spielbetriebes stattfindet und nicht in der Pause.
§06 Ein Mitglied , welches einmal ausgeschieden ist, kann sich nicht mehr als Aktiv-Mitgl. anmelden,allenfalls als Inaktiv-oder Ehrenmitgleid aufgenommen werden.
IV. Clubführung/Leitung
§07 Der Vorstand-sowie die Posten ohne Vorstandsstatus -werden alle zwei Jahre auf der JHV von allen Aktiv-Mitgliedern geheim (d.H.schriftlich) gewählt,dies kann auch evtl. im Block geschehen, wenn drei Kandidaten zur Auswahl stehen.
§08 Der Vorstand besteht aus: 1.Vorsitzender / 2.Vorsitzender / Kassierer
§09 Ideen,Änderungsvorschläge sowie Beschwerden&Meinungen etc. können jederzeit von jedem Mitglied vorgelegt werden.Sie werden dann auf einer Ordentlichen Mitgliederversammlung vorgetragen.Gemeinsam muß dann über Abhilfe diskutiert werden.Ggf. muß die Satzung , geändert werden.
§10 Um die in §09 angegebenen Punkte geltend zu machen,muß eine Abstimmung-wie in §05-eine Einfache Mehrheit der anwesenden Aktiven vorliegen.Nichtanwesende können mit einer geheimen Briefwahl auch abstimmen.Für die Wahl des Vorstandes mu�ßallerdings eine Mehreit von 2/3 der Anwesenden Aktiven vorliegen.
§11 Der Vorstand hat folgende Hauptaufgaben: Organsination/Besorgungen/Finanzielle Sachen/Schriftverkehr/Repräsentation des Fan-Clubs /Dauerkartenverwaltung
§12 Bei Abstimmungen die Neuaufnahmen,Trennungen und Vorstandswahlen betreffen sind nur Aktivmitglieder stimmberechtigt.Entweder müssen sie anwesend sein oder die Briefwahl (d.h. einen versiegelten Wahlzettel beim 1.Vors. abgeben) ausnutzen.
V. Treffen/Versammlungen
§13 Ordentliche Versammlungen werden mit schriftlicher Einladung bekanntgegeben. Bei außerordentlichen Versammlungen können die Termine auch kurzfristig telefonisch bekannt gegeben werden.
§14 Es gibt Normallfall vier Versammlungen im Jahr :
Ende Jan.Mitte Feb. die Jahresbeginnversammlung (JBV)
Ende Apr./Mitte Mai die Jahreshauptversammlung (JHV)
Ende Juli/Mitte Aug. die Saisonbeginnversammlung (SBV)
Ende Ok./Mitte Nov. die Jahresabschlu�versammlung (JAV)
§15 Die JHV ist immer gegen Ende einer Fußballsasion.Mit dieser Versammlung endet das alte und beginnt das neue Geschäftsjahr des Fan-Clubs.
§16 Versammlungen müssen von allen Aktiv-Mitgliedern besucht werden,bei unentschuldigtem Nichterscheinen muß mann 2,50 € Strafe zahlen.
§17 Bei allen Veranstalltungen des Fan-Clubs ist die Reinhaltung der Wirtschaft und deren R�umlichkeiten unser oberstes Gebot.
§18 Falls man bei Fan-Club-Aktionen(Sommerfete/Weihnachtsfeier/Fahrten/etc.) nicht teilnehmen kann, hat man keinen Anspruch auf Leistungen,die die anderen Mitglieder von der Kasse erhalten.
§19 Der Vorstand hält eine sogenannte Vorversammlung einige Tage vor einer ordentlichen Versammlung ab, um intern schon die Top (Tagesordnungspunkte)zu klären.Diese Versammlung findet in der Regel reihum bei den Vorstandsmitgliedern oder auch im Vereinslokal statt.
VI. Clubkasse/Beiträge/Strafen
§20 Für alle finanzielle Angelegenheiten ist der Kassierer zuständig&verantwortlich,er kann aber bei Verhinderungen durch eine von ihm ernannte und eingewiesene Person-nach Möglichkeit einen anderen Vorstandsmitglied-vertreten werden.
§21 Die Monatsbeiträge staffeln sich wie folgt:
A. Aktive : Schüler ab 16,Studenten :je 4€ / Monat ----- Erwerbslose,Arbeitnehmer;Azubis,Selbst.:je 6€ Monat
B Inaktive : je 6€/ Monat
C Schwangere&Jungmütter je 1€/ Monat in den ersten 18 Monaten seit der Bekanntgabe der Schwangerschaft.
§22 Die unter A. und B. fallenden Mitglieder haben Weihnachtsfeiern und Sommerfeten frei (bzw. so kostengünstig wie möglich).Die Kasse verdient an Feiern nichts,außer an den Feierlichkeiten mit "Gästen" (Jubiläumsfeten). Die unter B. fallenden Mitglieder zahlen einen durchschnittlichen Kostenbeitrag (50% des Geldes was die Kasse jedes Aktiv-Mitglied "kostet").
§23 Zur Überprüfung der Clubgelder, des Kassen-Und Beitragsbuches stehen zwei Kassenprüfer zur Verfügung,welche einmal /Monat die Prüfung durchführen und ihr Ergenbis durch Unterschrift im Kassenbuch quittieren .Diese Prüfer werden auf der JHV mit Handzeichen von den Aktiv Mitglieder gewählt.
§24 Seit dem 01.09.2008 wird der Beitrag 1/4 jährlich von den Konten der Mitglieder zu jedem 15 eines Monats eingezogen,daher muss jeder eine Einzugsermächtigung unterzeichenen.
§ 25 Stoornierungsgebühren die durch Unterdeckung eines Kontos entstehen ,gehen zu Lasten des Mitglieds.
§26 Leistungen für Weihnachtsfeier&Sommerfeten werden nur erbracht, wenn der Beitrag bis mindestens drei Monate vor der Veranstaltung beglichen worden ist, ansonsten verfällt der anspruch ersatzlos.
§27 Strafen werden bei folgenden" Vergehen" mit einer summe von (....) verhängt:
a) Bei Verstoß gg. §16 2,50 €
b) Bei"Umweltsünden" kassiert unser Umweltminister (2.50€) für die Kasse
c) wer nach der Sommerfete nicht zum Abbau/Aufräumen erscheint -entschuldigt oder unentschuldigt - spendet die 6€ Kaution, welche zu Beginn der Fete bei allen anwesenden kassiert wird,in der Kasse.Alle anderen bekommen das Geld auf den Beitrag verrechnet.
d) Da"Handklingeln" bei Versammlungen stört , wird dies mit 2.50€ /Anruf geahndet.
VII. Pflichten der Mitglieder
§28 Aktive Mitglieder müssen mindestens zwei der vier Versammlungen im Jahr beiwohnen.
§29 Die Aktiv-Mitglieder müssen je mind. fünf Pflichtspiele von Borussia MG /Sasion live vor Ort begleiten, Arbeiten/Krankheite/Schwangerschaft entschuldigen.
§30 Die Aktiv Mitglieder müssen sich dabei als Mitglied der Green Ghosts in Form Clubeigener Souveniers zu erkennen geben.
§31 Bei Veranstalltungen haben Aktiv Mitglieder die Pflicht,Aufgaben zu übernehemen.
§32 Inaktive .Mitglieder sind von §29,30 und 31 befreit,können aber auf eigenen wunsch eine Ausnahme treffen.
VIII. Organisation/Kosten der Fahrten
§33 Mitglieder,die zu einem Auswährtsspiel mit wollen,sind dazu verpflichtet,sich rechtzeitig (d.h. mind. sechs Wochen vorher) beim Kassierer unter Leistung einer Anzhalung von 10€ anzumelden,um ihren Anspruch zu wahren anzumelden,um ihren Anspruch zu wahren.
§34 Wer die Dauerkarte von einem Mitglied ausleiht,zahlt diesem dafür 7€ /Spiel
§35 Karten für Spiele,die am Spieltag ausverkauft sein werden,besorgt der Vorstand nach Abfragen der Teilnehmerzahl ca.sechs Wochen vor besagtem Spieltag.
§36 Falls ein Mitglied ein Ticket bestellt hat, aber kurzfristig verhindert ist, versucht der Vorstand die Karte nochmals weiterzuverkaufen,sollte dies aber nicht gelingen,behält die Clubkasse die Anzahlung vom Besteller ein.
§37 Derjenige,der Karten oder andere Besorgungen in M'gladbach o.ä.für den Club tätig, bekommt von der Kasse seine Fahrkosten pauschal mit 15€vergütet.
§38 Die Fahrtkosten bei Heimspielen belaufen sich auf 7€Person.Dieses Geld erhält der jeweilige Fahrer.sollte eine ungrade Zahl an Mitfahrern entstehen,so wird das Geld so aufgeteilt,daß alle Fahrer möglichst umsonst,wegkommen.Notfalls muß die Parkkasse,welche die Parkgebühren am Stadion begleichen.
§39 Bei Auswährtsfahrten bis zu 250 km tankt der Fahrer vor und nach der Tour voll.Die verbrauchte Tankmenge wird durch die Mitfahrer des Autos geteilt.
§40 Bei Auswährtsfahrten über 250 km wird ein Bus/Zug eingesetzt (entweder von uns organisiert, oder von einem befreundetem Fan-Club,oder vom Fanprojekt).sollte dies einmal aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, so tritt §39 in Kraft.
§41 Mitglieder,die sich auf eigene Faust zu einem Heimspiel bewegen,haben keinen Anspruch auf Leistungen von der Kasse.Bei Auswärtsspielen wird auf der folgenden Versammlung im Einzelfall über ein "Finazspritze" verhandelt.
IX Formelles
§42 Es ist drauf zu achten,daß die Aktiv-Mitgliederzahl 15 Personen nicht übersteigt, damit man die "Übersicht" behält.Die Inaktiv Mitglieder ist unbegrenzt.
§43 Beim Vertsoß eines Mitglieds gegen irgendeinen Punkt dieser Satzung erfolgt nach einer Rechtfertigung vor versammleter Mitgliederschaft der Ausschluß nach Abstimmung durch alle anwesenden Mitglieder.Es sei denn ,der Verstoß ist grob " vereinsschädigend " dann genügt der schrftl. Ausschluss durch den Vostand.
§44 Sollte ein Mitglied ausscheiden - sei es freiwillig oder unfreiwillig - so hat es keinen Anspruch auf Ersatz der eingezahlten Leistungen.Ferner ist es verpflichtet, ausstehende Zahlungen bis zum Tag des Austritts zu begleichen.Außerdem sind die Club eigene Souveniers (besonders Trikots,Rücknaufnäher) gegen ein entsprechendes Entgeld dem Club wieder zur Verfügung zu stellen.
§ 45 Der Club übernimmt keine Haftung bei Schäden , die bei einer von ihm durchgeführten Veranstaltung durch Mitglieder eintreten oder mutwillig herbeigeführt werden.
§46 Bei einer Totalauflösung des Fan-Clubs ist das verbleibende Kapital (alle Sch und Geldwerte) nach Abzug aller ausstehenden Kosten einen guten Zweck (Kinderheim, einer Stiftung etc.) in Eschweiler innerhalb eines Monats zukommenm lassen.
§47 Jedes Mitglied hat sich über den Inhalt dieser Satzung in Kenntnis zu setzen und die volle Anerkennung auf einer anhängenden Liste mit Namen,Datum und Unterschrift zu dokumentieren.
X Inkrafttretten
§48 Die Satzung tritt im Janaur 2009 in Kraft. Damit erlischt die Gültige der Satzung vom Novmber 2002
§49 Bei allen späteren Änderungen der Satzung wird das Orginal verändert und eine neue Abschrift an jedes Mitglied ausgehändigt.
§50 Diese Satzung sowie alle folgenden Satzungs�nderungen bed�rfen einer Verabschiedung mit 1/1 Mehrheit.
52249 ESCHWEILER/INDE,im Januar 2009
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