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Ich möchte auf diesem Wege noch einmal an die Jahreshauptversammlung, am Sonntag, den 29.01.2012 erinnern. Hans-Dieter Hensen 23.01.2012
zum leidigen Thema: Anleinpflicht für Hunde: Leider hat zum wiederholten Male ein Hund seinen Haufen direkt am Weg hinterlassen. Entweder hat der/die Halter/Halterin den Kot absichtlich nicht beseitig oder ein Hund war wieder mal nicht angeleint. Anscheinend gibt es immer noch Hundehalter die unbelehrbar sind. Es ist schon lächerlich, dass man dieses Thema immer wieder aufgreifen muss.
Hunde sind generell an der Leine zu führen Der Hundeführer ist Verpflichtet die "Hinterlassenschaften" seines Hundes zu entfernen
Andernfalls werde ich für den Hund einen Platzverweis erteilen und Frauchen oder Herrchen dürfen unser Gelände nur noch ohne ihren "Liebling" betreten.
21.06.2011 Heghmanns
P.S. Damit auch Mitglieder informiert werden die kein Internet haben, wird diese Anweisung auch im Schaukasten ausgehängt.
zum Thema Tagesscheine: Der Verein möchte keinen Angeltourismus am Gewässer. Die Mitglieder eines Vereins haben nicht nur besondere Rechte sondern auch Verpflichtungen. So sind z.B. Arbeitseinsätze zu leisten, damit das Gewässer ganzjährig beangelt werden kann. Angler, die keine Verpflichtungen erfüllen wollen, um der Fischwaid nachzugehen, sind daher nicht willkommen. In der Regel wird daher nur ein Tagesschein ein einziges Mal an einen Bekannte oder Verwandten eines Vereinsmitgliedes ausgegeben, der Interesse an einer Mitgliedschaft hat. Der an einer Mitgliedschaft Interessierte kann dann mit dem Vereinsmitglied angeln, um das Gewässer kennenzulernen. Da noch genug freie Plätze zur Verfügung stehen, kann jeder Interessierte einen Aufnahmeantrag stellen. 12.06.2011 Hensen
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