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N E W S :

 

B U S S G E L D I N F O  2 0 0 9

 

Tempo-Überschreitungen

Raser werden künftig härter bestraft. Wer innerorts 21 km/h zu schnell fährt,

zahlt künftig 80 Euro (statt 50) Bußgeld. Ab 31 km/h zuviel werden innerorts 160 Euro (statt 100)

und außerorts 120 Euro (statt 75) fällig.
Ab mehr als 50 km/h zu viel müssen innerorts 280 Euro bezahlt werden (außerorts: 240 Euro),

bei mehr als 60 km/h sogar 480 Euro (außerorts 440). Mehr als 70 km/h: 680 Euro (außerorts 600 Euro).

Beträgt die Sichtweite etwa wegen Regen, Nebel oder Schnee weniger als 50 Meter, ist die zulässige

Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h beschränkt. Mehr als 30 km/h darüber kosten dann außerorts

120 Euro (statt 75). Mit steigendem Tempo nimmt auch die Höhe des Bußgeldes zu.


Nichts ändert sich beim Fahrverbot: Wer in der Stadt mindestens 31 km/h oder

außerorts mindestens 41 km/h zu schnell war, darf einen Monat lang nicht mehr Auto fahren.

Rücksichtsloses Fahren

Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr wird schärfer geahndet. Beispiel:

Vorschriftswidrig Passanten daran hindern, am Fußgängerüberweg die Straße zu überqueren.

Das Bußgeld beträgt 80 Euro (statt bisher 50).

Nicht beachtete Vorfahrt

Doppelt so teuer wie bisher: Die Missachtung der Vorfahrt kostet künftig 100 Euro (statt 50) Bußgeld.

Verstöße beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren: zwischen 70 Euro und 80 Euro.

Beim Rechtabbiegen an einem Grünpfeil nicht anhalten: 70 Euro (statt 50) bis 100 Euro (statt 60).

Autobahn

Fehlverhalten wie Wenden oder Rückwärtsfahren auf Autobahnen:

75 Euro (statt bisher 50) Euro kostet der Versuch, sich am Stau vorbei auf dem

Seitenstreifen zur Ausfahrt durchzumogeln.

Rechtsfahrgebot

Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot kosten im neuen Bußgeldkatalog 80 Euro.

Auch Drängler werden härter bestraft. Wer bei Geschwindigkeiten von über 80 km/h zu wenig

Abstand zum Vordermann hält, muss statt 40 Euro mindestens 75 Euro Bußgeld zahlen.

Die maximale Strafe bei ungenügendem Sicherheitsabstand und einer Geschwindigkeit von mehr

als 130 km/h beträgt 600 Euro (statt bisher 400), vier Punkte und drei Monate Fahrverbot

Bahnübergänge

Fehlverhalten an Bahnübergängen kostet künftig 80 Euro bis 240 Euro.

Wer vorsätzlich die Bahnschranken umfährt, muss 700 Euro (statt bisher 100) zahlen.

Illegale Rennen

Wer illegale Rennen durchführt, zahlt 500 Euro Strafe. Teilnehmer zahlen 400 Euro.

Mit verkehrsunsicherem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen:

je nach Schwere zwischen 90 und 270 Euro.

Verdoppelt wird die Geldbuße für gefährliche Überholmanöver:

von 125 Euro auf 250 Euro, bei Sachbeschädigung 300 Euro.

Alkohol am Steuer

Drogen beziehungsweise Alkohol am Steuer kosten künftig bereits beim ersten Vergehen

500 (statt 250) Euro. Die Strafe für Wiederholungstäter beträgt beim zweiten Verstoß

1 000 Euro (statt 500), bei einem dritten Mal 1 500 Euro (statt 750).
Fahranfänger, die sich nicht an die Null-Promille-Regel halten, bekommen ein Bußgeld in Höhe

von 250 Euro (statt 125) auferlegt. Wie bisher müssen sie außerdem eine Nachschulung absolvieren.

Die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre.

 

2009: Vignettenpreise bei den Nachbarn

Alle Jahre wieder stellen sich für Autoreisende die Fragen:

Werden sich die Vignettenpreise bei unseren Nachbarn erhöhen oder nicht?

Welche Änderungen gibt es für Kraftfahrer im kommenden Jahr im Ausland?

Hier eine Zusammenfassung für gerne bereiste Nachbarländer ...

* Slowakei:

Das Land, in dem es 2009 die meisten Neuerungen für Kraftfahrer geben wird, ist die slowakische Republik.

Zwar kommt es bei den Vignettenpreisen zu keinen Preisänderungen, aber ab 1. Jänner 2009 wird der Euro

zum offiziellen Zahlungsmittel.

Damit ist der Preis der Jahresvignette für Kfz (bis 3,5 Tonnen, auch mit beliebigem Anhänger) 36,50 Euro,

der Monatsvignette 9,90 Euro und der Sieben-Tages-Vignette 4,90 Euro.

Motorräder unterliegen nicht der Vignettenpflicht. Eine zusätzliche Neuerung gibt es für Fahrzeuge über 3,5 t:

statt einer Jahresvignette gibt es nur noch eine Neun-Monatsvignette, weil voraussichtlich im Oktober 2009

für diese Fahrzeugkategorie eine elektronische Maut eingeführt wird.

Mit 1. Februar 2009 treten auf den slowakischen Straßen massive Änderungen in Kraft.

Die Tempolimits sind neu geregelt. Beispielsweise darf man im Ortsgebiet nur mehr 50 statt 60 km/h,

auf Stadtautobahnen dafür 90 statt 80 km/h fahren.

Die bisherige Lichtpflicht unter Tags wird auf das ganze Jahr ausgedehnt.

Außerdem hält die witterungsabhängige Winterreifen-Pflicht Einzug: Kraftfahrzeuge bis 3,5 t müssen

bei winterlichen Verkehrsverhältnissen mit Winter- bzw. Ganzjahresreifen ausgerüstet sein.

Neu ist ab 1. Februar auch, dass Polizeieinsätze verrechnet werden können.

Nach einem Unfall ist die polizeiliche Unfallaufnahme nur dann kostenlos,

wenn hoher Sach- (ca. 4.000 Euro) und /oder Personenschaden vorliegt.

"Bei kleineren Sachschäden wird daher empfohlen, den Versicherungsfall zwischen den Beteiligten,

ohne Polizeieinsatz, zu lösen.

Ansonsten muss der Unfallverursacher 170 Euro (5.000 SKK) für den Polizeieinsatz zahlen",

sagt die ÖAMTC-Touristikerin.

Eine massive Neuerung gibt es für den Schwerverkehr: Lkw (über 3,5 t) dürfen ab Februar

weder auf Autobahnen noch auf Schnellstraßen andere Fahrzeuge überholen.

"Man sollte sich vor einer Fahrt in die Slowakei dringend über die neuen Verkehrsregeln informieren,

denn die Verkehrsstrafen werden zeitgleich mit dem In-Kraft-Treten durchgängig erhöht", empfiehlt Kabourek. 

* Schweiz:

In der Schweiz werden die Vignetten um 2,50 Euro teurer, das jedoch nur aufgrund des aktuellen Wechselkurses.

Für Kfz bis 3,5 Tonnen (exkl. Anhänger) und für Motorräder zahlt man 40 Schweizer Franken (27,50 Euro).

* Slowenien:

Die Verkaufspreise der im Juli 2008 neu eingeführten slowenischen Vignette bleiben für das Jahr 2009 unverändert.

Neben der Halbjahresvignette ist nun auch eine Jahresvignette um 55 Euro erhältlich. Sie ist ebenfalls gültig für Kfz

bis 3,5 t (inkl. Anhänger) und gültig von 1. Dezember 2008 bis 31. Jänner 2010.

Die Halbjahresvignette, gültig sechs Monate ab Ausstellungstag, ist um 35 Euro erhältlich.

In Slowenien unterliegen auch Motorräder der Vignettenpflicht

(Jahresvignette 27,50 Euro, Halbjahresvignette17,50 Euro).

Seitens Slowenien gibt es noch immer keine fixe Zusage, ob die von den Autofahrerclubs geforderten

Kurzzeitvignetten 2009 eingeführt werden.

Die Autobahnvignetten für die Schweiz und für Slowenien sind bei allen ÖAMTC-Dienststellen erhältlich.

* Tschechische Republik:

In Tschechien bleiben die Vignettenpreise gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Damit kostet eine Jahresvignette für Kfz (bis 3,5 Tonnen, inkl. Anhänger) 1.000 Tschechische Kronen (CZK),

die Monatsvignette 330 CZK und die Sieben-Tages-Vignette 220 CZK. Motorräder unterliegen in Tschechien

nicht der Vignettenpflicht. Die Gebühren sind in Tschechischen Kronen angegeben, deshalb muss beim Bezahlen

umgerechnet werden. "Zur Orientierung empfehlen wir vor dem Geldtausch die Benützung eines Währungsrechners",

sagt die ÖAMTC-Touristikerin. In den angegebenen Preisen nicht berücksichtigt sind allfällige Spesen und

Nebenkosten, die sich aus dem Geldwechselgeschäft ergeben können.

* Ungarn:

Laut der Staatlichen Autobahnverwaltungs AG bleiben die Preise für 2009 konstant. Das heißt konkret:

Eine Jahresvignette für Fahrzeuge bis 3,5 t kostet 37.200 Forint, die Monatsvignette 4.200 Forint und

die Zehn-Tages-Vignette 2.550 Forint. Auch Motorräder sind vignettenpflichtig. Beim Kaufpreis gilt

ebenfalls: Beim Bezahlen wird umgerechnet.

 

Neues  DOC  STOP  Internetportal   

 

                           www.docstoponline.eu               

 

 

Internetauftritt aller Fernfahrerstammtische

 

Seit einigen Wochen ist die Internetseite

www.fernfahrerstammtische.eu  

eingestellt. Ein Blick, oder auch zwei, lohnen sich.


 Weitere  Nachrichten und INFOS

 

 

Mit Fliegl Airpipe können Kraftfahrer vor Fahrtantritt Wasser- und Eisflächen von Lkw-Planendächern entfernen.

Das Produkt des Fahrzeugbauers aus Triptis besteht nach Angaben des Unternehmens aus einem flachen Luftschlauch,

der zwischen Plane und Dach-Querspriegel montiert wird. Mit Hilfe der bordeigenen Pressluftanlage pumpt der Fahrer

den Schlauch auf und die Plane hebt sich etwa 15 Zentimeter in Längsrichtung. Dadurch erhält das Fahrzeug eine Art

Spitzdach, von dem das Wasser ablaufen kann. Durch den Einbau von zwei weiteren Schläuchen kann die Plane laut Fliegl

zusätzlich an beiden Außenseiten um etwa neun Zentimeter angehoben werden. So sollen sich Eisschichten lösen, um beim

Wegfahren kontrolliert seitlich abzurutschen. Nach behobener Gefahr werden die Luftschläuche mit Hilfe eines Ventils

entleert und das Dach senkt sich wieder. Nach Angaben von Fliegl erstatten Versicherungen einen Teil der Beiträge zurück,

wenn ein Trailer mit der Einrichtung ausgestattet ist. Airpipe eignet sich für alle Fliegl-Planenauflieger.

Das System kann beim Neubau bestellt oder jederzeit nachgerüstet werden.

 

 

 

 


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