Gesetze die fuer Alleinerziehende wichtig sind

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Wie lange wird der Unterhaltsvorschuss gezahlt?
Die Unterhaltsvorschussleistung wird insgesamt längstens für 72 Monate gezahlt (6 Jahre). Die Zahlung endet spätestens , wenn Ihr Kind 12 Jahre alt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Unterhaltsleistung noch nicht volle 72 Monate gezahlt worden ist.

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Wie hoch ist das Elterngeld?
Wie lange haben Eltern Anspruch auf Elterngeld?
Wo kann das neue Elterngeld beantragt werden?

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Ob Alkoholausschank, Verkauf von Tabakwaren, Abgabe von Filmen oder Computerspielen sowie der Disco-Besuch: Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Mit dem neuen Jugendschutzgesetz des Bundes wurde das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte zu einem einheitlichen Gesetz zusammengeführt.
Das Gesetz regelt den Verkauf und die Abgabe von Tabak, Alkohol, Filmen und Cimputerspielen sowie den Aufenthalt in Diskotheken und Gaststätten.
Wesentliche Kernpunkte des Jugendschutzgesetzes sind:
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Computerspiele und Bildschirmspielgeräte müssen wie bislang bereits Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabekennzeichnung versehen werden. Diese Bildträger dürfen nur an Kinder und Jugendliche abgegeben werden, die das gekennzeichnete Alter haben.
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Die Verbote für schwer jugendgefährdende Medien, insbesondere die mit Gewaltdarstellungen, werden erweitert und verschärft. So sind auch ohne Indizierung durch die Bundesprüfstelle Trägermedien (z.B. Bücher, Videos, CD, CD-ROM, DVD), die den Krieg verherrlichen, die Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen, mit weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt.
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Die Kompetenzen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (bislang: Schriften) sind erweitert worden. Sie kann jetzt neben allen herkömmlichen auch alle neuen Medien - mit Ausnahme des Rundfunks - indizieren. Des weiteren ist das Indizierungsverfahren neu geregelt. Jetzt kann die Bundesprüfstelle auch ohne Antrag auf Anregung bestimmter Stellen tätig werden, um zu gewährleisten, dass möglichst alle jugendgefährdenden Angebote in die Liste der Bundesprüfstelle aufgenommen werden.
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Die gewerbliche Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren wird verboten. Für Zigarettenautomaten gilt eine Übergangsfrist: sie müssen bis 1. Januar 2007 technisch so umgerüstet sein, dass Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren die Entnahme von Zigaretten nicht möglich ist.
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Außerdem wird ein Verbot für Tabak- und Alkoholwerbung in Kinos vor 18 Uhr festgelegt.
Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Verbote des Jugendschutzgesetzes können als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die zuständigen Behörden in den Ländern können zum Schutz der Kinder und Jugendlichen die entsprechenden Strafen insbesondere gegen die Gewerbetreibende und Veranstalter verhängen, die den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zuwiderhandeln.
Zeitgleich zum Jugendschutzgesetz trat der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder in Kraft, der eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Jugendschutz in den elektronischen Medien (Internet, Fernsehen, Rundfunk) schafft. Durch Verzahnungsregelungen in beiden Gesetzen ist sichergestellt, dass Bundes- und Ländereinrichtungen nach einheitlichen Schutzstandards entscheiden. KINDER-JUGENDHILFE Auf dieser Seite findet ihr auch diesen.
Wichtig für HartzIV Bezieher

mehrtägige Klassenfahrten:

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Auch wenn Sie keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten und auch keine Kosten für Unterkunft und Heizung, können Ihnen diese Sonderleistungen gewährt werden!

Zu a) (Wohnungserstausstattungen):
Ein Bedarf für die Erstausstattung für Wohnungen besteht grundsätzlich nur bei Erstanmietungen, nach einem Wohnungsbrand usw. Die Erstanmietung muss nach einem persönlichen Einschnitt in den Lebensverhältnissen geschehen: z.B. Erstanmietung einer Wohnung im Falle einer Trennung bzw. Scheidung; das Gleiche muss gelten, wenn eine Schwangere aus dem Haushalt der Eltern auszieht oder ein Haushalt neu gegründet wird (Heirat, eheähnliche Gemeinschaft, Lebenspartnerschaft). Von Bedeutung ist auch die Erstanmietung einer Wohnung, wenn eine Arbeitsstelle aufgenommen wird und sich diese an einem anderen Ort als der bisherige Wohnort befindet. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Zu den persönlichen Einschnitten in den Lebensverhältnissen gehört auch die Geburt eines Kindes. Hier ist ein Kinderzimmer auszustatten bzw. eine Kinder-Erstausstattung zu kaufen (Kinderbett, Wickelkommode usw.). Neben Einrichtungsgegenständen wie Möbel zählen auch Einrichtungsgeräte wie Herd, Kochtöpfe, Staubsauger, Bügeleisen, Kühlschrank und Waschmaschine zum Erstbeschaffungsbedarf. Der Begriff der Erstausstattung ist weit zu fassen. Alle in einer Wohnung üblicherweise vorhandenen Gegenstände zählen hierzu.

Zu b) (Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt):
Neben der Schwangerschaftskleidung gehört auch die Erstlingsausstattung des Neugeborenen zu den Leistungen, die die Arbeitsagentur bzw. die Arbeitsgemeinschaft oder die Gemeinde zu erbringen hat. Ebenso wie unter a) kann ein Anspruch auch geltend gemacht werden, wenn eine Erstausstattung des Neugeborenen bzw. der Schwangeren bereits vorhanden war, diese aber z.B. durch Diebstahl, Brand oder ähnliches verlorengegangen ist und neubeschafft werden muss.

Zu c) (mehrtägige Klassenfahrten):
Können die Leistungen unter a) und b) pauschaliert werden, gilt dies nicht für Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten. Diese sind in der tatsächlich entstandenen Höhe zu übernehmen. Kosten für eintägige Klassenfahrten werden nicht gesondert übernommen, sondern sind durch die Regelleistung gedeckt.
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Die gerade aufgeführten drei Gruppen von Einmalleistungen werden nicht im Wege des Darlehens übernommen, sondern als verlorener Zuschuss, d.h. sie brauchen nicht zurückgezahlt werden. Allerdings können sie mit Ausnahme der Leistungen für Klassenfahrten in pauschalierter Form erbracht werden. Dadurch, dass aus dem umfangreichen Katalog des bisherigen Sozialhilferechts der sozialhilferechtlichen einmaligen Leistungen (§ 21 Abs. 1 b BSHG) nur noch drei Gruppen übriggeblieben sind, folgt, dass die übrigen Leistungen im Rahmen der Regelleistung abgedeckt sind und nicht gesondert übernommen werden dürfen.
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