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#1 (permalink) |
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Beiträge: n/a
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Hartz IV
Hallo,
ich bin momentan 18 Jahre alt (bald 19) und... habe ein Problem. Ich wohne derzeit mit meinen Eltern in einem Haus, meine Mutter will sich jedoch von meinem Vater trennen und dann natürlich auch umziehen (mit mir). Jetzt ist die Schwierigkeitaber, dass wir uns nicht einigen können, was die Wohnung angeht. Deshalb habe ich daran gedacht, mir vom Amt eine Wohnung bezahlen zu lassen, da ich momentan keine Ausbildung habe, also arbeitslos bin. (?) Jetzt meine Frage... würde das amt überhaupt diese Wohnung übernehmen, solang ich keine Ausbildung habe? Meine Mutter meint, dass würde nicht gehen weil ... weil naja sie meint, unsere Familie ist zu "wohlhabend", d.h. hat zuviel Erspartes auf dem Konto und das Amt würde es eben nicht übernehmen. Auf dem Arbeitsamt habe ich bereits des öfteres angerufen, kam nie durch, daher habe ich die Hoffnung , dass ich hier schneller an eine Antwort komme. Ich möchte jetzt auch keine Belehrungen oder Predigten, sondern rein eine Antwort auf meine Frage. |
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#2 (permalink) |
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Forenmoderator
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Unter 25 Jahren, noch dazu ohne Ausbildung hast du kaum eine Chance vom Amt eine Wohnung bezahlt zu bekommen. Deine Eltern sind dir gegenüber unterhaltspflichtig und das Amt wird dir klar sagen, dass du bei einem Elternteil leben sollst. Hier findest du mehr zu dem Thema.
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Ein weiser Mann hat einmal gesagt: "Du kannst alles im Leben haben, wenn du bereit bist, alles andere dafür zu opfern." Was er meinte, ist, dass man für alles einen Preis bezahlen muss. Bevor man sich also in den Kampf stürzt, sollte man sich besser klar sein, was man zu opfern bereit ist. Zu oft ist es so, dass man für das, was schön ist, das aufgibt, von dem man weiß, dass es eigentlich richtig ist.
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#4 (permalink) |
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Forenmoderator
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Nein, für Hartz 4 (ALG 2) musst du in der Lage sein, mindestens 3 Stunden täglich arbeiten zu können. Erst wenn man selbst das nicht mehr kann, dann erhält man Sozialhilfe.
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Ein weiser Mann hat einmal gesagt: "Du kannst alles im Leben haben, wenn du bereit bist, alles andere dafür zu opfern." Was er meinte, ist, dass man für alles einen Preis bezahlen muss. Bevor man sich also in den Kampf stürzt, sollte man sich besser klar sein, was man zu opfern bereit ist. Zu oft ist es so, dass man für das, was schön ist, das aufgibt, von dem man weiß, dass es eigentlich richtig ist.
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#5 (permalink) | |
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Beiträge: n/a
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Zitat:
Aber es war immer noch mehr als Sozialhilfe! Heute: Hartz4 und Sozialhilfe = selber Betrag aber andere Voraussetzungen Ohne gearbeitet zu haben und ohne in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt zu haben, kriegt man doch normalerweise kein Hartz4, weil davor eine versicherungspflichtige Beschäftigung über einen bestimmten Zeitraum bestanden haben muss. Oder wurde das schon wieder geändert? |
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#6 (permalink) |
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Forenmoderator
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Also ich kenn es so. Wenn man gearbeitet hat und arbeitslos geworden ist, bekommt man erst ALG 1. Danach, sofern immer noch arbeitslos ALG 2.
ALG 2 bekommt man aber auch, wenn man noch nie gearbeitet hat und bedürftig ist. Sozialhilfe bekommen nur die, die gar nicht mehr arbeiten können.
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Ein weiser Mann hat einmal gesagt: "Du kannst alles im Leben haben, wenn du bereit bist, alles andere dafür zu opfern." Was er meinte, ist, dass man für alles einen Preis bezahlen muss. Bevor man sich also in den Kampf stürzt, sollte man sich besser klar sein, was man zu opfern bereit ist. Zu oft ist es so, dass man für das, was schön ist, das aufgibt, von dem man weiß, dass es eigentlich richtig ist.
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#7 (permalink) |
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Beiträge: n/a
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Hast Recht gehabt!
Ich habe dazu Folgendes gefunden:----------------------------------------------- Anspruchsvoraussetzungen des § 7 SGB II: ----------------------------------------------- (1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die 1. das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben, 2. erwerbsfähig sind, 3. hilfebedürftig sind und 4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Hilfebedürftige). Dort steht also nichts von irgendwelchen Anwartschaftszeiten, einer Erwerbsbiografie u.ä. Es reicht im Prinzip, wenn du hilfebedürftig und erwerbsfähig bist oder mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (EHB) in einer Bedarfsgemeinschaft lebst (unter 15-jährige erhalten Sozialgeld (vgl. § 28 SGB II)) ----------------- Also hat auch der Threadersteller Anspruch auf Geld. Inwiefern die Eltern noch verpflichtet sind zu zahlen, müsste man wohl beim Amt erfragen. Ob sie dann das gesamte Paket bezahlen (Wohnung, Einrichtung etc.) ist wohl vom Einzelfall abhängig. Allmählich wundert es mich nicht, dass keine Kohle mehr für die richtig Bedürftigen da ist. Wenn man mal anfängt und das System hinterfragt, ist es logisch, dass das nicht mehr 20 Jahre lang so weitergehen kann. |
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#8 (permalink) | |||||
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Adminleader
Registriert seit: 01.01.2003
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 26.910
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Zitat:
Alles weitere dazu findet man unter anderem hier: http://www.bafoeg-aktuell.de/soziales/arbeitslosengeld/ Zitat:
http://www.sozialhilfe24.de/grundsic...zialhilfe.html Zitat:
Zitat:
Zitat:
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#9 (permalink) |
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Beepworlder
Registriert seit: 15.08.2004
Ort: Middle of nowhere
Beiträge: 3.688
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Noch mal für mich zum Verständnis:
Weil du dich mit deiner MUTTER nicht auf eine Wohnung einigen kannst, kommste auf den Trichter, dir eine Wohnung vom Steuerzahler bezahlen zu lassen? Wir sollen also für deine Kommunikationsschwäche zahlen? Irgendwie komm ich da grad verständnistechnisch nicht mit. |
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#10 (permalink) |
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Beiträge: n/a
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Habe mal alles überflogen und die Seite von dreamangel war auch gut...
Also ich muss ja sagen, dass das nur eine Überlegung war mit dem Alleinwohnen und außerdem habe ich vergessen zu erwähnen, dass ich nächstes Jahr sowieso mit einer Ausbildung beginne und diese Idee sowieso nur für diesen kurzen Zeitraum bis nächstes Jahr gedacht war. Bei diesem Forum schreibt einer, dass ich einen guten Grund für einen Wohnungsgeldzuschuss hätte, wenn ich in einer anderen Stadt eine Ausbildung beginne. Das ist bei mir der Fall, und ich wohne ca. 30 km von meinem zukünftigen Ausbildungsplatz entfernt... da würde ich dann ja anscheinend Geld bekommen? |
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#11 (permalink) |
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Beiträge: n/a
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hi ich bin der king of hartz. es gibt schon Möglichkeiten das dir die arge eine Wohnung finanziert. aber bei unter 25 jährigen sind sie hartnäckig sie zu vermitteln in eine lehre. da muss man schon gute Ideen haben um diese vermittlungversuche erfolgreich abzuwehren.
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#12 (permalink) | |
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Forenmoderator
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Zitat:
30 km ist ja nicht wirklich weit weg. Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, das es zuzumuten ist, eine Fahrtzeit von täglich 3 Std. in Kauf zu nehmen. Aber ganz sicher bin ich mir da nicht. Aber vielleicht wäre ja eine WG was für dich? Mit deinem Ausbildungsgehalt und dem Kindergeld müsste das doch machbar sein, oder?
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Ein weiser Mann hat einmal gesagt: "Du kannst alles im Leben haben, wenn du bereit bist, alles andere dafür zu opfern." Was er meinte, ist, dass man für alles einen Preis bezahlen muss. Bevor man sich also in den Kampf stürzt, sollte man sich besser klar sein, was man zu opfern bereit ist. Zu oft ist es so, dass man für das, was schön ist, das aufgibt, von dem man weiß, dass es eigentlich richtig ist.
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#13 (permalink) | |
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Adminleader
Registriert seit: 01.01.2003
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 26.910
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Zitat:
Hier möchte jemand Arbeiten, hier möchte jemand eine Lehre machen und damit hat er bereits einen deutlich höheren Stellenwert für die Gesellschaft. Auch er ermöglicht dir damit dein Leben auf Almosenbasis
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#14 (permalink) |
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Forum Neuling
Registriert seit: 19.12.2009
Beiträge: 16
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Also wirklich ...
![]() Wenn einer bedürftig ist, dann wohl der "King of Hartz"! Erstmal ist er offensichtlich sprachlich extrem eingeschränkt. Dann hat er kriminelle Tendenzen und leidet unter Realitätsverlust. Obendrein fehlt ihm Bildung und gewisse soziale Basisfähigkeiten. Der würde nicht mal einen Job kriegen, wenn er es drauf anlegt! Für solche Menschen ist Hartz4 gedacht. Er wird immer am Rand der Gesellschaft stehen. Der packt es einfach nicht. Er ist dafür zu schwach. Solchen Menschen MUSS man helfen! Der ist genauso hilflos und auf Zuwendungen angewiesen wie ein Kleinkind. In einem Sozialstaat müssen wir uns um solche Menschen kümmern. Wir können sie nicht heilen, aber etwas durchfüttern. Das beruhigt dann UNSER Gewissen. Wirklich nützen tut es natürlich niemandem, aber darum geht es ja auch nicht. |
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#15 (permalink) | |
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Adminleader
Registriert seit: 01.01.2003
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 26.910
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Zitat:
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